Deutscher Künstlerbund e.V.
 
Durch die aktive Mitarbeit in nationalen und internationalen Auswahlgremien, Kuratorien und Ausschüssen, die auch beratend an der Erarbeitung gesetzgebender Regelungen beteiligt sind, vertritt der Deutsche Künstlerbund die Interessen einer großen Anzahl in Deutschland arbeitender Künstlerinnen und Künstler.

Der Deutsche Künstlerbund gehört zu den Gründungsmitgliedern des Kunstfonds, der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, der Privatinitiative Kunst (PIK), der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) und der Sektion Bildende Kunst im Deutschen Kulturrat. Er ist Mitglied der Villa Romana in Florenz. Er war maßgeblich an der Neuregelung für das Künstlersozialversicherungsgesetz und an der Ausarbeitung des Nutzungsrechts von Kunstwerken beteiligt.

Bereits 1974 wurde ein Ausstellungshonorar für die in seinen Ausstellungen vertretenen Künstlerinnen und Künstler eingeführt. Auf Anregung des damaligen Vorsitzenden Georg Meistermann wurde die Sammlung des Bundes gegründet, die der Künstlerförderung und der staatlichen Repräsentation im öffentlichen Raum dient. Im Rahmen der Diskussion über die Errichtung einer Deutschen Nationalstiftung veranstaltete der Deutsche Künstlerbund 1978 ein Kolloquium, dessen Ergebnisse die Konzeption und Errichtung der Kunst- und Ausstellungshalle des Bundes zur Folge hatten.

Der Deutsche Künstlerbund ist auf Grund seiner langjährigen Aktivitäten kompetenter Ansprechpartner in kulturpolitischen Fragestellungen und in 24 Gremien vertreten. Ziel ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau der vielfältigen Mandate in den Gremien, um politische Verantwortung zu übernehmen. Der Deutsche Künstlerbund bietet dank der ehrenamtlichen Bereitschaft vieler seiner Mitglieder wegweisende Beratung und zeigt hohes bürgerschaftliches Engagement. Dieses bürgerschaftliche Engagement ist nicht auf materiellen Gewinn oder Ausstellungsmöglichkeit einzelner Mitglieder gerichtet, sondern setzt ein starkes Zeichen der Solidarität der Künstlerinnen und Künstler.
Art: Kooperation
Seit ihrer Gründung 1980 hat sich die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine das Ziel gesetzt, die kulturpolitischen Interessen der in Deutschland ansässigen Kunstvereine zu vertreten, diese in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, in strukturellen und administrativen Fragen zu beraten sowie Koordinierungsaufgaben zu übernehmen.
Delegierte: Stefan Krüskemper, María Linares | Amt: Sachverständige/r
Beratung der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung Berlin zu Kunst am Bau und der Kunst im Stadtraum. Die Beschlüsse gelten als Empfehlung.
Die Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel e.V. dient satzungsgemäß der Weiterbildung der kulturellen Bildung in unserer Gesellschaft. Sie versteht sich als Ort für Kunst, Kultur und ihrer Vermittlung, veranstaltet Fortbildungsseminare, Tagungen und veröffentlicht Publikationen. Die Bundesakademie berät in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur, Musik, Theater, Museum und Kulturpolitik.
Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. In ihm sind 23 Bundesverbände des gesamten kulturellen Lebens der Bundesrepublik zusammengeschlossen. Seine unmittelbaren Mitglieder sind acht Sektionen, die die künstlerischen Sparten repräsentieren. Das gemeinsame Ziel dieser Bundesverbände ist, die Rahmenbedingungen der Kunst und Kultur zu verbessern.

Der Deutsche Künstlerbund ist Gründungsmitglied der Sektion Bildende Kunst (heute Deutscher Kunstrat) im Deutschen Kulturrat und beteiligt sich aktiv an gemeinsamen Initiativen.
Delegierte in Fachausschüssen

Stellvertretender Sprecher (Urheber) des Deutschen Kunstrates im Deutschen Kulturrat: Frank Michael Zeidler

Fachausschuss Arbeit und Soziales: Uwe Jonas

Fachausschuss Bildung: Nezaket Ekici

Fachausschuss Digitalisierung und künstliche Intelligenz: Ulrike Flaig

Fachausschuss Europa/Internationales: Ulrike Flaig

Fachausschuss Kulturerbe: Philip Kojo Metz

Fachausschuss Medien: Sandra Becker

Fachausschuss Nachhaltigkeit: Anita Stöhr Weber


Der Deutsche Kulturrat e.V. ist der Ansprechpartner der Politik und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in allen die einzelnen Sparten des Deutschen Kulturrates e.V. übergreifenden kulturpolitischen Angelegenheiten. Ziel des Deutschen Kulturrates e.V. ist es, bundesweit spartenübergreifende Fragen in die kulturpolitische Diskussion auf allen Ebenen einzubringen.

Die Expert*innen in den Fachausschüssen des Deutschen Kulturrates erarbeiten Empfehlungen und Stellungnahmen, die kultur- und medienpolitische Problemfelder benennen und Handlungsperspektiven aufzeigen.

Delegierte: Sandra Becker, Maria Anna Dewes, Michael Kress, Katja von Puttkamer
Die INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG, gegründet im Sommer 2016, ist ein Zusammenschluss der bundesweit agierenden Künstlerverbände und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, um gemeinsam auf die existentiellen Lebens- und Arbeitsbedingungen von bildenden Künstler*innen hinzuweisen. Die INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG möchte der überfälligen Forderung einer  Vergütung von Leistungen, die Künstler*innen in der Ausstellungspraxis erbringen, Nachdruck verleihen und der Ausstellungsvergütung den Weg in die politischen Entscheidungsebenen bereiten.

Mitglieder der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG:
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
Deutscher Künstlerbund
GEDOK
ver.di Fachgruppe Bildende Kunst
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
Art: Institutionelles Mitglied
In der Initiative Urheberrecht arbeiten Gewerkschaften und Verbände zusammen, die die Interessen von Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen vertreten. Die Initiative versteht sich als alle Sparten kreativen Schaffens bündelndes Diskussionsforum, das auch für weitere Organisationen offen ist. Sie tritt aktiv für die Belange aller schöpferisch Tätigen ein.
Delegierte im Vorstand und der Mitgliederversammlung
Delegierte:
im Vorstand der IGBK: María Linares, Andreas Schmid, Moira Zoitl
weitere Delegierte: Maria Anna Dewes, Nezaket Ekici, Rona Rangsch

Die IGBK wurde 1957 mit dem Ziel gegründet, die deutschen bildenden Künstler*innen in das internationale Informations- und Austauschnetz der »International Association of Art« (IAA) einzubinden. Seit 1972 fungiert sie als Dachverband der bundesweit agierenden Künstlerverbände BBK, Deutscher Künstlerbund und GEDOK. Die IGBK versteht sich als Interessenvertretung bildender Künstler*innen auf nationaler und internationaler Ebene und arbeitet daran, deren Status in gesellschaftlicher, sozialer und rechtlicher Hinsicht zu verbessern. Der Deutsche Künstlerbund ist Gründungsmitglied der IGBK.
Delegierte: Anita Stöhr Weber, Moira Zoitl (Vertreterin)
Mit dem Ziel, wichtige Fragestellungen zu identifizieren, Anregungen, Vorschläge und Kritik aufzunehmen sowie in einem kontinuierlichen Prozess an Lösungsvorschlägen zu arbeiten, steht die Kulturverwaltung Berlin im regelmäßigen und nachhaltig angelegten Austausch mit der Freien Szene. In diesem Rahmen finden regelmäßige Jour Fixe mit Verbänden, Interessenvertretungen und wichtigen Akteur*innen aus den verschiedenen künstlerischen Sparten, auf der Arbeitsebene sowie in Abständen mit dem Kulturstaatssekretär statt.
Die Kommission für Kunst im öffentlichen Raum berät das Bezirksamt auf der Grundlage der Anweisung Bau bei der Vorbereitung und Realisierung von Kunst im öffentlichen Raum.
Art: Institutionelles Mitglied
Die Kulturpolitische Gesellschaft ist eine bundesweite Vereinigung für die Entwicklung der Kulturpolitik. Ihre Mitglieder verstehen sich als kulturpolitische Arbeitsgemeinschaft, die sich in den alten und neuen Bundesländern für eine zeitgemäße und demokratische Kulturpolitik engagiert, damit Kunst und Kultur die ihr angemessene Förderung in der Gesellschaft erfahren können. Seit mehr als 20 Jahren setzt sie sich ein für die Entwicklung kultureller Chancengleichheit sowie für neue Formen und Orte der kulturellen (Selbst-)Darstellung und Begegnung, damit eine möglichst plurale Trägerstruktur kunstschaffender und -vermittelnder Einrichtungen entstehen und gesichert werden kann.
Delegierte: Myriam Thyes, Heike Weber
Der Kulturrat NRW e.V. ist ein landesweiter unabhängiger Zusammenschluss von über 80 Organisationen in den sieben Sektionen Musik, Tanz, Theater, Medien, Literatur, Bildende Kunst und spartenübergreifende Kultur/Soziokultur.

Der Kulturrat NRW e.V. sieht seine Aufgabe darin, der Kunst und Kultur im Bundesland Nordrhein-Westfalen mehr Geltung zu verschaffen und die Voraussetzungen für ihre Entwicklung zu fördern.
Delegierte: Andreas Schmid, Philip Kojo Metz
Die Kommission Kunst im Stadtraum gibt es im Bezirk Mitte von Berlin seit 2001. Sie berät über alle Fragen von Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau im Sinne der Kunst-am-Bau Richtlinien.

Zu den Aufgabenfeldern der Kommission Kunst im Stadtraum gehört unter anderem:
  •     Beratung über Anträge auf Sondernutzung für Kunst im Stadtraum
  •     Vorbereitung und Begleitung von Kunst-am-Bau-Vorhaben des Bezirks
  •     Beratung über die Erhaltung und Bewahrung von bestehenden Kulturgütern
        im öffentlichen Raum des Bezirks

Die Kommission Kunst im Stadtraum setzt sich aus Vertreter*innen der für Kunst und Kultur, Stadtentwicklung, Denkmalschutz, Straßen- und Grünflächen zuständigen Abteilungen des Bezirksamts Mitte sowie des Berufsverbunds Bildender Künstler Berlins (BBK), des Deutschen Künstlerbundes, des Büros für Kunst im öffentlichen Raum und freien bildenden Künstler*innen zusammen. Den Vorsitz hat die Bezirksstadträtin für Kultur, Sabine Weißler.
Delegierte: Annebarbe Kau | Gremium: Beirat (Stellvertreterin)
Zur Durchführung der Künstlersozialversicherung wurde die Künstlersozialkasse (KSK) geschaffen. Mit ihr steht den Kunstschaffenden, Publizisten und ihren Verwertern ein kompetenter Partner in Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung zur Seite. Die KSK hat im Wesentlichen zwei Aufgabenbereiche: Zum einen prüft die KSK die Zugehörigkeit zum versicherungspflichtigen Personenkreis. Zum anderen zieht die KSK den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuss ein.
Der Rat für die Künste vertritt als gewähltes unabhängiges Gremium die Berliner Kultur. Die Mitglieder des Rates sind 24 Persönlichkeiten, zu denen sowohl Kulturschaffende bekannter Berliner Kulturinstitutionen als auch freischaffende Künstler*innen gehören. Der Rat für die Künste berät über alle anstehenden kulturellen Fragestellungen, versteht sich als Vermittler zwischen Politik und kultureller Praxis und gibt Anstöße für zukünftige Entwicklungen im Interesse der Kultur in der Stadt und der in ihr lebenden Menschen. Die Mitglieder des Rates entscheiden täglich vor Ort über die kulturelle Zukunft der Stadt Berlin und verkörpern somit eine neue Generation von Kulturverantwortlichen. Ihre Entscheidungen sind zudem vom europäischen Spannungsfeld Ost/West und der Globalisierung geprägt.
Stiftungsrat | Jurymitglieder Förderprogramme

im Stiftungsrat:
Albert Weis

im Vorstand:
Monika Brandmeier (Sprecherin), Bjørn Melhus, Frank Michael Zeidler

Jurymitglied Förderprogramme für bildende Künstler*innen:
Beate Engl, Moira Zoitl

Jurymitglied Förderprogramme für Künstlergruppen, Kunstvermittler*innen und Verlage:
Klaus Schmitt

Aufgabe der Stiftung Kunstfonds ist die Förderung der zeitgenössischen Bildenden Kunst in Deutschland. Die Stiftung schreibt zu diesem Zweck verschiedene Förderprogramme aus. Aus den jährlich rund 1.700 Bewerbungen – ca. 1.350 im Künstlerprogramm und 350 Anträge von Künstlergruppen, Kunstvermittlern und Verlagen – wählen zwei Jurys die Stipendiat*innen und die zu fördernden Projekte bzw. die Ausstellungs- und Publikationsförderungen aus.

Die Gründungsmitglieder des Kunstfonds im Jahr 1980 waren der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Deutsche Künstlerbund, die Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfreunde, der Bundesverband Deutscher Galerien, die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und die Künstlerin Rune Mields.
Förderbeiräte in der Berufsgruppe I: Christoph Dahlhausen, Silke Riechert, Cornelia Rößler

Die Stiftung Kulturwerk erfüllt den kulturellen Auftrag der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Sie vergibt Projektstipendien an Fotografen, Illustratoren, Grafiker und Grafik-Designer und unterstützt kulturell bedeutende Vorhaben im Filmbereich. Die Mittel des Kulturwerkes stammen aus den Erträgen der VG Bild-Kunst. Diese ist durch das Wahrnehmungsgesetz dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Erlöse, die sie aus der Wahrnehmung von Urheberrechten erzielt, in allen drei Berufsgruppen zur Förderung kultureller Zwecke einzusetzen. In den Bereichen Fotografie, Illustration und Design zählt das Kulturwerk zu einem der größten Förderer in Deutschland. In den 13 Jahren seines Bestehens hat es rund 550 Projekte mit einem Gesamtvolumen von drei Millionen Euro unterstützt.
Vergabebeirat: Frank Michael Zeidler

Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst gewährt – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – Bildenden Künstlern, Fotografen, Designern und Filmschaffenden Unterstützungen in Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und im Alter. Ihre Mittel erhält die Stiftung Sozialwerk in erster Linie aus den Erträgen der VG Bild-Kunst. In den Verteilungsplänen ist jeweils ein Anteil der Ausschüttungen für soziale Zwecke bestimmt. Bei der Vergabe von Leistungen lehnt sich die Stiftung an die Struktur der Muttergesellschaft an: Die Bewilligungsausschüsse sind mit Urhebern aus den drei Berufsgruppen besetzt.
Mitglieder Verwaltungsrat Berufsgruppe I: Frank Michael Zeidler (Vorsitzender), Rainer Eisch, Cornelia Rößler (Stellvertreterin)

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst ist ein von den Urhebern gegründeter Verein (Künstler, Fotografen und Filmurheber) zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Sie nimmt für ihre Mitglieder und die Mitglieder ausländischer Schwesterorganisationen alle die Urheberrechte im visuellen Bereich wahr, die der einzelne Urheber aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann. Sie hat folgende Aufgaben: Inkasso und Verteilung von pauschalen Urheberrechtsabgaben, Lizenzierung und Durchsetzung von individuellen Rechten sowie politische und rechtliche Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes. Davon profitieren Urheber wie Nutzer gleichermaßen. Der Urheber, weil er als Einzelner seine Rechte häufig nicht wirkungsvoll verteidigen kann und die Nutzer, weil sie aus einer Hand sämtliche notwendigen Rechte erwerben können. Der Deutsche Künstlerbund ist Gründungsmitglied der VG Bild-Kunst.
Delegierte/r: Vorstandsmitglied | Art: Institutionelles Mitglied

Die Villa Romana wurde im Januar 1905 vom Deutschen Künstlerbund gegründet, um ein von Künstlern bestimmtes und vom Staat unabhängiges Forum zu schaffen, das allen künstlerischen Ausdrucksformen Raum bieten sollte. Der Villa Romana-Preis diente als Gegenmodell zu den Auszeichnungen der staatlichen Akademien und wurde an Teilnehmer der Jahressausstellungen des Deutschen Künstlerbundes vergeben. Der Villa Romana-Preis ist der älteste deutsche Kunstpreis. Seit 1905 wurden jährlich drei, nach dem Zweiten Weltkrieg vier Künstler mit dem Villa Romana-Preis ausgezeichnet. Bis heute gilt er als einer der renommiertesten Preise für zeitgenössische Kunst in Deutschland und ist verbunden mit einem Studienaufenthalt von zehn Monaten in Florenz, einem freien Atelier sowie einem monatlichen Stipendium.
Delegierter: Albert Weis | Amt: Sachverständiger
Bei den projektübergreifenden Grundsatzfragen der Kunst am Bau lässt sich das Bundesbauministerium durch Sachverständige beraten. Zu den Grundsatzfragen gehören die Evaluation der Verfahren und Regelungen des Bundes, die Verbesserung des Informationsflusses zwischen Künstler*innen und den Bauverwaltungen, die Verbesserung der Öffentlichkeit für Kunst am Bau sowie die Stärkung des Engagements anderer öffentlicher und großer privater Bauherren für Kunst am Bau.