Offener Brief

Künstlernamen im Melde-, Pass- und Personalausweisrecht

 

Empfehlungen des Ausschusses für Innere Angelegenheiten zu Punkt 35 der 847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008 - Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

 

Herrn

Lothar Hay

Vorsitzender des Ausschusses für Innere Angelegenheiten

Bundesrat

 

 

Berlin, den 18. September 2008

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

mit diesem Schreiben muss ich meiner Verwunderung über die Empfehlung der Nichtwiederaufnahme zur Eintragung eines Künstlernamens im Melde-, Pass- und Personalausweisrecht Ausdruck verleihen. Nachdem der Bundesrat gerade die Abschaffung der Künstlersozialversicherung (KSK) versuchte, müssen wir mit Empörung feststellen, dass auch hier ein weiterer tiefer Eingriff in die Rechte von Kulturschaffenden seitens des Bundesrates geplant ist.

 

Ihre Empfehlung mit der Begründung eines erheblichen Verwaltungsaufwandes aufgrund fehlender allgemein anerkannter Kriterien für eine Prüfung von Künstlernamen und der Verweis, dass die Eintragung solcher Namen international unüblich sei, sind nicht nachvollziehbar.

 

Es ist erstaunlich, dass der Ausschuss für Innere Angelegenheiten die Streichung von Künstlernamen fordert, statt Kriterien für die Prüfung der Eintragsfähigkeit von Künstlernamen aufzustellen. Gerade im Bereich der bildenden Kunst ist eine Zusammenarbeit mit den in Deutschland führenden Künstlerverbänden wie dem Deutschen Künstlerbund sehr gut vorstellbar. Auch wenn ein Eintrag international unüblich ist, so entspricht er doch einer langjährigen deutschen Tradition und sehr viele Künstlerinnen und Künstler machen Gebrauch davon. 

 

Als Folge Ihrer Empfehlung verlieren viele Künstlerinnen und Künstler ihre bisherige Identität im Rechts-, Geschäfts- und Reiseverkehr. Verträge, Zeugnisse, Diplome wie auch Vollmachten, die unter Verwendung des Künstlernamens geschlossen wurden, sowie Eintragungen im Vereinsregister werden gänzlich ungültig. Aber auch bei Bankgeschäften, Postsendungen oder im Reiseverkehr ist ein legitimer Nachweis über das Tragen eines Künstlernamens zu führen.

 

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Eintragung eines Künstlernamens im Melde-, Pass- und Personalausweisrecht wieder zu ermöglichen.

 

Für den Vorstand des Deutschen Künstlerbundes

 

Frank Michael Zeidler

Erster Vorsitzender

 
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