
An wen richtet sich das Stipendium?
Das Stipendium richtet sich an professionell arbeitende bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland.
Professionalität ist gegeben, wenn entweder
- eine Ausbildung an einer deutschen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Einrichtung (gemäß anabin-Liste) abgeschlossen wurde oder
- der Nachweis über eine aktuelle Mitgliedschaft in einem Berufs- oder Künstler*innen-Verband oder
- der Nachweis über eine aktuelle Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse im Bereich Bildende Kunst vorliegt oder
- eine mehrjährige professionelle künstlerische Praxis auf dem Gebiet der zeitgenössischen bildenden Kunst nachgewiesen werden kann.
Mit welchem Ziel wird das Stipendium vergeben?
Die Vergabe des Stipendiums zielt auf die berufliche Stärkung und Entwicklung bildender Künstler*innen, vor allem im Bereich Digitalisierung ab und soll einen Beitrag dazu leisten, die Corona bedingten Einschränkungen im Kulturbereich abzuschwächen und eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Künstler*innen zu schaffen.
Was wird im Rahmen des Stipendiums gefördert?
Gefördert werden im Rahmen des Moduls D innovative Vorhaben von Künstler*innen im Bereich zeitgenössischer, digitaler und medienbasierter Kunst. Das Stipendium soll Künstler*innen die Möglichkeit geben, durch die Entwicklung und Realisierung digitaler Projekte oder durch die Erkundung des Digitalen innerhalb zeitgenössischer künstlerischer Praktiken neue Wege zu gehen.
Das fünfmonatige Stipendium soll die Erschließung, Entwicklung, Fortführung und/oder Veröffentlichung und Vermittlung eigener digitaler Formate, Thematiken und Techniken ermöglichen.
Reflektiert werden können dabei:
- das Verhältnis von Gegenwartskunst, künstlerischer Forschung und digitaler Technologie
- das Selbstverständnis digitaler und sozialer Medien und ihr Verhältnis zum gesellschaftlichen und politischen Raum
- Fragen digitaler Teilhabe
- das Verhältnis von künstlerischer Freiheit, Utopie und Digitalität
- Kunst im Stadtraum und Prozesse der Digitalisierung
Ausschlaggebende Kriterien für die Vergabe des Stipendiums sind die künstlerische Qualität bisheriger Projekte sowie die Qualität und Entwicklungsfähigkeit des beantragten Vorhabens.
Kann man sich als Künstler*innengruppe bewerben?
a) Ja, die Bewerbung mit einer Künstler*innengruppe ist möglich, aber Antragsteller*in ist immer nur eine natürliche Person. Der Förderbetrag i. H. v. 6.000 Euro wird im Falle eines positiven Förderbescheids nur an diese Person ausgezahlt, die zugleich alleinige Vertragspartner*in ist. Der*Die Antragsteller*in ist im Online-Bewerbungs-Portal unter »Zur Person« aufzuführen. Die zusätzlich an diesem künstlerischen Vorhaben beteiligten, der Gruppe zugehörigen Künstler*innen sind unter dem entsprechenden Unterpunkt in derselben Rubrik im Online-Bewerbungs-Portal aufzuführen. Das künstlerische Vorhaben darf dennoch von der Gruppe durchgeführt werden. Die Künstler*innengruppe wird jedoch in der Veröffentlichung der Stipendiat*innen nicht genannt. Bei Künstler*innengruppen, die ausschließlich als Gruppe arbeiten und nur und unter dem Namen der Gruppe bekannt sind, kann Antragsteller*in ebenfalls nur eine natürliche Person sein. Eine solche Gruppe ist aber berechtigt im Online-Bewerbungs-Portal zusätzlich zum Namen des Antragsstellers den Gruppennamen unter »Bezeichnung der Künstler*innengruppe« anzugeben. Dieser Gruppenname wird bei der Veröffentlichung der Stipendiat*innen, wie im Online-Portal angegeben, vom Deutschen Künstlerbund genannt.
b) Einzelne Künstler*innen aus einer Künstler*innengruppe dürfen auch jeweils für sich selbst im eigenen Namen einen Antrag auf Förderung um Modul D beim Deutschen Künstlerbund stellen. Jedoch nicht für dasselbe künstlerische Vorhaben, für das bereits gemäß a) ein Antrag gestellt wurde.
In welcher Höhe wird das Stipendium vergeben und wie wird es ausgezahlt?
Das Stipendium im Rahmen des Moduls D wird in Höhe von 6.000 Euro vergeben. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in drei Raten innerhalb des Förderzeitraumes. Für die Auszahlung des Stipendiums ist ein eigenes deutsches Girokonto notwendig.
Wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums?
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums trifft eine mehrköpfige Fachjury.
Wann werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
Die Jury trifft ihre Entscheidung für die dritte Ausschreibungsrunde voraussichtlich bis zum 31.03.2022.
Ist die zeitgleiche Förderung in Modul D und anderen Förderprogrammen von »NEUSTART KULTUR« möglich?
Nein. Die zeitgleiche Förderung in Modul D und anderen Förderprogrammen von »NEUSTART KULTUR« ist nicht möglich. Eine parallele Bewerbung bei Modul D und anderen »NEUSTART KULTUR«-Förderprogrammen ist jedoch möglich. Im Falle eines positiven Förderbescheids von Modul D und einem weiteren »NEUSTART KULTUR«-Förderprogramm muss sich der*die Antragsteller*in bei einer zeitlichen Überschneidung der Förderzeiträume zwischen den beiden Förderprogrammen entscheiden.
Ist die zeitgleiche Förderung in Modul D und einem anderen Stipendium des Bundes, der Länder oder der Kommunen möglich?
Nein. Die zeitgleiche Förderung in Modul D und einem anderen Stipendium des Bundes, der Länder oder der Kommunen ist nicht möglich. Eine parallele Bewerbung bei Modul D und den genannten anderen Stipendien ist jedoch möglich. Im Falle eines positiven Förderbescheids von Modul D und einem der weiteren genannten Stipendien muss sich der*die Antragsteller*in bei einer zeitlichen Überschneidung der Förderzeiträume zwischen den beiden Förderprogrammen entscheiden.
Kann ich das Stipendium für mehrere künstlerische Vorhaben beantragen?
Nein. Das Stipendium kann nur für ein künstlerisches Vorhaben beantragt werden.

Zur Einreichung Ihres Antrages prüfen Sie bitte vorab, ob alle Pflichtfelder, die mit einem * gekennzeichnet sind, vollständig ausgefüllt wurden. Erst danach erscheint der Menüpunkt »5. Antrag prüfen und einreichen«. Ganz unten auf dieser Formularseite können Sie mit dem Button > Antrag einreichen Ihren Antrag final absenden. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Bitte prüfen Sie hierzu auch Ihr SPAM-Postfach.
Bis wann kann ich mich um das Stipendium bewerben?
Wie viel Zeit benötige ich für die Bearbeitung des Online-Antrages?
Wenn Ihnen alle benötigten Angaben und Unterlagen für den Antrag vorliegen, benötigen Sie ca. 20 Minuten für die Bewerbung.
Welche Angaben sind im Rahmen der Antragstellung erforderlich?
Im Online-Antragsformular sind folgende Angaben erforderlich:
- Angaben zur Person
(Name, Adresse, Kontaktdaten) - Künstlerische Vita der beteiligten Künstler*innen
(tabellarisch in deutscher Sprache; 2.000 Zeichen, inkl. Leerzeichen)
Angaben zur künstlerischen Ausbildung, zur mehrjährigen professionellen künstlerischen Praxis auf dem Gebiet der zeitgenössischen Kunst und zu besonders wichtigen Ausstellungen/Preisen/Stipendien/Sammlungen/Publikationen etc.)
- Fördervorhaben
(Kurzbeschreibung in deutscher Sprache; 2.000 Zeichen, inkl. Leerzeichen)
Wie beabsichtigen Sie, das Stipendium zur Erschließung, Entwicklung, Fortführung und/oder Veröffentlichung und Vermittlung digitaler Formate, Thematiken und Techniken zu nutzen? Beschreiben Sie die beabsichtigten künstlerischen Tätigkeiten, denen das Stipendium dienen soll.
- Bildmaterial
(Format: JPEG, max. Dateigröße: 500 KB)
mind. 3 bis max. 5 Abbildungen Ihrer künstlerischen Werke, Belege Ihrer künstlerischen Tätigkeit anhand einer Auswahl der wichtigsten Werke/Ausstellungsansichten etc. Bitte nicht mehrere Bilder in einer Datei vereinen.
Welche Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen?
Zusätzlich sind folgende Nachweise online einzureichen:
(Formate: PDF, JPEG, max. Dateigröße: 2 MB)
- Nachweis der künstlerischen Professionalität durch
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer deutschen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Einrichtung (gemäß anabin-Liste) oder
- Nachweis über eine aktuelle Mitgliedschaft in einem Berufs- oder Künstler*innen-Verband oder
- Nachweis über eine aktuelle Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse im Bereich Bildende Kunst oder
- Darstellung der mehrjährigen professionellen künstlerischen Praxis auf dem Gebiet der zeitgenössischen bildenden Kunst in der künstlerischen Vita
2. Nachweis der Identität und der Meldeanschrift durch Kopie
- Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite auf einer Blattseite) oder
- Ihres gültigen Reisepasses mit Meldebescheinigung (auf einer Blattseite)

Kann ich meine Angaben zwischenspeichern und die Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen?
Ja. Es ist möglich, die Bearbeitung des Antragsformulars zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Bitte sichern Sie Ihre Eingaben über die Schaltfläche »Zwischenspeichern«.
Ein Zugriff auf den Online-Antrag ist temporär nicht möglich. Was mache ich jetzt?
In Spitzenzeiten, in denen zu viele Bewerber*innen gleichzeitig auf das Portal zugreifen, ist ein Login unter Umständen temporär nicht möglich. Bitte versuchen Sie es in dem Fall zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ich habe versehentlich einen Fehler bei der Bearbeitung meines Antrages gemacht, diesen aber bereits abgeschickt. Kann ich Angaben nachträglich korrigieren?
Nein. Das ist nicht möglich.
Ich habe keine Bestätigung per E-Mail erhalten. Ist der Antrag angekommen?
Bitte prüfen Sie zunächst auch Ihr SPAM-Postfach. Sollten Sie auch dort keine Bestätigungs-E-Mail finden, wenden Sie sich bitte an den Deutschen Künstlerbund.
Ich habe über die FAQ hinausgehende Fragen oder benötige Unterstützung bei der Antragstellung.
Ansprechpartnerinnen:
Isabelle Busch und Sofia Popp
Tel.: +49 (0)30 26 55 22 82 (Mo-Fr von 10-16 Uhr)
E-Mail: bewerbung@kuenstlerbund.de
Bitte beachten Sie, dass das Büro in der Zeit vom 24.12.2021 – 02.01.2022 nicht besetzt ist.