Deutscher Künstlerbund e.V.
 

Zum Internationalen Frauentag erinnert der Deutsche Künstlerbund an bildende Künstlerinnen, die 1904 zu seinen ersten Mitgliedern zählten:

Clara Arnheim, 1865-1942 | Pauline Eigner (-Püttner), 1872-1960 | Adele von Finck, 1879-1943 | Baronin Mathilde von Flotow, 1872-1932 | Mathilde Freiin von Freytag-Loringhoven, 1860-1941 | Hedwig Henke (geb. Wolff von Schutter), 1854-? | Dora Hitz, 1856-1924 | Käthe Kollwitz, 1867-1945 | Sabine Lepsius (geb. Graef), 1864-1942 | Ottilie W. Roederstein, (1859-1937) | Clara Siewert, 1862-1945 | Maria Slavona, 1865-1931 | Marie Stein (-Ranke, 1873-1964 | Eva Stort, 1855-1936 | Alice Trübner, 1875-1916 | Meta Voigt (-Claudius), 1866-1930 | Hedwig Weiss, 1860-1923 | Julie Wolfthorn, 1864-1944

Einige dieser Künstlerinnen, wie etwa Dora Hitz, Käthe Kollwitz, Sabine Lepsius und Julie Wolfthorn, waren sehr gut vernetzt und setzten sich aktiv für Frauenrechte in der Kunst  ein. So forderten sie z. B. 1904 mit einer Petition den Zugang von Frauen zur Berliner Kunstakademie oder organisierten zusammen mit Clara Arnheim, Maria Slavona und Hedwig Weiss die Ausstellung »Die Frau in der bildenden Kunst«, welche im Kontext des Frauenkongresses 1912 in Berlin stattfand.

Heute sind fast 50 Prozent der Mitglieder des Deutschen Künstlerbundes Frauen, die sich mit aktuellen gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen und die Kunstszene prägen. Zum 75-jährigen Jubiläum der Neugründung wird 2025 die Rolle der Frauen im Deutschen Künstlerbund hervorgehoben und ihre Situation in der Kunstwelt sichtbarer gemacht.

Die Stiftung Kunstfonds ist und bleibt die wichtigste Institution zur Vergabe von Fördermitteln des Bundes an bildende Künstler*innen. Wir, die bundesweit agierenden und vernetzten Künstler*innenverbände – der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Bundesverband), der Deutsche Künstlerbund, die Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfördernden (GEDOK) und das Internationale Künstlergremium (IKG) –, unterstützen und gestalten diese Kunstförderung seit Gründung der Stiftung in den Gremien des Kunstfonds wesentlich mit.

Die Stiftung ist ihrer Satzung verpflichtet. In deren Sinne fördert sie »künstlerisches Schaffen und die Entwicklung künstlerischer Initiativen, soweit diese für die deutsche Kulturentwicklung insgesamt von Bedeutung sind. Sie fördert gleichzeitig das Bemühen, zeitgenössische Kunst weiteren Bevölkerungskreisen zu vermitteln. Gefördert werden einzelne Künstler*innen ebenso wie Modellvorhaben mit gesamtstaatlicher Bedeutung.«

Die Vergabepraxis des Kunstfonds, in der in einem mehrstufigen Verfahren Jurys, die von den Verbänden paritätisch besetzt wurden, die geförderten künstlerischen Positionen auswählen, hat sich grundsätzlich auch während der Corona-Pandemie bewährt. Die Künstler*innenverbände rufen hier auch in Erinnerung, unter welchem Hochdruck und in welch kurzen Zeiträumen alle NEUSTART KULTUR-Programmlinien, so auch die der Stiftung Kunstfonds, entwickelt und umgesetzt werden mussten.

An dieser Stelle sei noch einmal den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kulturstaatsministerin a. D. Monika Grütters und Kulturstaatsministerin Claudia Roth, für die Bereitstellung der Fördermittel herzlich gedankt. Ebenso herzlich danken wir allen Beteiligten in der Stiftung Kunstfonds – dem Vorstand, dem Stiftungsrat, dem Kuratorium, den Jurorinnen und Juroren und vor allem den Mitarbeiter*innen. Nur mit dem großen persönlichen Engagement jedes und jeder Einzelnen konnten die Programme aufgelegt und administriert werden.

Mit fast 76 Mio. Euro finanzierte die Stiftung Kunstfonds 5.198 Stipendien und 1.131 Projekte bzw. Plattformen. Diese Förderungen haben die beruflichen Einschränkungen durch die Pandemie für viele bildende Künstler*innen abgefedert.

Die Stiftung Kunstfonds wird in den kommenden Monaten die NEUSTART KULTUR-Förderprogramme detailliert und professionell evaluieren. Wenn die Ergebnisse dieser Evaluation vorliegen, gilt es, diese gründlich auszuwerten, kritische Fragen zu beantworten, Schlussfolgerungen für die zukünftige Förderpraxis der Stiftung zu ziehen und dazu einen öffentlichen, sachlichen Austausch mit Akteur*innen der bildenden Kunst zu suchen.

Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Bundesverband)
Deutscher Künstlerbund
Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfördernden (GEDOK)
Internationales Künstlergremium (IKG)
Ein Jahr nach Einführung der neuen Haftung im Social Web geht die VG Bild-Kunst mit ihrer Social-Media-Bildlizenz an den Start: Diese schließt die Lizenzlücke bei Facebook & Co. – nämlich die bislang illegal von Privatpersonen hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Bilder.

Es geht um Millionen tägliche Uploads aus Deutschland, die nicht einzeln lizenziert werden können. Deshalb bietet die Bild-Kunst eine erweiterte Kollektivlizenz an, die auch die Rechte von Außenstehenden einschließt. Damit erhalten Plattformen Rechtssicherheit, Bildautor*innen und Künstler*innen eine gerechte Vergütung und User*innen können ab jetzt legal alle möglichen Bilder posten – und das ganz ohne Uploadfilter! Voraussetzung dafür ist, dass sich Meta & Co. ihrer Verantwortung bewusst werden und die Social-Media-Bildlizenz annehmen.

Der Deutsche Künstlerbund unterstützt die neue Social-Media-Bildlizenz als einen Beitrag zur fairen Vergütung bildender Künstler*innen. Hier geht es zum Info-Video zur Social-Media-Bildlizenz.

Die VG Bild-Kunst informiert dazu:
»Manchmal braucht es eine lange Zeit, um Missstände zu beseitigen. Im Social Web konnten die Plattformbetreiber lange Jahre von einer Haftungsbefreiung profitieren, die noch aus den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammte. Diese „Safe Harbour“-Regel bildete den sicheren Hafen für Milliardengewinne mit den von User*innen hochgeladenen Inhalten: Die Pflicht, das Urheberrecht zu achten, wurde einfach auf die privaten Uploader*innen abgewälzt – aus der Rückschau eine absurde Vorstellung.

Mit der umkämpften DSM-Richtlinie aus dem Jahr 2019 setzte die Europäische Union diesem Spiel ein Ende – sehr zum Frust von Facebook & Co., die nun eine Abschöpfung ihrer Übergewinne fürchten mussten. Trotzdem dauerte es noch einmal zwei Jahre, bis der deutsche Gesetzgeber die neuen Haftungsregeln im Sommer 2021 in deutsches Recht umsetzte – es galt, den Konflikt zwischen Urheberrecht und Meinungsfreiheit auszugleichen.

Für das stehende Bild präsentiert die VG Bild-Kunst nun eine umfassende Lösung durch eine erweiterte Kollektivlizenz – die „Social-Media-Bildlizenz“. Sie schließt die Lizenzlücke der Plattformbetreiber komplett, denn sie vermittelt das Weltrepertoire des stehenden Bildes. Als erweiterte Kollektivlizenz umfasst sie nämlich auch die Rechte von Außenstehenden. Dabei ist das Repertoire der VG Bild-Kunst schon umfangreich: Es umfasst neben den Rechten ihrer eigenen Mitglieder auch die Rechte ihrer ausländischen Schwestergesellschaften sowie der meisten Bildagenturen. Aber ein großes Repertoire ist eben kein vollständiges Repertoire: Die erweiterte Kollektivlizenz schließt die Lücke zum Weltrepertoire.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Wer alle Rechte aus einer Hand bietet, kann einen höheren Preis verlangen. Die VG Bild-Kunst fordert von Facebook in ihrem Tarif ca. 10 Prozent der Deutschlandeinnahmen des Dienstes – jährlich. Wer das als zu hoch empfindet, sollte sich allerdings vor Augen führen, dass die Erlöse auch an den größtmöglichen Kreis, an Bildautor*innen und Künstler*innen, verteilt werden muss. Wir sprechen hier von einer ganzen Branche.

Die adressierte Lizenzlücke betrifft Uploads urheberrechtlich geschützter Werke durch Privatpersonen, die dafür zuvor keine entsprechende Erlaubnis eingeholt haben. Urlaubsbilder lizenziert die VG Bild-Kunst nicht, denn diese Rechte haben die Plattformen schon über ihre AGB von den Uploader*innen selbst erhalten. Auch Uploads von kommerziellen Nutzer*innen sind außen vor – hier werden die Rechte im Regelfall ganz normal geklärt. Es besteht somit kein Bedarf für eine kollektive Rechtewahrnehmung.

Die VG Bild-Kunst ist überzeugt davon, ein faires Produkt anzubieten: Es profitieren nicht nur die Urheber*innen und Rechteinhabende, sondern auch die privaten User*innen. Diese könnten jetzt alle Bilder im Social Web nach Belieben nutzen – und das legal. Und zwar zu jedem beliebigen privaten Zweck, solange das Urheberpersönlichkeitsrecht gewahrt bleibt (also nicht zur Werbung zum Beispiel). Der Gesetzgeber stellte dagegen nur die Benutzung für Parodien und Karikaturen frei. Aber wer will und kann hier schon abgrenzen? Auch für die Plattformbetreiber hat die Social-Media-Bildlizenz etwas Gutes: Sie erhalten alle Rechte mit einer Unterschrift und machen ihren Dienst damit für private User*innen viel attraktiver als vorher.

Die schöne neue Welt kommt aber nicht automatisch, sondern nur dann, wenn Meta & Co. die Lizenz auch abschließen. Ob sie dazu bereit sind, sich ihrer neuen urheberrechtlichen Verantwortung zu stellen, wird sich zeigen.«


Der Deutsche Künstlerbund unterstützt die Forderung des Deutschen Kunstrates an die Bundesregierung nach einem Schutzprogramm für afghanische Künstlerinnen und Künstler.

Pressemitteilung des Deutschen Kunstrates vom 25.08.2021

Der Deutsche Kunstrat und seine Mitgliedsverbände sind angesichts der aktuellen Vorgänge in Afghanistan in großer Sorge um die Sicherheit der Künstlerinnen und Künstler, die sich für Freiheit, Gleichheit und humanistische Werte einsetzen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich wie angekündigt auch tatsächlich für die Sicherheit der Akteure in Kunst und Kultur einzusetzen und insbesondere diejenigen in Sicherheit zu bringen, die sich aufgrund ihrer künstlerischen Arbeit in akuter Gefahr befinden.

Für den Deutschen Kunstrat

Dagmar Schmidt, Sprecherin BBK

Wolfgang Suttner, Sprecher ADKV

Der Deutsche Künstlerbund begrüßt die Initiative des Bundesministers Hubertus Heil und den Beschluss des Deutschen Bundestages für einen flexibleren Versicherungsschutz von Künstler*innen.

Die Möglichkeit, die Pandemie-bedingte Situation nun mit Zuverdiensten in einer Höhe von 1.300 Euro pro Monat zu überbrücken, ohne dass dies zum Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) führt, ist überlebenswichtig für das Gros der in Deutschland lebenden Künstler*innen.

Weil es für viele bildende Künstler*innen existentiell ist, fordert der Deutsche Künstlerbund diese Zuverdienstgrenze nicht nur für das Jahr 2021, sondern in jedem Fall auch noch für das folgende Jahr 2022 anzuheben und die Regelung rückwirkend zum Beginn der Pandemie in Kraft treten zu lassen.

Nach wie vor gilt bei der KSK die Regel, dass Künstler*innen die Mindest-verdienstgrenze von 3.900 € (jährlich) nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Jahren unterschreiten dürfen. So sollen kurzfristige Auftragsrückgänge oder einmalige Investitionen nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Eine Vielzahl von Künstler*innen wird in diesem oder spätestens im nächsten Jahr von dieser Regel betroffen werden und dann wieder vom Verlust des Versicherungsschutzes durch die KSK bedroht sein.

Wir fordern daher die Aussetzung dieser Regelung für die Zeit der Pandemie bzw. bis Ende 2022.

Denn anders als in vielen anderen freien Berufen werden sich die langfristigen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für bildende Künstler*innen erst in den kommenden Jahren in ihrer ganzen Härte abzeichnen. Die Bundesregierung hat darauf mit der Aufstockung und Verlängerung von »NEUSTART KULTUR« richtig reagiert, sodass nun Förderungen von künstlerischer Arbeit bis Ende 2022 möglich sind.

Auch der Deutsche Künstlerbund setzt in diesem Rahmen ein Stipendienprogramm für Bildende Künstler*innen im Teilprogramm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler« bis Ende 2022 um. Der große Bedarf zeigte sich in der Flut von Stipendienanträgen bereits in der ersten Vergaberunde.

Die Pandemie hat uns wieder einmal deutlich vor Augen geführt, wie prekär die Lebens- und Einkommenssituationen vieler bildender Künstler*innen sind. Der Deutsche Künstlerbund fordert daher eine langfristige und wirksame Stärkung und Verbreiterung der Einkommensmöglichkeiten für Künstler*innen.

Dies tun wir in der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG im Zusammenschluss mit anderen bundesweit agierenden Künstlerverbänden, indem wir uns für eine faire Vergütung von künstlerischer Arbeit durch eine bundesweit geltende Festlegung auf Mindesthonorare bei der Produktion, Präsentation und Ausstellung künstlerischer Arbeit einsetzen. Die Initiative, gegründet im Sommer 2016, hat die Kampagne »PAY THE ARTIST« ins Leben gerufen, die am 11. Mai 2021 mit einer Web-Konferenz zum Thema startete und die in den kommenden Monaten u.a. mit einem Aufruf zur Unterstützung an die zur Bundestagswahl aufgestellten Politiker*innen weitergeführt wird.

Auch setzen wir uns seit langem für die Stärkung des Urheberrechts für bildende Künstler*innen ein, indem wir fordern, dass große kommerzielle digitale Plattformen, die deren Werke nutzen, endlich rechtlich in die Verantwortung für eine faire Vergütung genommen werden.

Wir fordern die Politik auf, den Weg für eine zeitgemäße und angemessene Vergütung künstlerischer Arbeit zu ebnen und gesetzlich zu regeln.


Die Ausschreibungen vom BBK-Bundesverband und Deutschem Künstlerbund für Kunstprojekte und Stipendien im Rahmen des Programms NEUSTART für Bildende Künstler*innen haben eine Flut von 1.800 Bewerbungen auf 150 finanzierbare Förderungen verursacht. Eine Förderquote von unter 10 % ist frustrierend, deckt sie doch den tatsächlichen Bedarf nur gering. Deshalb ist eine Aufstockung dringend erforderlich.

NEUSTART KULTUR mit seinen Teilprogrammen beweist: Förderprogramme, die unter Einbeziehung der Fachkreise nah am Bedarf der Künstler*innen konzipiert werden, werden in Anspruch genommen. Deshalb ist eine Aufstockung von NEUSTART KULTUR nicht nur dringend geboten, sondern auch nachhaltig eingesetztes Geld für ein lebendiges Kunstgeschehen.

Dagmar Schmidt, Sprecherin des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK): »Künstler*innen wollen Kunst schaffen! Zahlreiche qualifizierte, innovative Projekte abzulehnen bedeutet einen nicht vertretbaren Verzicht auf einen wirklich lebendigen Neustart in der Kunst. Deshalb brauchen wir jetzt eine Aufstockung der Fördermittel.«

Albert Weis, Sprecher des Deutschen Künstlerbundes: »Stipendien für die Entwicklung digitaler Vermittlungsformate sind eine Investition in eine berufliche Perspektive Bildender Künstler*innen. Hierfür brauchen wir jetzt mehr Fördermittel für künstlerisch wertvolle Konzepte.«


Die Digitalisierung ist in der Politik nun kein Neuland mehr. Das sind jedenfalls die Signale, welche viele Politiker*innen seit geraumer Zeit aussenden. Da wird über die Milchkanne, welche 5G benötigt, über das Flugtaxi, welches uns in eine verheißungsvolle Zukunft befördern soll, oder über den digitalen Behördengang gesprochen. Bei Äußerungen im Rahmen der Pandemie und im Zusammenhang mit der Kultur bekommt man aber mitunter den Eindruck, dass einige Protagonist*innen denken, dass man Kulturangebote nur ins Digitale verschieben muss, und alles ist in Butter. Frei nach dem Motto, Digitalisierung ist der ultimative Lösungsansatz. Für Künstler*innen bleibt jedoch der persönliche Kontakt mit Sammler*innen und für das Publikum die direkte und reale Auseinandersetzung mit dem Werk existenziell.

Die Pandemie hat uns zwar gezeigt, wie vorteilhaft digitale Techniken sein können, um in einem Ausnahmefall wie jetzt das kulturelle Leben für eine begrenzte Zeit wenigstens im Ansatz aufrecht zu erhalten. Dass die Künstler*innenverbände im Rahmen von NEUSTART KULTUR die berufliche Stärkung und Entwicklung Bildender Künstler*innen im Bereich Digitalisierung in den Blick nehmen, ist ein wichtiger Anfang. Wir müssen aber weiterdenken und uns Gedanken machen, was wir und andere mit Digitalisierung meinen und welche Auswirkungen diese auf die Ästhetik und Kunst hat. Nachfolgend wird der Versuch unternommen, anhand eines historischen Beispiels einen Denkanstoß für Künstler*innen zu bieten.

Künstler*innen bietet sich die Chance zu überlegen, inwiefern die Gängelung durch Technik künstlerisch zu hinterfragen und zu begleiten ist.

Die digitalen Techniken und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen werden oft mit der Erfindung des Buchdrucks gleichgesetzt. Der Buchdruck hat ohne Frage große gesellschaftliche Veränderungen hervorgerufen. Mit einer Druckpresse wurde es möglich, Text und damit Informationen in kurzer Zeit in Maßen zu vervielfältigen. Für die Verbreitung von neuen Ideen war nur noch die Voraussetzung nötig, dass die Druckerzeugnisse verteilt und die potenziellen Leser*innen des Lesens mächtig waren. Mit Blick auf das Internet kann man durchaus von Parallelen sprechen. Informationen können in einer nun viel schnelleren Geschwindigkeit und größeren Reichweite verbreitet werden.

Doch in einem Punkt unterscheiden sich die zwei Techniken Buchdruck und Internet fundamental. Der Druckstock, das seitenverkehrte Bildelement, welches die Informationen enthält und mit welchem die Druckerzeugnisse hergestellt werden, dient einzig und allein der Vervielfältigung und Herstellung von Büchern, Zeitungen, Grafiken, etc. Ist der Transfer auf Papier abgeschlossen und geht danach der Druckstock oder die Druckerpresse verloren, bleibt das Druckerzeugnis bestehen. Den gleichen Vorgang kennt man in der Digitalen Welt auch, wenn zum Beispiel ein Foto, welches mittels einer Digitalkamera aufgenommen wurde, später ausbelichtet wird. Geht das digitale Bild verloren, besteht das analoge, belichtete Bild im Rahmen der Haltbarkeit des Trägermaterials weiter.

Anders sieht es aus, wenn das digital aufgenommene Bild nur für elektronische Medien wie Webseiten oder digitale Anzeigegeräte hergestellt wurde oder zweitens, wenn es sich um etwas Analoges handelt, welches digitalisiert wurde. Dann handelt es sich um eine Bild- oder Objektinformation, welche nur aus Einsen und Nullen besteht. Nur eine Maschine mit entsprechender Programmierung kann die digitalen Daten in ein sichtbares Bild verwandeln.

Eine dauerhafte Verschiebung der Aufmerksamkeit ins Digitale birgt die Gefahr der Nivellierung von Sehgewohnheiten.

Bezogen auf die Bildende Kunst kann man folgende grobe Unterscheidungen vornehmen: Werke, welche digital erschaffen und digital vorgeführt, gezeigt werden – rein digitale Erzeugnisse. Werke, welche mit digitalen Mitteln geschaffen werden und dann in ein analoges Werk transformiert werden – von digital zu analog. Werke, welche mit analogen Mitteln geschaffen werden und dann in ein digitales Werk transformiert werden – von analog zu digital. Und dann ist da noch der große Bereich, in welchem Werke im digitalen Raum präsentiert, dokumentiert oder vermittelt werden.

In der aktuellen Pandemie liegt der Fokus momentan auf Letzterem, den Werken und ihren Dokumentationen im Internet. Analog zu den Institutionen und Galerien waren Bildende Künstler*innen schon vor der Pandemie im Internet rege präsent. Dies zur großen Mehrheit mit Dokumentationen ihrer Werke aus der analogen Welt. Man darf dabei aber nicht den Fehler machen und die künstlerischen Werke mit den Internetpräsenzen gleichsetzen. Eine direkte Begegnung mit dem Werk können diese nicht ersetzen, und eine dauerhafte Verschiebung der Aufmerksamkeit ins Digitale birgt die Gefahr der Nivellierung von Sehgewohnheiten. Mehr noch, die digitalen Medien unterliegen einem gewissen formalen, technischen Zwang. Vor allem Künstler*innen sollten sich der Gefahr der Normierung von Sehgewohnheiten bewusst werden. Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Blick zurück in der Geschichte.

Vor knapp hundert Jahren begann der Übergang vom Stummfilm zum Tonfilm, zudem gab es unter Filmkünstlern Diskussionen über das Für und Wider des aufkommenden Breitwandfilms. Sergej Eisenstein hielt zu diesem Thema 1930 in der Amerikanischen Filmakademie in Hollywood seinen berühmten Vortrag »Das dynamische Quadrat«. Eisenstein, welcher immer wieder mit dem Seitenverhältnis des Filmbildes experimentierte und mit Maskierungen 13 das Seitenverhältnis bis zu einem Hochkantformat veränderte, plädierte in seinem Vortrag für die Einführung einer quadratischen Leinwand in den Kinos. Er führte dies anhand etlicher Beispiele der vertikalen, stehenden Komposition aus und setzte den menschlichen Körper in Bezug auf das zu betrachtende Bild. Ausdrücklich stemmte er sich gegen die, durch die Technik vorgegebene, passive Horizontale. Gegen Kinosäle, welche sich durch den Breitwandfilm bedingt, in der Horizontalen ausdehnen würden, sprach aus seiner Sicht zusätzlich der damals recht neue Tonfilm. Dazu führte er den Salle Pleyel in Paris an, entworfen von dem Akustiker Gustave Lyon, zusammen mit dem Architekten Jacques Marcel Auburtin. Ein Raumkonzept, welches der Musik die größtmögliche Entfaltung ermöglicht. Eisenstein schlug vor, für die aus seiner Sicht ideale quadratische Leinwand den Salle Pleyel und das Kino Roxy aus New York zu kombinieren. Das Kino Roxy war damals das größte Kino der Welt mit etwas über sechstausend Sitzen. Dies verdeutlicht, in welchen Dimensionen Eisenstein sich ein ideales Kino vorstellte.

Sein Plädoyer für die Quadratische Leinwand sollte der Filmkunst den größten Spielraum, sowohl für das Bild als auch für die Akustik bieten. Für ihn galt es, die festgelegten Normen der Bildbegrenzung zu überprüfen und zu analysieren. Von den sich ankündigenden Normen des Breitbandfilms sprach er von der »grauenhaften Unterjochung des Geistes durch Konventionen und Routine«.

Man kann von einer durch Code beeinflussten Ästhetik sprechen.

Heute wissen wir, sein Plädoyer hatte keinen Erfolg und in der Filmindustrie hat sich die Festlegung auf ein Querformat durchgesetzt. Die gleiche Gefahr sehe ich heute, wenn immer mehr Inhalte von Bildenden Künstler*innen ins Digitale verschoben werden, ohne zu reflektieren, was dies mit dem entsprechenden Werk anstellt.

Zeitgemäße Webseiten werden heute im sogenannten Responsive Design erstellt. Das heißt, die Webseite »reagiert« auf das Endgerät des Nutzers und stellt dann den Inhalt entsprechend dar. Dies erkennt man zum Beispiel, wenn man eine Webseite auf einem Tablet anschaut und dieses dreht. Mitunter verändert sich dann die Darstellung derselben.

Bei Förderungen von Projekten scheint es oft, als ob diese nur gewährt werden, wenn von vornherein erkennbar ist, dass das Resultat ein Mehrwert an Wissen ist.

Man könnte nun denken, dass dadurch die größtmögliche Freiheit des Bildformates erreicht wäre. Doch weit gefehlt. Vielmehr ist es so, dass wir von der Technik dominiert werden. Um eine Webseite im Responsive Design zu erstellen, ist es heutzutage fast unabdingbar, auf vorhandene Programmierungen zurückzugreifen. Dies geschieht zum Beispiel, indem man vorhandene Software-Baukästen für die Grafik, sogenannte »Themes« nutzt. Meistens kann man diese noch in einem gewissen Rahmen auf die eigenen Bedürfnisse anpassen, aber die dem Theme zugrunde liegende Programmierung beeinflusst die Ästhetik in einem nicht unerheblichen Maß. Man kann von einer durch Code beeinflussten Ästhetik sprechen. Gezwungenermaßen unterwerfen wir uns hier einer Ästhetik durch Code, um die Technik überhaupt für uns nutzbar zu machen.

Die Unterwerfung unter das Diktat der Vermittlung und der Ästhetik durch Code kommt einer Normierung gleich und ist Gift für die Freiheit der Kunst.

Die aktuelle Verlagerung in die digitale Welt des Internets stellt für Bildende Künstler*innen eine weitere Frage. Wie schaut es aus mit dem allgemeinen Diktat der Vermittlung von Kunst? Schon vor der Pandemie konnte man den Eindruck bekommen, dass Kunstausstellungen immer einen didaktischen Mehrwert haben müssen. Bei Förderungen von Projekten scheint es oft, als ob diese nur gewährt werden, wenn von vornherein erkennbar ist, dass das Resultat ein Mehrwert an Wissen ist. Oder die Vergabe von Studienaufenthalten ist nur möglich, wenn man schon im Vorhinein sagen kann, was man dort machen will. Die bedingungslose Förderung, bei welcher künstlerisches freies Arbeiten ohne ein vorgegebenes Ziel möglich ist, scheint aus der Zeit gefallen.

Ist dies nicht genauso wie der vorgegebene technische, digitale Rahmen eine Unterjochung des Geistes durch Konventionen und Routine? Die Unterwerfung unter das Diktat der Vermittlung und der Ästhetik durch Code kommt einer Normierung gleich und ist Gift für die Freiheit der Kunst.

Gerade jetzt, wenn immer mehr Inhalte ins Internet verlagert werden, bietet sich Künstler*innen die Chance, dies kritisch zu begleiten und zu überlegen, inwiefern die Gängelung durch Technik künstlerisch zu hinterfragen und zu begleiten ist.

Rainer Eisch



Rainer Eisch ist bildender Künstler und engagiert sich für den Deutschen Künstlerbund ehrenamtlich in verschiedenen Gremien wie dem Verwaltungsrat oder der Stiftung Kulturwerk der VG Bild- Kunst. Er war von 2016 bis 2018 Vorstandssprecher des Deutschen Künstlerbundes.

Bislang hat der Deutsche Künstlerbund noch keine eigene Stellungnahme zur Umsetzung der europäischen Urheberrechts-Richtlinie abgegeben, doch insbesondere die Umsetzung der sogenannten Plattformhaftung verfolgen wir aufmerksam. Unsere Mitglieder sind in doppelter Weise betroffen: Zum einen sind sie selbst aktive Nutzer der Sozialen Medien, zum anderen finden ihre Werke umfangreiche und nicht kontrollierbare Verbreitung auf diesen Plattformen, auf denen die Verwendung von Bild-Material zunehmend den Text ersetzt.

Wir wollen keine Upload-Filter, wir wollen, dass unsere Werke diskutiert und verwendet werden können. Aber wir wollen am »Kuchen«, also an den durch die Kommerzialisierung generierten Gewinnen beteiligt werden!

Den Weg, den das Bundesjustizministerium zur Umsetzung eingeschlagen hat, finden wir im Grundsatz überzeugend: Wenn eine umfassende Lizenzierung durch die Verwertungsgesellschaften stattfindet, ist dies der Königsweg, um die Interessen aller Beteiligten – der Künstler*innen als Werkschaffende, der Nutzer*innen der Plattformen und schließlich der Plattformen selbst – gut und gerecht in Ausgleich zu bringen.

Der Lizenzierung durch unsere Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst stehen jedoch auch in der letzten Entwurfsfassung zwei große Hindernisse im Weg:

Zum einen ist dies die Regelung in § 2 Abs. 1 Ziffer 4 UrhDaG, wonach nur Plattformen haften sollen, die in Konkurrenz zu Online-Diensten derselben Zielgruppen stehen. Für die Kunst und für den gesamten Bildbereich gibt es keine Dienste wie Spotify oder Netflix. Sollen deshalb Facebook, Instagram oder Pinterest nicht haften, sich der Lizenzierung für unsere Werke entziehen können? Das kann nicht sein!

Zum anderen ist die Grenze für »geringfügige Nutzungen« in § 10 UrhDaG viel zu hoch: So gut wie alle Bild-Nutzungen auf Mobilgeräten haben eine Dateigröße von deutlich weniger als 250 KB. Die dort benannten Bagatell-Grenzen sind viel zu hoch und greifen tief in die Rechte der Künstler*innen ein. So besteht kein Anreiz für die Plattformen, sich mit der VG Bild-Kunst zu einigen, was zur Folge haben wird, dass wir Kreative uns auf z.T. jahrzehntelange Gerichtsverfahren einstellen müssen, bis wir irgendwann tatsächlich eine Vergütung für die Nutzung unserer Werke erhalten.

Deswegen unser dringender Appell an alle Mitglieder des Bundestages: Setzen Sie sich im nun beginnenden parlamentarischen Beratungsverfahren dafür ein, dass diese beiden Probleme, die uns Künstler*innen besonders auf den Nägeln brennen, beseitigt werden, damit schnell Lizenzverträge geschlossen werden können und es keine Diskussion über Upload-Filter geben wird!



NEUSTART KULTUR

2,5 Millionen Euro für den NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler

 

Erste Ausschreibungen ab 15. September 2020

 

Der Deutsche Künstlerbund e.V. und der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. (BBK) setzen das Teilprogramm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler« um. Für dieses Programm stellt die Kulturstaatsministerin einmalig bis zu 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.


Das Programm umfasst vier Module: Die Module A – C setzt der BBK um, Modul D realisiert der Deutsche Künstlerbund. Die Module zielen auf die berufliche Stärkung und Entwicklung bildender Künstler*innen vor allem im Bereich Digitalisierung ab. Gefördert werden berufsbezogene Fortbildung und Beratung zur Stärkung der Web-Präsenz (Modul A), ein qualifiziertes Mentoring für Berufsanfänger*innen (Modul B), die Konzipierung und Umsetzung innovativer Kunstprojekte (Modul C) sowie Stipendien zur Entwicklung digitaler Vermittlungsformate (Modul D).


Die ersten Ausschreibungen für die Module A und B starten am 15. September 2020, die Ausschreibung für Modul C am 21. September 2020 und die Ausschreibung für Modul D voraussichtlich am 15. Oktober 2020.

 

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind professionell arbeitende bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland. Immatrikulierte an einer Hoch- oder Fachhochschule sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

 

 

Was wird gefördert?

Modul A: DIGITAL-GUTSCHEIN (BBK)

Bildende Künstler*innen können einen »Digital-Gutschein« beantragen, der ihnen einen Zuschuss für digitale Fortbildungs- oder Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich ihres digitalen Auftritts ermöglicht.

 

Modul B: MENTORING (BBK)

Gefördert werden Mentor*innen, die Informationsveranstaltungen z. B. in Kooperation mit Kunsthochschulen oder an anderen Kulturorten und individuelle Beratungen anbieten, um Berufsanfänger*innen Einstieg, Orientierung und Netzwerke im Kunstbetrieb zu vermitteln.

 

Modul C: INNOVATIVE KUNSTPROJEKTE (BBK)

Künstler*innen können Fördermittel zur Konzipierung und Umsetzung künstlerischer Interventionen, Ausstellungen, Performances beantragen, die in Ausstellungsräumen oder im öffentlichen Raum für Interessierte zugänglich gemacht werden.

 

Modul D: DIGITALE VERMITTLUNGSFORMATE (Deutscher Künstlerbund)

Gefördert mit einem Stipendium entwickeln bildende Künstler*innen innovative Vorhaben im Bereich zeitgenössischer digitaler und medienbasierter Kunst. Mit kreativen Medientechnologien sollen richtungsweisende Ideen für audiovisuelle Inhalte auf (neuen) digitalen Plattformen entworfen werden.

 

 

Wie hoch sind die Fördersummen?

Modul A

max. 1.000 Euro

 

Modul B

max. 1.700 Euro

 

Modul C

max. 15.000 Euro

 

Modul D

6.000 Euro

 

 

Ausschreibungen und Projektlaufzeiten im Überblick

Modul A

Ausschreibung I     15.09.2020 bis 15.10.2020   Juryentscheidung bis 31.10.2020

Projektlaufzeit I     15.11.2020 bis 30.04.2021


Ausschreibung II    01.01.2021 bis 31.01.2021   Juryentscheidung bis 19.02.2021

Projektlaufzeit II    01.03.2021 bis 31.08.2021

 

Modul B

Ausschreibung I      15.09.2020 bis 15.10.2020   Juryentscheidung bis 15.11.2020

Projektlaufzeit I      01.12.2020 bis 31.05.2021


Ausschreibung II     01.02.2021 bis 28.02.2021   Juryentscheidung bis 20.03.2021

Projektlaufzeit II     01.04.2021 bis 31.08.2021

 

Modul C

Ausschreibung        21.09.2020 bis 15.11.2020   Juryentscheidung bis 15.12.2020

Projektlaufzeit        01.01.2021 bis 31.08.2021

 

Modul D

Ausschreibung        15.10.2020 bis 30.11.2020   Juryentscheidung bis 15.02.2021

Projektlaufzeit        01.03.2021 bis 31.08.2021

 

 

Weitere Informationen

 

> Website Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)

Antragstellung für die Module A – C sowie Einzelheiten zu den Fördergrundsätzen


> Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
zum Teilprogramm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler«


> Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR
Das Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR dient der Erhaltung der kulturellen Infrastruktur und der Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für alle im Kulturbereich Tätigen.



Eine digitale Veranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen

»Malen nach Zahlen. Bildende Kunst in der Corona-Krise«


Wann:
Dienstag, 07.07.2020, 17:00 – 18:30 Uhr

Begrüßung und politische Einführung:

Claudia Roth MdB
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags
Sprecherin für Auswärtige Kulturpolitik
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Moderation:
Erhard Grundl MdB
Sprecher für Kulturpolitik
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Diskussion mit
Johann König, Galerist
Marcel Noack, Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
Albert Weis, Deutscher Künstlerbund e.V.
Andrea Büttner, Künstlerin, Professorin für Bildende Kunst/Kunst im zeitgenössischen Kontext, Kunsthochschule Kassel


Pressemitteilung


»Das Coronavirus ist auch ein Angriff auf ein Lebensmodell der vielen Künstlerinnen und Künstler, die die Kulturnation Deutschland ausmachen und prägen«, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters der Deutschen Presse-Agentur am 20. März 2020 in Berlin.

Die drastische Zuspitzung der Lebens- und Arbeitsumstände trifft Kulturschaffende, Freiberufler*innen sowie Kunstinstitutionen erheblich und bedroht ihre Existenz.

Der Deutsche Künstlerbund hat sich in den letzten Wochen für rasche und unbürokratische Hilfsprogramme eingesetzt. Er begleitet bildende Künstler*innen in der derzeit extremen Notlage und informiert zu aktuellen Entwicklungen.

Es gilt, sich miteinander zu solidarisieren, um die Existenz und Arbeitsfähigkeit von bildenden Künstler*innen zu schützen.

Um selbstständige Künstler*innen in der derzeitigen Situation zu unterstützen, gibt es folgende Maßnahmen.


RETTUNGSSCHIRM AUF BUNDESEBENE

Am 27. März 2020 hat der Bundesrat abschließend über das umfassende Hilfspaket der Bundesregierung entschieden. Damit stehen den Ländern die Gelder für Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen zur Verfügung.

Hilfen für Künstler*innen und Kreative

Die Maßnahmen im Überblick:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438

Detaillierte Informationen und eine Übersicht über die für die Antragstellung und Bewilligung zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern finden Sie unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html?cms_artId=1661796

Anträge sind mit einer Frist bis zum 31. Mai 2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.


HILFSPROGRAMME AUF LANDESEBENE

Bundes- und Landesmittel sind in vielen Bundesländern inzwischen kombiniert oder zusammengeführt worden.
Das Vorgehen der Länder für ihre Maßnahmen unterscheidet sich mitunter erheblich voneinander, insofern auch die Voraussetzungen für die Bewilligung von Soforthilfen.
Aktuell gibt es keine verbindliche und einheitliche Aussage, dass Soforthilfen der Länder zum Lebensunterhalt verwendet werden dürfen oder nicht.

Baden-Württemberg
Solo-Selbständige und Freiberufler*innen können im Antrag auf Soforthilfe Lebenshaltungskosten bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag, der u.a. private Miete, Lebenshaltung und Versicherungen umfasst.
Soforthilfeprogramm:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Bayern
Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstler*innen: 1.000 Euro mtl. über 3 Monate, sollten die fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Voraussetzung ist die Erfüllung der Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit:
https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/meldung/6504/informationen-zum-neuen-hilfsprogramm-fuer-freischaffende-kuenstlerinnen-und-kuenstler-antragstellung-online-moeglich.html

Weitere Informationen:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Berlin
Zuschussprogramm des Bundes:
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html

Brandenburg
Corona-Soforthilfe:
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

Bremen
Einzelzuschüsse bis zu 2.000 Euro, Antragsschluss: 26.04.2020:
https://www.kultur.bremen.de/startseite/corona__hinweise_fuer_kulturakteure-17312

Hamburg
Förderprogramm für freie Kulturschaffende mit u.a. pauschaler Förderung in Höhe von 2.500 Euro:
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs

Hessen
Corona-Soforthilfe:
https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe

Mecklenburg-Vorpommern
Überbrückungsstipendien von je 2.000 Euro. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der KSK:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/ueberbrueckungsstipendium-schutzfonds-kultur.html

Niedersachsen
Hannoversches Stabilitätspaket:
https://stabilitaetspaket.hannover-stadt.de/

Einmaliger Zuschuss für Freiberufler*innen mit Sitz in Hannover:
https://corona-soforthilfe.hannover-stadt.de/

Nordrhein-Westfalen
NRW-Soforthilfe 2020:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Rheinland-Pfalz
Soforthilfen des Bundes und des Landes:
https://www.isb.rlp.de

Saarland
Kleinunternehmer-Soforthilfe:
https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/soforthilfe_node.html

Stipendien für Kulturschaffende von bis zu 3.000 Euro:
https://www.saarland.de/dokumente/thema_kultur/Antrag_Stipendium_140520_(2).pdf

Sachsen
Förderung von Künstler*innen mit Stipendien in Höhe von 2.000 Euro:
http://www.kdfs.de/foerderung/programme/denkzeit/

Soforthilfezuschuss des Bundes:
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-bund.jsp

Sachsen-Anhalt
Soforthilfe für Künstler*innen:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kultur-denkmalschutz/kultur/

Schleswig-Holstein
Soforthilfe für Unternehmen:
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

Thüringen
Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige:
https://mobil.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#foerderzweck


GRUNDSICHERUNG
Kleinunternehmer und Solo-Selbständige verfügen in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.

Weitere Informationen unter:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung


DEUTSCHER KULTURRAT
Mehrmals in der Woche erscheint der Corona versus Kultur-Newsletter des Deutschen Kulturrates mit Einschätzungen, Auswirkungen und Maßnahmen im Kulturbereich:
https://www.kulturrat.de

EINNAHMEAUSFÄLLE
Dokumentieren Sie detailliert Ihre Einnahmeausfälle und schätzen Sie Ihren Einkommensverlust. Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler bietet eine Dokumentationshilfe an:
https://www.bbk-bundesverband.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/Dokumentationshilfe_19.03.2020.pdf

KÜNSTLERSOZIALKASSE
Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden.
https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html

STEUERENTLASTUNG
Eine zentrale Maßnahme zur Sicherung Ihrer Liquidität dürfte die Änderung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen sein. Mit den Finanzämtern können darüber hinaus Steuervorauszahlungsstundungen vereinbart werden.

STIFTUNG KUNSTFONDS
Die Stiftung prüft derzeit Unterstützungsprogramme.

VG BILD-KUNST
Die VG Bild-Kunst prüft derzeit Unterstützungsprogramme.
Neueste Informationen finden Sie unter:
https://www.bildkunst.de/index.html

VER.DI
ver.di bietet umfassende Informationen und Handlungsempfehlungen für Selbstständige zur Entschädigung bei Auftragsausfällen und Arbeitsausfall, zu Krediten, Sozialversicherung, Steuerentlastungen, Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeitsgeld an. Alle Informationen sind gut verlinkt mit weiteren wichtigen Informationen und Antragsunterlagen. Alle Informationen sind auch für Nichtmitglieder von ver.di zugänglich:
https://selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool

Bleiben Sie gesund!

Ihr Deutscher Künstlerbund

Der Deutsche Künstlerbund begrüßt das am 04. Juni 2020 von der Bundesregierung beschlossene Programm NEUSTART KULTUR, für das rund eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden soll. Ziel der Maßnahmen ist es, das durch die Corona-Pandemie lahmgelegte kulturelle Leben wieder anzukurbeln und dadurch Arbeitsmöglichkeiten für Künstler*innen und Kulturschaffende zu gestalten.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung zu
NEUSTART KULTUR

DIE VIELEN organisieren am 8. und 9. Mai 2020 GLÄNZENDE AKTIONSTAGE, um den 75. Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus und die Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Gedenken würdig zu feiern sowie am folgenden Tag, dem Europatag, ein offenes EUROPA DER VIELEN zu proklamieren. Verbunden mit den Aktionstagen ist die Idee, die beiden Daten als Erinnerungs- und Gedenktage im kollektiven Bewusstsein zu verankern.


GLÄNZENDE AKTIONSTAGE DER VIELEN
8. und 9. Mai 2020 in Deutschland und Österreich

BETEILIGTE ERKLÄRUNGEN
Augsburg, Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Braunschweig, Brandenburg, Bremen, Celle, Darmstadt, Dresden, Frankfurt, Göttingen, Esslingen, Halle, Hamburg, Lüneburg, Mannheim, Marburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Osnabrück, Rheinland-Pfalz, Region Nordwest , Rostock, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Trier, Wiesbaden

GLÄNZENDER STREAM
Livestream unter: www.dievielen.de/stream (Link freigeschaltet ab dem 4. Mai)

Sendezeiten
8. Mai von 18 bis 24 Uhr
9. Mai von 12.30 bis 13.30 Uhr

Programm ab 7. Mai unter: www.dievielen.de

NEUE EUROPAHYMNE DER VIELEN
Text und Arrangement: Barbara Morgenstern und Bernadette La Hengst

Einladung zum Singen der alternativen Europahymne von den Balkonen und Fenstern und zur Verbreitung über die Sozialen-Medien am 9. Mai von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Text, Noten und Audio-Version abrufbar unter: www.dievielen.de/aktuelles

PETITION
Der 8. Mai muss Feiertag werden!
https://weact.campact.de/p/petitiondervielen8mai


Pressemitteilung des Bündnisses

Der Deutsche Künstlerbund unterstützt den vom Deutschen Kulturrat geforderten Kulturinfrastrukturfonds.

Lesen Sie hier die Resolution zum:
Kulturinfrastrukturfonds

Der Deutsche Künstlerbund zeichnet den »Offenen Brief an die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten« mit der Forderung nach Unterstützung für die Kultur- und Kreativbranche, insbesondere der Kulturschaffenden, die von der COVID-19-Krise betroffen sind.

Offener Brief an die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten,
mit der Forderung nach Unterstützung für die Kultur- und Kreativbranche, insbesondere Kulturschaffende, die von der COVID-19-Krise betroffen sind

Die Kultur- und Kreativbranche in ganz Europa ist von der COVID-19-Pandemie hart getroffen. Live-Veranstaltungen und -Aufführungen mussten abgesagt werden, während die meisten Kulturstätten gezwungen waren, ihre Türen zu schließen. Kulturschaffende sind stark betroffen vom Wegfall ihrer Ausstellungs- und Aufführungsmöglichkeiten. In Sektoren, die durch Selbständigkeit, Freiberufler und Arbeitsplatzflexibilität gekennzeichnet sind, in Verbindung mit einem geringen oder fehlenden Zugang zu Sozialleistungen, stellen Einkommensverluste eine unmittelbare und sofortige Bedrohung für die Existenz von Autoren, ausübenden Künstlern und allen Kulturakteuren dar, von denen viele bereits lange vor der derzeitigen Notlage mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten.

In Krisenzeiten ist Kultur wichtiger denn je. Für Millionen von Bürgern, die derzeit zuhause eingesperrt sind, sind es Musik, Filme, Bücher und Online-Darbietungen, die eine Quelle für Trost und Hoffnung darstellen. Diese sind ein wesentlicher Faktor des psychischen Wohlbefindens und spielen eine Schlüsselrolle bei der Stärkung des Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühls unserer Gesellschaft. Ohne sofortiges Handeln werden sich die negativen Konsequenzen dieser Krise auf viel mehr als unsere Wirtschaft auswirken. Möglicherweise werden wir uns von diesem »Kulturschock« viele Jahre lang nicht erholen können und einen beträchtlichen Teil des Reichtums und der Vielfalt der europäischen Kulturszene verlieren.

Es ist unsere Verantwortung, das kulturelle Ökosystem und die Kreativen in ganz Europa zu schützen und zu unterstützen, damit sie in diesen schwierigen Zeiten und in Zukunft weiterhin Kultur schaffen können.

Wir fordern die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in koordinierter Weise unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen und alles zu tun, um die negativen Folgen der COVID-19-Krise für die Kultur- und Kreativbranche, insbesondere unabhängige Kulturschaffende sowie kleine und mittlere Unternehmen und Verbände, abzumildern. Proaktive, groß angelegte und integrierte Maßnahmen in allen Politikbereichen sind notwendig, um sowohl kurz- als auch langfristig eine starke und nachhaltige Wirkung zu erzielen.

Kurzfristig fordern wir folgende sofortige und unbürokratische Initiativen:

  • Finanzielle Hilfen für den Kultur- und Kreativsektor und das ganze kulturelle Ökosystem, auch durch die Corona Response Investment Initiative‚ und zwar proportional zur Größe der Branche in unserer Wirtschaft.
  • Sicherstellung des Zugangs zu Arbeitslosenhilfe und anderen Sozialleistungen für alle Kulturschaffenden, unter besonderer Berücksichtigung von Freiberuflern, Selbstständigen und anderen in atypischen Beschäftigungsformen, einschließlich Kulturschaffenden aus kulturellen Minderheiten, und Gewährleistung von Entschädigungen für den Wegfall ihrer Einkommen.
  • Bereitstellung von Soforthilfe für Kulturschaffende, insbesondere unabhängige, sowie für kleine und mittlere Kulturunternehmen, z. B. in Form von Steuererleichterungen, Darlehen, (Kleinst-)Krediten, Entschädigungen für Verluste und nicht erstattungsfähige Kosten.
  • Umsetzung steuerlicher Maßnahmen, um den Druck auf die Kultur- und Kreativbranche zu verringern und einen Aufschwung beim Konsum kultureller Dienstleistungen herbeizuführen.

Sobald die COVID-19-Krise überwunden ist, erwarten wir von der EU:

  • Einrichtung eines mit angemessenen Mitteln ausgestatteten Konjunkturpakets für Kulturschaffende in ganz Europa, um die langfristigen Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativbranche zu bewältigen. Dieses Paket sollte auch rechtliche Erleichterungen für die Mobilität von Künstlern und ihren Werken umfassen, etwa in Bezug auf Besteuerung und Visabestimmungen.
  • Schutz der Kultur- und Kreativbranche vor künftigen Schocks, insbesondere durch Stärkung ihrer sozialen Dimension und durch Anpassung der Vorschriften über soziale Sicherheit und Arbeitnehmerrechte unter Berücksichtigung der Vielfalt der Beschäftigten in der Branche.
  • Aufstockung der öffentlichen Mittel für Kunst und Kultur bei gleichzeitiger Sicherstellung ihres Zugangs zu anderen Finanzierungsquellen, etwa durch Stärkung der Verfügbarkeit der CCS Guarantee Facility.

Auch der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung und Wiederbelebung der Kultur- und Kreativbranche. Wir fordern eine rasche Annahme eines ehrgeizigen MFR mit stärkerer Investition in Kunst und Kultur über die Rubrik Kohäsion und Werte.

Kultur stärkt die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaften in beispiellosen und schwierigen Zeiten. Werden wir in der Lage sein, die Kultur- und Kreativbranche und die Kulturschaffenden vor den verheerenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Krise zu schützen?

Niklas Nienaß, MdEP
Salima Yenbou, MdEP

Petition zeichnen:
www.openpetition.eu/!CCS

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), der Deutsche Künstlerbund, die GEDOK – Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden, die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) und das Internationale Künstlergremium (IKG) begrüßen die geplanten Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder zur Unterstützung von Unternehmen, Freiberuflichen und Solo-Selbstständigen, um die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern.

 

Betriebsmittelzuschüsse, Unterstützungen in persönlicher Notlage und die Erhöhung rechtlicher Schutzmechanismen sind Maßnahmen, die auch zahlreiche Akteure aus dem Kultur- und Medienbereich in Anspruch nehmen müssen.

 

Sie reichen allerdings nicht, um Kunst und Kultur in ihrer bisherigen Vielfalt zu schützen, wiederaufzubauen und langfristig zu sichern. Um Bildende Künstlerinnen und Künstler als wichtigen Teil des kulturellen Lebens zu unterstützen, fordern wir folgende kurzfristigen Maßnahmen:

  • Nothilfefonds für die Bildende Kunst: Ein Nothilfefonds unter Schirmherrschaft und finanziert mit Mitteln der Kulturstaatsministerin sowie verwaltet durch die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst, soll berufsspezifische Notlagen Bildender Künstlerinnen und Künstler in diesem und nächsten Jahr entschärfen.
  • Ausgleich der Kurzarbeit Freischaffender: Neben der Grundsicherung sollte freiberuflichen Bildenden Künstlerinnen und Künstlern analog zum Kurzarbeitergeld nach SGB III 60 % bzw. 67 % ihres Umsatzes auf Basis ihrer letzten drei Steuerbescheide gewährt werden.
  • Bildende Künstlerinnen und Künstler aus anderen Ländern: Insbesondere denjenigen aus dem Nicht-EU-Ausland ist bei Bedarf Grundsicherung zu gewähren, ohne dass ihr Aufenthaltsrecht in Frage gestellt wird.

Kunst und Kultur sind unverzichtbar, nie wurden sie so vermisst wie in diesen Zeiten. Die Auswirkungen dieser Pandemie werden noch lange zu spüren sein, auch für die Bildenden Künstlerinnen und Künstler.


Deshalb bedarf es eines nachhaltigen Kultur-Konjunkturförderprogramms zur Sicherung des künstlerischen Einkommens, u. a. durch

  • verbindliche Ausstellungsvergütungen
  • die Stärkung der Urheberrechte
  • eine ermäßigte Mehrwertsteuer für den Kunsthandel
  • Förderprogramme zur Stärkung des künstlerischen Schaffens und der Wiederherstellung der Kunstinfrastruktur
  • verbindliche Kunst am Bau bei allen öffentlich geförderten Bauwerken
  • Aufstockung bzw. Wiederherstellung der Ankaufsetats städtischer und staatlicher Museen von Bund, Ländern und Kommunen, um die kontinuierliche Sammlung zeitgenössischer Kunst wieder aufzunehmen.

Die unterzeichnenden Verbände unterstützen auch die Forderung des Deutschen Kulturrats, die kulturelle Infrastruktur durch einen nationalen Kulturinfrastrukturförderfonds zu sichern.

Demonstration

»fair share! Sichtbarkeit für Künstlerinnen am Weltfrauentag«


Wann:
Sonntag, 08.03. 2020, 14:00 – 16:00 Uhr

Wo: Vor der Alten Nationalgalerie (Museumsinsel, Bodestr. 1-3, Berlin)

Zur Demonstration aufgerufen haben der Verein der Berliner Künstlerinnen 1867, das Frauenmuseum Berlin e.V., das Künstlerinnennetzwerk kunst + kind berlin und die GEDOK Berlin.

Pressemitteilung des Bündnisses

Der Deutsche Künstlerbund schließt sich dem Appell zur Senkung des geforderten Mindesteinkommens für die Grundrente an.


Kreative zu arm für die Grundrente – Senkung des geforderten Mindesteinkommens

»Lebensleistung verdient Respekt.« Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative.


Mit der nun bekannt gewordenen zweiten Bedingung für den Bezug von Grundrente wird vielen von ihnen genau dieser Respekt jedoch versagt werden.

Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung muss in diesen Zeiten auch noch ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens erwirtschaftet werden. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster.


Das bundesweite Durchschnittseinkommen lag 2018 bei 37.873 €. Bildhauer*innen in der Künstlersozialkasse hatten im gesamten Jahr 2018 durchschnittlich ein künstlerisches Einkommen von 11.668 €, Maler*innen von 12.253 €; Konzeptkünstler*innen von 9.389 € und Performancekünstler*innen von 9.207 € erwirtschaftet.


Sehr viele werden absehbar nicht das Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens (12.624 €) erreichen, selbst wenn sie 35 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben!


Künstlerisches Einkommen unterliegt großen Schwankungen. Viele Künstler*innen mit klassischen Erwerbsbiografien werden aus objektiven Gründen diese beiden Hürden nicht gleichzeitig nehmen können – diese Bedingungen widersprechen schlicht der gelebten künstlerischen Realität und schließen daher viele Kreative von der Grundrente aus.


Die Bundesregierung will entsprechend ihrer Begründung mit der Mindestgrenze diejenigen von der Grundrente ausschließen, deren Einkommen »lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens« hat; sie nennt Minijobber als Beispiel. Viele Künstlerinnen und Künstler waren aber 35 Jahre voll berufstätig und erreichen dennoch nicht das verlangte Mindesteinkommen in dieser Zeit. Diese Arbeit mit Nebentätigkeit gleichzustellen, degradiert die Lebensleistung derjenigen, die Kunst und Kultur schaffen und damit fundamental zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen, jedoch immer noch nicht adäquat vergütet werden.


Die unterzeichnenden Verbände fordern daher die Bundesregierung, die Abgeordneten des Bundestags und den Bundesrat auf, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.


Auch für Kreative gilt: »Arbeit muss sich lohnen – auch in der Rente.«

Unterzeichnende:

Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) // Deutsche Jazzunion // Deutscher Künstlerbund // GEDOK // Internationale Gesellschaft der bildenden Künste (IGBK) // Internationales Künstlergremium (IKG) // ProQuote Film // Stiftung Kunstfonds // Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di

Für weitere Informationen und zur Unterzeichnung des Appells: https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/soziale-sicherung/altersvorsorge/mitunterzeichnung-appell/

Der Deutsche Künstlerbund schließt sich mit dem Projekt »Vote together« zusammen und präsentiert auf seiner Website sowie in den Schaufenstern seines Ausstellungsraumes von Wolfgang Tillmans entworfene Plakate zur Europawahl am 26. Mai 2019.

»Vote together« wurde von »Between Bridges« ins Leben gerufen, einer 2017 von Wolfgang Tillmans gegründeten Stiftung zur Förderung der Demokratie, der Völkerverständigung, der LGBT-Rechte und der Künste.

Das Projekt möchte Wähler*innen dazu ermutigen, sich an der diesjährigen Europawahl zu beteiligen und das Bewusstsein dafür zu schärfen. Auf seiner Website heißt es dazu weiter:

»Diesen Mai haben wir die Chance, an der zweitgrößten Wahl der Welt teilzunehmen: 420 Millionen Wahlberechtigte auf dem ganzen Kontinent werden darüber entscheiden, wer sie zukünftig im Europäischen Parlament vertritt.

Wir haben die Gelegenheit, von unserem Recht als Bürgerinnen und Bürger Gebrauch zu machen und ein Statement zu setzen für das Europäische Projekt – für ein dauerhaft friedliches und gemeinschaftliches Europa.

Lasst uns diese Wahl feiern als einen Moment, in dem wir zusammenkommen können. Wählen ist ein Privileg, und es ist Handeln im Plural – also nehmt Eure Freundinnen und Freunde mit, Eure Familie, Eure Nachbarinnen und Nachbarn.«

Für weitere Informationen: https://votetogether.eu/de/blog/

Für den 19. Mai 2019 rufen DIE VIELEN zu bundesweiten GLÄNZENDEN DEMONSTRATIONEN in Berlin und weiteren Städten auf: Für ein Europa der Vielen! Solidarität statt Privilegien! Die Kunst bleibt frei!

In vielen Städten, Regionen und Bundesländern setzen bereits an die 2000 unterzeichnende Kultur- und Kunstinstitutionen mit ihren zahlreichen Künstler*innen und Aktiven der Kulturlandschaft im Rahmen von ERKLÄRUNGEN DER VIELEN wirkungsvolle Signale für eine offene Gesellschaft, die Fortentwicklung ihrer demokratischen Gestaltung in Respekt, Vielfalt und Toleranz sowie gegen Rassismus, Diskriminierung und den rechts-nationalen Autoritarismus.

Die Unterzeichnenden verpflichten sich in Veranstaltungen, Diskussionen und öffentlichen Aktionen zur aktiven Solidarität untereinander und mit Menschen, die durch rechtsextreme Politik mehr und mehr an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. In weiteren Städten und Bundesländern sind ERKLÄRUNGEN DER VIELEN in Vorbereitung.

Für weitere Informationen: www.dievielen.de

Der Deutsche Künstlerbund gehört zu den Unterzeichnenden eines gemeinsamen Briefes der deutschen Kultur-, Medien- und Kreativbranche an den Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments.

Gefordert wird die Verabschiedung der Richtlinie in dieser Legislaturperiode für den besseren Schutz der Urheber*innen und Rechtsinhaber in Europa und für eine gerechte Beteiligung der Urheber*innen, ausübenden Künstler*innen und Rechtsinhaber an den Gewinnen der Online-Plattformen.

Der Appel kann unter https://urheber.info/aktuelles/2019-02-25_ja-zur-eu-richtlinie-zum-urheberrecht nachgelesen werden.

Der Deutsche Künstlerbund unterzeichnet am 15.11.2018 die Berliner ERKLÄRUNG DER VIELEN.

Berliner Kulturinstitutionen schließen sich zusammen und setzen mit der Unterzeichnung der ERKLÄRUNG DER VIELEN ein Zeichen gegen Rechtspopulismus und Diskriminierung. In gemeinsamen Aktionen, Veranstaltungen und Demonstrationen treten sie ein für Kunstfreiheit,  eine offene, demokratische Gesellschaft, Solidarität und den kritischen gesellschaftspolitischen Dialog.  

Die BERLINER ERKLÄRUNG DER VIELEN ist Teil einer bundesweiten Kampagne des Vereins DIE VIELEN e.V., die am 9. November 2018 startete.

Sie kann unter https://www.dievielen.de/erklaerungen/berlin nachgelesen werden.

Am 2. Oktober 2018 wurde Frank Michael Zeidler, dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden und jetzigen Ehrenvorsitzenden des Deutschen Künstlerbundes, das Bundesverdienstkreuz durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verliehen.

Mit dieser Ehrung wird Frank Michael Zeidlers herausragendes kulturpolitisches Engagement um die Anliegen bildender Kunst und um die Belange von Kunstschaffenden ausgezeichnet. Eines seiner besonderen Themen ist die gesellschaftliche Wertschätzung und der zeitgemäße Umgang mit Nachlässen von Künstler*innen.

Der Deutsche Künstlerbund, eine der renommiertesten Künstlervereinigungen in Europa und bundesweite Interessensvertretung Bildender Künstler*innen, unterstützt die Resolution der VG Bild-Kunst. Gefordert wird damit eine angemessene Vergütung für jede Werk-Nutzung, so auch auf Internet-Plattformen.

 

Die Resolution zur geplanten europäischen Urheberrechts-Richtlinie hat die Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst auf ihrer jährlich stattfindenden Sitzung am 28. Juli 2018 in Bonn einstimmig verabschiedet.

 

Sie kann unter http://www.bildkunst.de/urheberrecht/resolution-der-mitgliederversammlung.html nachgelesen werden.

Kooperationsveranstaltung der IGBK, des Deutschen Künstlerbundes und des ITI - Internationalen Theaterinstituts Deutschland

Freitag, 01. Juni 2018, 19:30 bis ca. 21:30 Uhr

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion wollen wir die derzeit zunehmenden Debatten um Kunstfreiheit im Spannungsfeld von »MeToo« über Rassismus bis Rechtspopulismus aufgreifen. Ist die Kunstfreiheit tatsächlich bedroht oder wird eine solche Bedrohung nur vorgeschoben, um machtkritische Diskurse zu unterlaufen? Und inwieweit unterscheidet sich die Freiheit und die Verantwortung von Künstler*innen von der Freiheit der Institutionen, die den Kanon der Kunst festschreiben? Diese Fragen möchten wir in der Gesprächsrunde differenziert betrachten.

 

Wir diskutieren mit:

Manaf Halbouni | Bildender Künstler, Dresden, Prof. Dr. Dirk Pilz | Universität der Künste Berlin, nachtkritik.de, Prof. Ulrike Rosenbach | Bildende Künstlerin, Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), GEDOK, Prof. Dr. Gabriele Werner | Weißensee Kunsthochschule Berlin

 

Moderation:

Anna Steinkamp | Projektmanagerin und Kuratorin für kulturelle Zusammenarbeit

 

Einführung:

annette hollywood | Bildende Künstlerin, Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), Deutscher Künstlerbund


Eintritt frei. Die verfügbaren Plätze sind begrenzt. Anmeldung erforderlich bis zum 28. Mai 2018 per E-Mail unter juni@igbk.de



Eine Kooperationsveranstaltung von:

Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), Deutscher Künstlerbund, Internationales Theaterinstitut (ITI) Deutschland

 

Gefördert von:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kulturstiftung der Länder, Land Berlin, Senatverwaltung für Kultur und Europa - Abteilung Kultur

Gemeinsam mit einem kleinen Kreis von Museumsvertretern unter Federführung von Bernhard Maaz, dem Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, hat die VG Bild-Kunst in Zusammenarbeit mit Museen und Künstler*innen eine gemeinsame Erklärung zur Sichtbarmachung von Kunst im Internet erarbeitet. Daraus entstand die »Münchner Note«, die nicht nur von den Künstlerverbänden, sondern auch von allen wichtigen Museen unterzeichnet wurde. In ihr werden die gemeinsamen Forderungen der Urheber*innen sowie der Museen und Archive an die Politik formuliert.

Künstler*innen wünschen auf der einen Seite die Sichtbarkeit Ihrer Werke im digitalen Raum. Auf der anderen Seite haben sie ein berechtigtes Interesse, dass dies mit fairen Vergütungen einhergeht und dass Künstler*innen die Kontrolle über Ihre Werke behalten. Die Rechtsprechung des EuGH zum Framing sieht der Deutsche Künstlerbund deshalb kritisch.

Wir begrüßen deshalb die Münchner Note ausdrücklich. Sie zeugt von dem gegenseitigen Respekt mit welchem sich Gedächtnisinstitutionen und Urheber*innen begegnen und ist ein starkes Zeichen an die Politik.



MÜNCHNER NOTE
MUSEEN, BIBLIOTHEKEN UND ARCHIVE FORDERN DRINGEND NOTWENDIGE POLITISCHE UNTERSTÜTZUNG ZUR SICHTBARMACHUNG IHRER SAMMLUNGSBESTÄNDE IM DIGITALEN RAUM


Die Unterzeichner bekennen sich zum Bildungsauftrag der Gedächtnisinstitutionen und sie eint der gemeinsame Wunsch, auch urheberrechtlich geschützte Bildwerke der Öffentlichkeit im Internet zugänglich machen zu können.

Sie streben einen fairen Ausgleich zwischen dem Interesse der Gesellschaft am Zugang zu Abbildungen von urheberechtlich geschützten Werken und den Rechten der Bildur-heber/innen an.

Ein solcher Ausgleich kann nur gelingen, wenn die Institutionen Rechtssicherheit für die digitale Sichtbarmachung ihrer Bestände erhalten, der Aufwand der Rechteklärung für alle Beteiligten so gering wie möglich ist und die Bildurheber/innen eine gerechte Vergütung für die Nutzungen erhalten. Wichtig für die Bildurheber/innen ist zudem, dass sie durch die Präsentation ihrer Werke im Internet nicht die rechtliche Möglichkeit verlieren, über weitere Nutzungen ihrer Werke frei zu entscheiden.

Um den Bildungsauftrag auch im digitalen Raum erfüllen zu können, fordern die Unter-zeichner eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf deutscher und europäischer Ebene:

• Eine verwertungsgesellschaftspflichtige gesetzliche Lizenz zugunsten von Museen, Bibliotheken und Archiven nach dem Vorbild der bereits bestehenden Schrankenregelungen im Bildungsbereich. Sie soll die Sichtbarmachung der Bestände im Internet erlauben und den Institutionen Rechtssicherheit verschaffen, indem sie auch Außenseiter erfasst. So muss es den Mitgliedstaaten möglich sein, den Einrichtungen des Kulturerbes die öffentliche Zugänglichmachung (gem. Art. 3 RL 2001/29/EG) von Abbildungen der sich dauerhaft in ihren Sammlungen befindenden Werke zu gestatten.

• Eine Korrektur des Richtlinienrahmens, welcher der Rechtsprechung des EuGH zum Framing zugrunde liegt, damit die Bildurheber/innen mit der Sichtbarmachung der Bestände nicht die Kontrolle über weitere Nutzungen ihrer Werke im Internet verlieren. Die Kultureinrichtungen sind zu einer technischen Sicherung gegen Framing nicht in der Lage.

Daneben appellieren wir gemeinsam an den Bund und die Länder: Mit dem Urheber-rechts-Wissensgesellschafts-Gesetz wird die Verbreitung von Katalogen generell mit einer Vergütungspflicht verknüpft. Die Unterzeichner fordern, dass diese pauschale Vergütung von Bund und Ländern getragen wird und nicht zulasten der Etats der einzelnen Institutionen geht.

UNTERZEICHNER:

Bernhard Maaz
Generaldirektor
Bayerische Staatsgemäldesammlungen, München

Urban Pappi
Geschäftsführender Vorstand
VG Bild-Kunst, Bonn

Philipp Demandt
Direktor
Städel Museum, Frankfurt/Main

Dagmar Schmidt
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler

Ulrike Lorenz
Direktorin
Kunsthalle Mannheim

Christiane Lange
Direktorin
Staatsgalerie Stuttgart

Christoph Vogtherr
Direktor
Hamburger Kunsthalle

Felix Krämer
Generaldirektor
Stiftung Museum Kunstpalast, Düsseldorf

Reinhard Spieler
Direktor
Sprengel Museum Hannover

Matthias Mühling
Direktor
Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau in München

Christoph Grunenberg
Direktor
Kunsthalle Bremen

Wolfgang Holler
Generaldirektor
Museen Klassik Stiftung Weimar

Susanne Gaensheimer
Direktorin
Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen

Marion Ackermann
Generaldirektorin
Staatliche Kunstsammlungen Dresden

Rainer Eisch
Deutscher Künstlerbund e.V.

G. Ulrich Großmann
Generaldirektor
Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg

Ralf Beil
Direktor
Kunstmuseum Wolfsburg

Der Deutsche Kunstrat ist eine Sektion des Deutschen Kulturrates und setzt sich aus 23 Kulturverbänden zusammen, die Urheber*innen und Verwerter*innen vertreten.


Der Deutsche Kunstrat gründet sich auf den Prinzipien von Toleranz und kultureller Vielfalt.

Aus diesem Grund sorgen sich die Mitglieder des Kunstrats um die Besetzung des Ausschusses für Kultur und Medien.

Es ist äußerst wichtig, dass die Kunst und Medienfreiheit sowie die Erinnerungskultur in unserem Land mit großer Verantwortung gepflegt und verhandelt werden.

Einen demokratischen und freiheitlichen Umgang mit der kulturellen Vielfalt können wir bei der AfD nicht erkennen.

Das Verständnis für die notwendige Innovationsfähigkeit der modernen und zeitgenössischen Kunst vermissen wir.

Der Vorsitz des Ausschusses für Kultur und Medien darf nicht von der AfD übernommen werden!


Annemarie Helmer Heichele und Wolfgang Suttner
Sprecher*innen Deutscher Kunstrat

Frank Michael Zeidler und Prof. Dr. Beate Reifenscheidt
Stellvertretende Sprecher*innen Deutscher Kunstrat


Ob die Ausübung von Kunst sich überhaupt lehren und lernen lässt, wird schon seit längerer Zeit kontrovers diskutiert. Mit der europäischen Vereinheitlichung der Hochschulabschlüssen (Stichwort: Pisa) und dem verstärkten Eindringen von wirtschaftlichen Inhalten in ihren Lehrplänen (Stichwort: Professionalisierung), müssen die Kunsthochschulen ihre Ziel und Aufgaben neu definieren. Vor dem Hintergrund eines nie dagewesenen Kunststudieren-Hypes hinterfragt die Podiumsdiskussion die Strukturen und Methoden der künstlerischen Ausbildung und blickt in ihrer Zukunft.

GÄSTE
Prof. Stephan Schneider (HBK Essen), Stefan Hölscher (Kunstakademie Münster), Susanne Hegmann (Vorstand Deutscher Künstlerbund)

ORT
Westfälischer Kunstverein, Rothenburg 30, 48143 Münster

ZEIT
06. Oktober 2017, 18:00 Uhr

EINTRITT
Frei

HINTERGRUND
Das LANDESBÜRO FÜR BILDENDE KUNST (LaB K) ist eine Institution des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Künftig soll das LaB K zu eineur Informationsplattform werden, bei der bildende KünstlerInnen sich mit relevanten Themen (z. B. zu Weiterbildungs-, Stipendien-, oder Steuerfragen) auseinandersetzen können. Das LaB K fungiert aber nicht nur als praxisorientierte Beratungsinstanz, sondern will auch den Diskurs anregen und kulturpolitische Impulse setzen.

MOBILE AKADEMIE DES LAB K
Mit der Mobilen Akademie geht das LaB K auf Tour durch NRW und behandelt in offenen Diskussionen wichtige Themen für die Künstlerschaft. In acht Veranstaltungen an acht Standorten werden Fragen gestellt und Ideen ausgetauscht, um den beruflichen Alltag der bildenden KünstlerInnen besser und einfacher zu gestalten.

WAS MÜSSEN KÜNSTLER KÖNNEN? ist die erste dieser Veranstaltungen.


Kunst verliert an gesellschaftlicher Relevanz, wird zunehmend zur Ware, meinen viele ihrer Kritiker. Doch in vielen globalen Kontexten sind es immer wieder vor allem KünstlerInnen und Intellektuelle, die Haltung zeigen und Formen des Widerstands gegen undemokratische Tendenzen praktizieren.  Umgekehrt werden provokante Kunstwerke wie ihre Urheber/innen immer häufiger Zielscheibe politisch motivierter Aggression, ja weltweit Opfer von Gewaltattacken und Repression. Wie politisch kann, darf, muss Kunst heute sein? Dieser Frage geht der aktuelle Kunstsalon nach.


Kunstsalon mit:
Manaf Halbouni /
Künstler, Dresden
Katja von Puttkamer /
Deutscher Künstlerbund
Jessica Sehrt /
Künstlerin, Frankfurt

Leitung:
Corinna Bimboese,
Atelierfrankfurt
Christian Kaufmann,
Evangelische Akademie Frankfurt

Mitveranstalter:
Atelierfrankfurt

Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt am Main, 19:30 - 21:30 Uhr

Eintritt frei!
Einladung zum kulturpolitischen
Fachgespräch der SPD Berlin

 

Frauen in Kultur und Medien

Mit:
Barbara Scheffer - Fachausschuss Xll Kulturpolitik, SPD Berlin
Gabriele Schulz - stellvertretende Geschäftsführerin
Deutscher Kulturrat, verantwortlich für die Konzeption und Durchführung der Studie »Frauen in Kultur und Medien«

Diskussion
Gabriele Schulz, annette hollywood, Tatjana Turanskyj und Janina Benduski

»Lohngerechtigkeit ist auch im Kulturbetrieb und in allen Bereichen der professionellen Künste ein brisantes Thema: viele Frauen studieren und arbeiten in künstlerischen Bereichen,verdienen aber in der Regel weniger als Männer.Sie sind in Relation zu Männern und bei gleicher Qualifikation kaum in Führungspositionen und Besetzungskommissionen und werden mit ihrer Expertise seltener in Beratungs- und Entscheidungsgremien der Kultur-und Medienbranche angefragt.

Die Studie »Frauen in Kultur und Medien» des Deutschen Kulturrates hat sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Gleichstellung und mit der Gleichstellungspolitik an Hochschulen befasst und zudem Frauen in Kulturberufen interviewt.«


Kurt-Schumacher-Haus
Erika-Heß-Saal 1. OG
Müllerstraße 163
13353 Berlin

Anmeldungen bitte bis zum 1. Juni 2017
an veranstaltungen.berlin@spd.de oder unter der
Hotline 030 4692 222.


Die Mitgliederversammlung des Deutschen Künstlerbundes e.V. hat am 19. November 2016 im Kunstmuseum Bochum turnusmäßig einen neuen Vorstand gewählt.

Erstmals wurde der Vorstand unter der Maßgabe der im Sommer 2016 reformierten Satzung des Deutschen Künstlerbundes gewählt: Flache Hierarchien, Öffnung der Handlungsräume und Partizipation sind Leitgedanken dieser neuen Struktur. Gewählt werden mindestens fünf Vertreterinnen und Vertreter aus den Reihen der Mitgliedschaft. Neu ist, dass der Vorstand im Binnenverhältnis gleichgestellt ist und nach außen durch zwei Sprecherinnen/Sprecher vertreten wird. Diese zwei Sprecherinnen/Sprecher werden auf der konstituierenden Sitzung vom Vorstand aus den eigenen Reihen gewählt. Die Mitgliederversammlung entschied sich für die Wahl von sieben Vorstandsmitgliedern. In den Vorstand berufen wurden:

Rainer Eisch, Düsseldorf
Susanne Hegmann, Münster
annette hollywood, Berlin
Annebarbe Kau, Köln
Michael Kress, Hamburg
Stefan Krüskemper, Berlin
Katja von Puttkamer, Ingelheim am Rhein

Aus dem vorherigen Vorstand wiedergewählt wurden Annebarbe Kau und Michael Kress. Erneut wird annette hollywood im Vorstand aktiv sein. Bereits aus den unterschiedlichen Gremien und durch Aktivitäten im Künstlerbund bekannt, werden Rainer Eisch, Susanne Hegmann, Stefan Krüskemper und Katja von Puttkamer neue Akzente in die Arbeit des Vorstandes bringen.

Eine ganz besondere Würdigung galt dem langjährigen Ersten Vorsitzenden des Deutschen Künstlerbundes – Frank Michael Zeidler. Als eine Geste dieser Anerkennung wurde Frank Michael Zeidler von der Mitgliedschaft der Titel des Ehrenvorsitzenden verliehen.

Die Jahresversammlung des Deutschen Künstlerbundes fand am vergangenen Wochenende, begleitet von einem Vortrag des Künstlers Christian Jankowski in Kooperation mit dem Kunstmuseum Bochum, einem Salon DKB in den KunstHallen Rottstr5 und einem Besuch in der »Situation Kunst«, statt.

Dank gilt der Geschäftsstelle, Katja Hesch und Birgit Emke, für die Ausrichtung der Jahresversammlung; Andrea Knobloch, die die Veranstaltungen an diesem Wochenende erdacht und begleitet hat, sowie dem Organisations-Team aus Bochum, Jochem Ahmann und Uwe Siemens.

Der neu gewählte Vorstand dankt darüber hinaus für das entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit im Sinne einer Interessenvertretung der Künstlerinnen und Künstler in Zeiten besonderer sozialer, kultureller und politischer Gegebenheiten.


Rainer Eisch, Susanne Hegmann, annette hollywood, Annebarbe Kau, Michael Kress, Stefan Krüskemper, Katja von Puttkamer
Wieder einmal ist die Künstlersozialkasse (KSK) in das Schussfeld der Unternehmen geraten, welche damit argumentieren, der Verwaltungsaufwand sei zu hoch und nötigenfalls müsse man die KSK ganz abschaffen. Jeder Unternehmer ist bestrebt, seine ständigen Ausgaben zu minimieren, Profit ist die Marschrichtung, welche angestrebt wird und ein sozialer oder gar Kultur unterstützender Gedanke fällt offenbar nicht in die allgemeine Unternehmenskultur. Dass es in unserem Lande Beispiele von künstlerfreundlichen Unternehmen gibt, soll nicht angezweifelt werden, doch die jährlichen Attacken auf die KSK sind mittlerweile schon zur lästigen Gewohnheit und damit auch zu einer ständigen Bedrohung der Kreativen unseres Landes geworden.

Künstlerische Leistungen, für die von Arbeitgebern KSK Abgaben bezahlt werden müssen, werden heute oftmals von ehemaligen Angestellten der betroffenen Firmen geleitstet, die als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Scheinselbstständigkeit entlassen wurden. Dass die gesetzlich vorgeschriebene KSK Abgabe in Höhe von zurzeit 4,8 % nur noch einen Bruchteil der Sozialleistungen von Festangestellten entspricht, wird nur zu gerne übersehen. Eine Gesellschaft, die den Wert der Künstlerinnen und Künstler, die Arbeitsleistung der Kreativen nicht achten und unterstützen möchte, muss sich fragen lassen, mit welchem Recht sie auf eine Kulturnation stolz sein will.

Der jetzt ausgebrochene Streit verhärtet sich nur deshalb, weil die Deutsche Rentenversicherung seit 2015 im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen nun häufiger Unternehmen überprüft und »Schwarze Schafe« herauspickt, die sich jahrzehntelang vor ihren gesetzlich verankerten Abgabepflichten gedrückt haben. Aber: Je mehr Unternehmen sich unbeobachtet ihren Verpflichtungen über längere Zeiträume hinweg entziehen konnten, desto höher steigt einerseits der Abgabesatz für die Unternehmen, die ihrer Verpflichtung nachkommen, andererseits entstehen hohe Deckungslücken in der Versicherung. Auch darf nicht vergessen werden, dass auch die Versicherten in aller Schärfe kontrolliert und notfalls sanktioniert werden.

Die im Bundestag vertretenen Parteien haben gerade in der letzten Legislaturperiode durch die Kulturstaatsministerin Monika Grütters und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles mit Nachdruck auf die Richtigkeit und die Sinnhaftigkeit des Versicherungsmodelles KSK hingewiesen. Das uneingeschränkte »Ja« unserer Regierung zu den Kulturschaffenden sollte allen Kritikern zu denken geben, wiewohl es selbstverständlich sein sollte, einen Solidarbeitrag für unsere Kulturschaffenden zu bezahlen.

Es ist skandalös, dass die Deutsche Wirtschaft, welche stets großen Wert auf das kreative Potential all ihrer Unternehmungen legt, sich den sozialen Verpflichtungen gegenüber ihren »kreativen Mitarbeitern und Zulieferern« entledigen will. Wir können die Deutsche Wirtschaft nur dringend davor warnen, in kurzatmigen kalkulatorischen Gedankengängen die Tragweite der von ihr geforderten Abschaffung der KSK zu übersehen!

Frank Michael Zeidler
Erster Vorsitzender
An den
Intendanten des
Westdeutschen Rundfunks Köln
Herrn Tom Buhrow


Sehr geehrter Herr Buhrow,

alle Gründe gegen Ihr Vorhaben, 37 Werke aus der Kunstsammlung des WDR – einer Anstalt des öffentlichen Rechts – am 21. und 22. Juni dieses Jahres durch das Londoner Auktionshaus Sotheby’s meistbietend versteigern zu lassen, sind Ihnen längst bekannt. Seitdem im Oktober des Jahres 2013 Ihre Absicht, den Haushalt Ihres Senders auch durch den Verkauf von Kunstwerken zu sanieren, zum ersten Mal öffentlich wurde, sind alle nur möglichen Gegengründe immer wieder aufgezeigt worden, allerdings ohne dass Sie von Ihrem Vorhaben Abstand genommen hätten.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters bat schon damals, Ihr Vorgehen zu überdenken und »verantwortungsvoll mit den durch die Gebührenzahler erworbenen Kunstwerken umzugehen«. Auch der Internationale Kunstkritikerverband (AICA) protestierte. In einem an Sie gerichteten offenen Brief hieß es: »Der WDR hat als demokratisch orientierter Sender immer auch Werke der von den Nazis verfemten Künstler erworben und sich damit als deutsches Kulturinstitut demonstrativ hinter diese Künstler gestellt«. Wenn der Sender diesen Weg verlasse, schade das seinem Ruf.

Bisher halten Sie präzise Informationen über den Sammlungsbestand, der, wie man hört, 600 Werke umfassen soll, zurück. Ebenso wenig ist bekannt, welche Werke auf Ihrer Verkaufsliste stehen. Damit bleibt der Öffentlichkeit die Tragweite Ihrer Entscheidung verborgen und Sie entziehen die Sammlung einer kunsthistorischen Einordnung. Überlegungen, ausgewählte Werke / Werkgruppen zur sinnreichen Ergänzung vorhandener Bestände als Dauerleihgaben an Museen im Lande zu geben, müssen dadurch substanzlos bleiben. Was nicht weiter verwundert, denn es geht ja, wie eine Sprecherin Ihres Hauses kürzlich verlautbarte, ausschließlich »um den größtmöglichen Gewinn«.

Dieser wäre, nach dem Sie selbst den Gesamtwert der Sammlung auf ca. 3 Mio. € schätzen, allerdings gemessen an einem Jahreshaushalt von rund 1.490 Mio. € und dem aktuellen Haushaltsdefizit von 110 Mio. € nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Umso mehr wäre es geboten, sich den Argumenten der kulturpolitischen Öffentlichkeit anzuschließen. Sie stellen sich mit der Veräußerungsabsicht in eine Reihe mit den fragwürdigen Praktiken, die mit dem Segen der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen um sich greifen. Das Verschwinden großer Teile der Kunstsammlung der mittlerweile abgewickelten Westdeutschen Landesbank, der beabsichtigte Verkauf der Restbestände dieser Sammlung zum Zwecke der Schuldentilgung durch die Portigon AG und die Versteigerung von Werken aus Beständen der landeseigenen Westspiel Gruppe flankieren die von Ihnen angestoßene Verwertung der Ihnen anvertrauten Kunstwerke.

Die Gedankenlosigkeit und Gleichgültigkeit im Umgang mit Werken der bildenden Kunst, ihre dreiste und kulturvergessene Reduzierung auf Spekulationsobjekte, empfinden die Mitglieder des Deutschen Künstlerbundes als zutiefst verstörend und schockierend. Ein Bewusstsein dafür, welche Verpflichtungen aus dem Eigentum an Kunstwerken erwachsen, scheint nicht einmal mehr ansatzweise vorhanden zu sein.

Wir protestieren aufs Schärfste gegen die Versteigerung von Werken aus den Beständen des Westdeutschen Rundfunks und fordern Sie dringend auf, dem Bildungsauftrag, der Ihrer Anstalt aufgegeben ist, Geltung zu verschaffen. Das kann nur heißen, die Kunstsammlung Ihres Hauses in die qualifizierten Hände eines Kunstmuseums zu geben, damit sie der Öffentlichkeit erhalten bleibt und ihr zugänglich gemacht werden kann.

Frank Michael Zeidler            Andrea Knobloch
Erster Vorsitzender               Vorstand
Der Deutsche Künstlerbund schließt sich den Protesten der anderen Urheberverbände gegen den Gesetzesentwurf des Urhebervertragsrechts an.

Mit großem Erstaunen nimmt der Deutsche Künstlerbund den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zum Urhebervertragsrecht zur Kenntnis. Die ursprünglich formulierte angemessene Vergütung für Urheberinnen und Urheber im Referentenentwurf aus dem Herbst 2015 scheint den Verantwortlichen in Politik und Regierung wenig wert zu sein und die viel gepriesene Kulturlandschaft Deutschland verliert mehr und mehr an Boden.

Als Vertretung von Künstlerinnen und Künstlern können wir eine grundsätzliche Benachteiligung der Urheberinnen und Urheber nicht hinnehmen, sondern appellieren an die Verantwortlichen in der Regierung und in den Fraktionen, sich nicht dem Diktat der Marktwirtschaft und deren Lobby zu beugen, sondern sich vielmehr schützend vor die Künstlerinnen und Künstler unseres Landes zu stellen.

Es ist an der Regierung, eine deutliche Positionierung für die Künstlerinnen und Künstler und damit für unseren kulturellen Beitrag einzunehmen und den Standort Deutschland als eine Kulturnation maßgeblich zu verteidigen.


Für den Vorstand des Deutschen Künstlerbundes
Frank Michael Zeidler
Erster Vorsitzender
Eine gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Künstlerbundes und des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)

Berlin, den 03.08.2015

Seit der Entwurf eines neuen Gesetzes zum Schutz von Kulturgut in Deutschland öffentlich wurde, tobt in den Medien ein Sturm der Entrüstung: Da wird ein heraufziehendes »massives Galeriesterben« beschworen, Künstlerinnen und Künstler sehen ihre »Existenz bedroht«, Befürchtungen werden laut, das Gesetz »könne zur totalen Kontrolle des Staates über den privaten Kunstbesitz führen«. Die Reaktionen sind vielfältig, oftmals eigennützig, manch berühmte Künstler lassen ihre bereits steuerbegünstigten Leihgaben aus Museen entfernen und deklarieren ihre Werke damit kurzerhand gar zu nationalem Kulturgut.

Dass Künstlerinnen und Künstler, dass die Galerien und der Kunsthandel merkantile Interessen haben, ist absolut legitim. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Kunstverkäufe belastet diesen Markt ebenso wie andere Abgaben und Kosten. Es wäre wünschenswert, würden in diesem Zusammenhang die Finanzminister der Länder, welche letztlich diese Erhöhung durchgewunken haben, ihre Haltung nochmals überdenken und sich der von der Staatsministerin präferierten Lösung der Margenbesteuerung nach französischem Vorbild annehmen. Dass bei der fraglos kritischen Lage der Galeristen und des Kunstmarktes ein Gesetz zur Sicherung von Kulturgut neue Ängste aufziehen, mag auf den ersten Blick verständlich sein, doch ein differenzierter Blick auf die Gesetzesvorlage wäre für alle Beteiligten außerordentlich hilfreich.

Von Beginn an wurde von der Kulturstaatsministerin mehrfach erklärt, dass der Entwurf überarbeitet werden würde, Änderungen wurden bereits angekündigt. Manche Aspekte des Entwurfes der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gilt es ohnehin noch auf den Prüfstand zu stellen, sofern sie den an der Schaffung und Verbreitung von Kulturgütern Beteiligten nachhaltig schaden könnten. Zu klären sind überdies die Kriterien, die schützenswertes Kulturgut definieren, und es ist sicherzustellen, dass trotz der Zuständigkeit der Länder einheitliche Verfahren mit kompetenten Sachverständigen eingeführt werden.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt mit diesem Gesetzentwurf eine EU-Richtlinie um, welche die Rückgabe von geraubten Kunst- und Kulturgütern zu regeln hat. Dass sie im Zuge dieser Umsetzung zugleich auch den Schutz von Kulturgut, der bisher in drei verschiedenen Gesetzen geregelt ist, in einer neuen, aktualisierten Fassung zusammenführt, ist durchaus sinnvoll. Damit passt sich Deutschland der internationalen Rechtslage an, und dies auf der Grundlage einer entsprechenden UNESCO-Konvention von 1970.

Doch ein wichtiger Aspekt darf bei der ganzen Debatte nicht vernachlässigt werden: Kunst und Kultur dürfen nicht ausschließlich unter merkantilen Gesichtspunkten wahrgenommen und verhandelt werden. Dies hat die Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland« des Bundestages in ihrem Schlussbericht 2007 deutlich formuliert, und die Künstlerverbände BBK und Deutscher Künstlerbund haben seit jeher auf die Notwendigkeit eines Diskurses über Kunst außerhalb marktorientierter Interessen verwiesen. Wenn die aufgeregte Diskussion über das geplante Kulturgutschutzgesetz auch dazu führt, die Diskussion über den Wert von Kunst für eine Gesellschaft neu zu beleben, wäre dies ein Sekundäreffekt, den wir Künstlerinnen und Künstler außerordentlich begrüßen würden. Denn wenn Kunstwerke zu reinen Spekulationsobjekten werden, wird Kultur als identitätsstiftende Größe grundsätzlich in Frage gestellt. Dies kann nicht im Interesse einer Kulturnation sein, und dies kann auch nicht im Interesse all derer liegen, die mit der Herstellung und Verbreitung von Kunst befasst sind.


Werner Schaub
Bundesvorsitzender und Sprecher des Bundesvorstandes
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)

Frank Michael Zeidler
Erster Vorsitzender
Deutscher Künstlerbund
Die Verantwortlichen in Essen haben damit eine von den Künstlervertretungen Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) und dem Deutschen Künstlerbund lange propagierte Forderung nach freiem Zutritt in Galerien und Museen umgesetzt. Dies begrüßen wir nachdrücklich, und wir fordern alle staatlichen Institutionen, Ausstellungshäuser und Galerien auf, diesem Beispiel zu folgen. Wir verweisen auf die in England bereits seit langer Zeit umgesetzte Praxis des freien Eintrittes in kulturelle Einrichtungen, denn nur auf diesem Wege wird Kultur breit und umfassend vermittelt, und die öffentlichen Einrichtungen können damit ihrem staatlich geforderten Bildungsauftrag gerecht werden. Die vielerorts erhobenen, zum Teil horrenden Eintrittsgelder schaffen elitäre Bedingungen und grenzen eine Vielzahl unserer Bürgerinnen und Bürger von der Teilhabe an Kultur aus.

Die Künstlerverbände möchten sich auf diesem Wege bei den Verantwortlichen des Museums Folkwang in Essen ausdrücklich bedanken, und wir wünschen dem Hause einen regen und kulturhungrigen Besucherstrom. Die unterzeichnenden Künstlerverbände fordern die öffentliche Hand auf, andere Museen in die Lage zu versetzen, diesem guten Beispiel folgen zu können.

Deutscher Künstlerbund
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK)

Das Verhandlungsmandat der EU, im Oktober 2014 erstmals publiziert, enthält ― frei übersetzt ― in Bezug auf die Kultur folgende Formulierungen:
  • Das Abkommen soll keine Bestimmungen enthalten, die Gefahr liefen, die sprachliche und kulturelle Identität und Vielfalt der Union oder ihrer Mitgliedsstaaten zu präjudizieren, und
  • Audiovisuelle Dienste werden aus dem Kapitel »Dienstleistungen« ausgenommen.
Die Frage ist, ob und in welchem Umfang die die Kultur und die audiovisuellen Dienste betreffenden Abschnitte dieses Verhandlungsmandats von der Kommission im Rahmen der Verhandlungen mit den USA in das Abkommen übernommen werden.

Die Frage ist weiterhin, wie die das Urheberrecht betreffenden Abschnitte des Mandats umgesetzt werden, da auch dem Urheberrecht als das fundamentale Grundrecht der kreativen Menschen erhebliche Bedeutung für die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Kreativen und der Entfaltung der Informationsgesellschaft zukommt.

Kommen wir zurück zum ersten Punkt: Das Ziel der Erhaltung der kulturellen Vielfalt ist kaum mit präzisen Formulierungen zu erfassen. Wichtig ist, dass der Geist dieser Verpflichtung sich in allen Kapiteln des Vertrages ausdrückt.

Wesentlicher für die Entfaltung der Informationsgesellschaft unter dem TTIP ist der konkretere zweite Punkt, der sich auf die sog. audiovisuellen Dienste bezieht. Soweit er sich nur auf den Status quo beziehen sollte, würde er den Realitäten nicht mehr gerecht.

Moderne digitale, konvergente Medien (also Medien, die analoge und digitale Technologie verbinden) verwischen die Linien zwischen audio- und audiovisuellen Verbreitungsmedien im klassischen Sinne (Rundfunk und Fernsehen), Informationstechnologie und Telekommunikation; neue Geschäftsmodelle vermischen »Transport« und »Inhalt«, was vorher in der analogen Zeit ebenfalls getrennte Bereiche waren. Dies hat auch die EU-Kommission in ihrem 2013 erschienenen Grünbuch zur Konvergenz der Medien hervorgehoben. Bezogen auf diese Entwicklung gibt es bisher keine Regulierungsmodelle in Europa, die den Instrumenten der Medienpolitik gleichen (z.B. Telekommunikationsgesetz). »Digitale Agenden« werden erst entwickelt, in Deutschland wurde z.B. im September 2014 die »Digitale Agenda« der Bundesregierung veröffentlicht, in Europa hat Präsident Juncker ebenfalls eine Digitale Agenda zu seinem Schwerpunkt erklärt und den Kommissar Oettinger zum Kommissar mit Zuständigkeit für diese Agenda ernannt.

Wichtig ist also, bei der Aushandlung des Vertrages zu bedenken, wie in Zukunft Internet und z.B. Fernsehen zum »connected TV« zusammenwachsen. Und wir fragen uns: Werden diese neuen Kommunikationsformen, die unsere Kultur und die kulturelle Vielfalt in Europa prägen werden, dann noch unter den Begriff der »Audiovisuellen Dienste« im Sinne des Verhandlungsauftrags gefasst werden können oder stehen sie außerhalb, sind also, wie das Mandat es vorsieht, nicht ausgeschlossen von den Freihandelsregeln und dem ungehinderten Wettbewerb mit einer völlig anders konzipierten Kultur- und Medienindustrie der USA ausgesetzt? Die europäischen nationalen und EU–Gesetzgeber müssen sich die Möglichkeit offen halten, auch zukünftig regulierend einzugreifen, wenn dies für die Entwicklung der Gesellschaft im demokratisch hergestellten Konsens erforderlich ist.

Wir sind sicher: Google, Facebook, Apple, Amazon und Microsoft werden nicht deshalb auf die Ausdehnung neuer Geschäftsmodelle in Europa verzichten, weil dem das Prinzip der »kulturellen Vielfalt« im Rahmen der UNESCO–Konvention in Europa entgegensteht, einer Konvention, der die USA bewusst nicht beigetreten sind. Diese Konzerne werden außerdem ihre modernen Dienste nicht als »audiovisuelle Dienste« deklarieren und beanspruchen, dass sie außerhalb der Regeln des TTIP stehen.

Im Bestreben, hier klare Formulierungen zu verwenden, um solchen, von ausschließlich wirtschaftlich definierten Interessen ggf. Grenzen setzen zu können, die die Grundsätze der europäischen kulturellen Identität verteidigen, haben die Bundesländer die Forderung aufgestellt, das Mandat bzw. das TTIP–Abkommen auf folgende Weise zu präzisieren:

»Die Vertragsparteien und ihre Mitgliedsstaaten behalten sich vor, jede Regelung zu treffen oder aufrecht zu erhalten (insbesondere regulatorischer oder finanzieller Art, die dazu dient, den Schutz und die Erweiterung der kulturellen Vielfalt sowie die Medienfreiheit und –vielfalt zu sichern und dazu geeignet ist, die Fähigkeit von audio – und audiovisuellen und anderen verwandten Diensten zu unterstützen, die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse jeder Gesellschaft zu fördern und zu entwickeln, unabhängig der genutzten Technologie oder Verbreitungsplattform.«

Diese Formulierung unterstützt die Initiative Urheberrecht.

Das heißt im Klartext: Wir wollen, wie die Bundesländer, die nach dem Grundgesetz die Träger der Kulturhoheit sind, sicherstellen, dass auch unter TTIP die Staaten Europas frei sind, im Sinne der Erhaltung und Förderung der für die Entwicklung Europas erforderlichen kulturellen Vielfalt gesetzgeberische Maßnahmen zu treffen, die die Kultur und Medien auch in neuen, heute kaum vorstellbaren technischen Formaten und Verbreitungsformen auch weiterhin fördern und vor der freien Entfaltung des kapitalistischen Marktes und damit der Konkurrenz der allein auf Gewinn ausgerichteten amerikanischen Internetgiganten schützen können, wenn dies politisch so gewollt ist, ohne die Regeln des TTIP zu verletzen und womöglich Investitionsschutzklagen zu provozieren.

Insofern begrüßen wir, dass mehrere Vertreter der Bundesregierung, vor allem die Staatsministerin für Kultur und Medien, Frau Prof. Grütters, darauf dringen, das Verhandlungsmandat zu korrigieren; die Minister Maas und Gabriel wollen, so haben wir gehört, die Kapitel über Investitionsschutzklagen aus dem Mandat zu TTIP streichen und die entsprechenden Vereinbarungen im CETA–Abkommen zurücknehmen. Frau Prof. Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien setzt sich dafür ein, die Kulturschutzklauseln im TTIP zu verbessern, möglichst durch eine Präambel, die dann allerdings die erweiterte Begriffsbindung der Bundesländer aufgreifen müsste, und durch Aufnahme entsprechender Ausschlussklauseln für digitale Dienste in jedes Vertragskapitel.

Von der Verwirklichung aber sind wir bisher meilenweit entfernt, wenn wir die jüngsten Äußerungen aus Brüssel zur Durchsetzbarkeit dieser Vorstellungen und die Haltung der USA dazu richtig verstehen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Bonn
Außerordentliches Mitglied des Deutschen Künstlerbundes | Sprecher der Initiative Urheberrecht
04.11.2014
Der Deutsche Künstlerbund wendet sich mit einem Offenen Brief an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft.

Wir protestieren damit nachdrücklich und unmissverständlich gegen die geplante vollständige Veräußerung der Kunstsammlung der abgewickelten Landesbank WestLB. Zahlreiche der mit Steuergeldern angekauften Kunstwerke befinden sich seit Jahren als Dauerleihgaben in den Museen und an öffentlichen Orten im Lande. Wir fordern ihren Erhalt für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger.


Offener Brief

An die
Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Hannelore Kraft

Berlin, den 15.01.2015

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

beispielgebend und nachahmenswert verpflichtet der Artikel 18 Absatz 1 seiner Verfassung das Land Nordrhein-Westfalen zur Pflege und Förderung von Kunst und Kultur. Es ist die Aufgabe des Staates, Kulturgut in die öffentliche Sichtbarkeit zu bringen und für nachfolgende Generationen zu bewahren. Kunstwerke ausschließlich als materielle Ware zu verhandeln und rücksichtslos Marktmechanismen zu unterwerfen, zeugt von einem kurzsichtigen und konzeptlosen Umgang mit kulturellen Werten.

Kunst aus öffentlichem Besitz meistbietend zu veräußern, um Finanzierungslücken im Landeshaushalt oder Verluste mittel- oder unmittelbar landeseigener Unternehmen auszugleichen, das ist in Nordrhein-Westfalen spätestens seit der Versteigerung zweier Werke des amerikanischen Pop-Art Künstlers Andy Warhol im letzten Herbst kein Tabubruch mehr. Dieser Vorgang, der von Künstlerinnen und Künstlern mit größtem Erstaunen und Entsetzen wahrgenommen wurde, war allerdings nur ein Vorbote weiterer und wesentlich weitreichenderer Vorgänge.

Die im Zuge der Abwicklung der WestLB über die Portigon AG beabsichtigte Veräußerung der gesamten Kunstbestände, die von der Landesbank über Jahre mit öffentlichen Geldern angekauft wurden, um sie für das Land zu sichern, ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik bisher einmaliger und skandalöser Vorgang! Die über Jahrzehnte fortdauernde Reduzierung der Ankaufsetats und Mittel für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum hat dazu geführt, dass Kunsterwerb für Museen und Kommunen ohne Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen oder privaten Sammlern, nahezu unmöglich ist. Der ihnen übertragenen Aufgabe, im öffentlichen Interesse das zeitgenössische Kunstgeschehen zu begleiten, durch gezielte Ankäufe abzubilden und für gegenwärtige wie kommende Generationen zu sichern und öffentlich sichtbar zu halten, können sie kaum mehr in befriedigender Weise nachkommen.

Die Politik hat es nicht nur versäumt, Vorsorge zu treffen, um für den Fall finanzieller Krisensituationen Kunstwerke und ganze Sammlungen vor dem Ausverkauf zu schützen. Ebenso wenig hat sie ihre Gestaltungsmacht eingesetzt, um im konkreten Fall die Kunstsammlung der WestLB aus der mit der EU-Kommission verhandelten Abwicklung dieser landeseigenen Bank herauszulösen. Die damit geschaffene und von Mitgliedern der Landesregierung wiederholt als alternativlos beschriebene Zwangslage ist hausgemacht. Wir fordern Sie dringend auf, an dieser Stelle einzugreifen und alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aufzubieten, um die mit öffentlichen Geldern angekauften Kunstwerke der Kunstsammlung der WestLB für das Land zu erhalten!

In einem Interview mit der Rheinischen Post, erschienen am 07. Januar 2015, kündigt der Vorstandsvorsitzende der Portigon AG Kai Wilhelm Franzmeyer an, dass die Kunstwerke der WestLB-Sammlung vor ihrem Verkauf an den Meistbietenden während der folgenden zwei Jahre öffentlich ausgestellt werden sollen. Die Museen des Landes sind aufgefordert, sich darum zu bewerben und gegebenenfalls alle im Zuge des Leihvorgangs anfallenden Kosten zu tragen. Die Häuser werden auf diese Weise zur weiteren Aufwertung der Werke herangezogen und damit in geradezu zynischer Weise instrumentalisiert.

Wir, der Deutsche Künstlerbund, Künstlerinnen und Künstler als Urheber künstlerischer Werke, Kulturschaffende, Kulturinteressierte und Bürgerinnen und Bürger, entlassen Sie, sehr verehrte Frau Ministerpräsidentin, nicht aus Ihrer politischen Verantwortung!

Wir fordern den Erhalt der aufgrund jahrelanger Misswirtschaft und intransparenter Verwicklung von Politik und Finanzindustrie zur Disposition gestellten Kunstwerke der WestLB-Sammlung für das Land Nordrhein-Westfalen und seine Bürgerinnen und Bürger!

Wir fordern die Offenlegung der Bestände aller mittelbar oder unmittelbar im öffentlichen Besitz befindlichen Kunstsammlungen in Nordrhein-Westfalen, die mit öffentlichen Geldern angekauft wurden, wie zum Beispiel die Sammlungen im Besitz der WestSpiel-Gruppe und des Westdeutschen Rundfunks!

Wir fordern Aufklärung darüber, welche Kunstwerke aus solchen öffentlich-privaten Eigentumskonstruktionen in der Vergangenheit bereits veräußert oder womöglich zerstört wurden!

Wir fordern eine Beteiligung der Urheberinnen und Urheber an der Diskussion um mögliche Verfahrensweisen, mit dem Ziel, die zur Disposition gestellten Sammlungsbestände für das Land zu erhalten!

Wir fordern ein Umdenken der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker: Kunst und Kultur sind Grundlage einer freiheitlich verfassten Gesellschaft. In künstlerischen Werken finden sich gesellschaftliche Zustände und Wandlungsprozesse vielfältig reflektiert, Perspektiven auf zukünftige Entwicklungen werden eröffnet. Der sorgsame, verantwortungs- und respektvolle Umgang mit künstlerischen und kulturellen Gütern jenseits wirtschaftlicher Zwecke ist verpflichtend für jede demokratisch gewählte Regierung!


Frank Michael Zeidler            Andrea Knobloch
Erster Vorsitzender                 Vorstand
Der Deutsche Künstlerbund hat neben dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler BBK an Gesprächen über das Thema Mehrwertsteuer teilgenommen, zu denen der vormalige Kulturstaatsminister Bernd Neumann bereits 2012 eingeladen hatte. Der Deutsche Künstlerbund hat sich dafür eingesetzt, dass deutsche Galerien und Kunsthändler nach dem Verlust des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eine vergleichbare Vergünstigung erhalten.

Damit sollte auch die Gerechtigkeit zwischen Galerie-Verkäufen und Direktverkäufen von Künstlerinnen und Künstlern erhalten werden, da für Urheber die 7%ige Mehrwertsteuer weiterhin gilt.

Der Deutsche Künstlerbund setzt sich deshalb dafür ein, für den gewerblichen Kunsthandel die Anwendung der 30% Pauschalmargenbesteuerung nach französischem Vorbild bestmöglich zu gestalten. Dies sieht das seit 1. Januar 2014 geltende Steuerrecht auch vor. Es kann aber zur Zeit nicht rechtssicher in der Praxis umgesetzt werden, da die Finanzministerien der Länder eine galerienfreundliche Durchführungsverordnung verhindern.

Die daraus folgende Irritation aller Beteiligten stellt nicht nur eine große Rechtsunsicherheit, sondern auch eine nicht kalkulierbare Belastung des Verhältnisses von Künstlerinnen/Künstlern und ihren Galerien dar.

Wir fordern daher alle beteiligten Länder auf, dem Vorschlag der Beauftragten für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, zu folgen und die Auslegung des Gesetzes entsprechend großzügig gemäß dem französischen Vorbild umzusetzen. Dies würde auch dem Willen des Gesetzgebers und der expliziten Begründung der neuen Steuerregelung entsprechen.

Eine unnötige Belastung des Kunsthandels sowie aller in diesem Marktfeld Agierenden würde sich unweigerlich auch zum Nachteil der bildenden Künstlerinnen und Künstler auswirken. Dies kann und darf nicht die Absicht der Bundesländer sein. Denn zum Kulturstandort Deutschland trägt auch das produktive Verhältnis zu den Urhebern bei, das von Galerien in ihrer Vermittlungsarbeit für zeitgenössische bildende Kunst mit großem Engagement gepflegt wird.
Der Deutsche Künstlerbund protestiert deutlich gegen die Entscheidung des Ausschusses für Kultur und Medien des Bundestages auf seiner 89. Sitzung, die Künstlersozialgesetzgebung in dieser Legislaturperiode nicht mehr anzupassen.

Hintergrund des »Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze« ist eine verschärfte Kontrolle der abgabepflichtigen  Unternehmen zur Künstlersozialabgabepflicht, die nun von den Politikerinnen und Politikern abgelehnt wurde.

Es kann nicht sein, dass die Versicherten in aller Schärfe kontrolliert werden und die Abgabepflichtigen sich nur leichten Kontrollen ausgesetzt sehen. Je mehr Unternehmen sich unbeobachtet ihren gesetzlich verankerten Künstlersozialabgaben über längere Zeiträume hinweg entziehen können, desto höher steigt einerseits der Abgabesatz für die Unternehmen, die ihrer Verpflichtung nachkommen, andererseits entstehen hohe Deckungslücken in der Versicherung.

Als Deutscher Künstlerbund, unter dessen Mitwirkung 1983 die Künstlersozialkasse installiert wurde, sehen wir den Deutschen Bundestag in der Pflicht, sich für den Erhalt wie die gerechte Finanzierung des Systems einzusetzen und für eine Einführung der Kontrollen noch in dieser Legislaturperiode zu sorgen.


Der Vorstand des
Deutschen Künstlerbundes
Am 20. April 2013 wurde ein Offener Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin und Kultursenator Klaus Wowereit in der taz veröffentlicht, in dem Vertreter der Initiative »Haben und Brauchen« sowie 210 Erstunterzeichner zu der geplanten Einführung einer City Tax Stellung beziehen.

In diesem Offenen Brief wird die Neuausrichtung einer zukunftsfähigen Kulturpolitik, die die Wirklichkeit und gesellschaftliche Bedeutung der selbstorganisierten künstlerischen Praxis anerkennt, die Durchsetzung der Koalitionsvereinbarungen zur verstärkten Förderung der Freien Szene und die Verwendung der City Tax für die Freien Kulturschaffenden gefordert.

Seit der Veröffentlichung haben circa 1.500 weitere Personen diesen Brief mit unterzeichnet.

Der Vorstand des Deutschen Künstlerbundes unterstützt diese Forderungen und bittet seine Mitglieder ebenfalls um Unterstützung.

Der Offene Brief kann hier gelesen und unterzeichnet werden:
www.habenundbrauchen.kuenstler-petition.de
In der gestrigen Sitzung (30.4.) des Kölner Stadtrates ist es zu keinem einmütigen Bekenntnis für die gemeinsame Unterbringung des Historischen Archivs der Stadt Köln und der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln am Standort Eifelwall gekommen. Daher wird die Petition mindestens bis zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Köln fortgeführt werden. Gleichzeitig wurde auch das Quorum der Petition erhöht.

https://www.openpetition.de/petition/blog/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln
Der Deutsche Künstlerbund ist durch seine lange und bewegte Geschichte wie auch durch sein kulturpolitisches Engagement prägend für die Nachkriegszeit und damit Sinn stiftend für den freiheitlichen Umgang mit Kunst, für den respektvollen Umgang mit Künstlerinnen und Künstlern und das über unsere Landesgrenzen hinaus. Aus diesem Grunde möchte der Deutsche Künstlerbund die Wahl der Künstlerinnen und Künstler für die Venedig Biennale 2013 nicht unkommentiert lassen:

Die vom Außenminister Guido Westerwelle eingeladene Kuratorin Susanne Gaensheimer hat für die Vertretung des Deutschen Pavillons in Venedig 2013 vier ausländische Künstlerinnen und Künstler mit dem Hinweis ausgewählt, dass Deutschland »nicht als hermetische nationale Einheit, sondern als aktiver Teil eines komplexen, weltweiten Netzwerkes repräsentiert werden solle«.

Durch die oben zitierte Begründung wird von Frau Gaensheimer der Eindruck vermittelt, dass sie den Künstlerinnen und Künstlern im eigenen Land eine in ihrem Sinne offene Repräsentation nicht zutraut. Das ist jedoch schlichtweg fehl gedacht, gibt es hier doch eine ganze Anzahl hervorragender Künstlerinnen und Künstlern, auch ausländischer Provenienz, die diese Forderung der Kuratorin erfüllen können. Weltoffenheit zeigt man nicht dadurch, dass man die Künstlerinnen und Künstler des eigenen Landes ausschließt. Eine geglückte Integration bedeutet, mit dem eigenen Hause selbstsicher in die Weltöffentlichkeit zu gehen und allen zu zeigen, dass wir, die wir hier − im Zusammenschluss mit anderen Kulturkreisen − leben, den Umgang mit Andersdenkenden im eigenen Land, in allen Ländern und Religionsgemeinschaften ernst nehmen. Es reicht unseres Erachtens nicht aus, unter dem Deckmantel des Politischen und mit Begründung einer Galerienvertretung in Deutschland vier internationale, durchaus geachtete Künstlerinnen und Künstler aus sehr unterschiedlichen Kulturen zusammenzustellen, deren dezidierte Auswahl nicht klar nachvollziehbar wird. Einzig die Auswahl Romuald Karmakars mit Wohnsitz in Deutschland ist schlüssig.

Die Wahl Ai Weiweis zum Beispiel erscheint hier geradezu peinlich opportunistisch, da er in Mitteleuropa seit Jahren gebetsmühlenartig als nahezu einziger chinesischer Vorzeigekünstler präsentiert wird, der die devote Haltung der deutschen Politik gegenüber der VR China als politischer Künstler stellvertretend ausbügeln soll. Tatsächlich wird hier das »Einschätzbare«, nicht das künstlerisch Risikoreiche abgerufen.

Wir sehen mit Sorge, dass die Kuratoren offenbar immer mehr unter dem Zwang zu stehen scheinen, politisch engagierte und in bestimmten Sinne »erwartbare« Kunst, respektive Künstlerinnen und Künstler aussuchen zu müssen, die dann in Folge kalkulierbare repräsentative Aufgaben erfüllen. Dadurch wird die ungeheure Vielfalt und Wirkungsmöglichkeit der Kunst selbst mehr und mehr beschnitten.

Frank Michael Zeidler
Erster Vorsitzender
Der Vorstand des Deutschen Künstlerbundes appelliert mit Nachdruck an die Verantwortlichen der Bundesregierung, sich gegenüber den Überlegungen, den Mehrwertsteuersatz für Kunst von 7% auf 19% zu erhöhen, zu widersetzen und selbstbewusst die Kulturförderung unseres Landes gegenüber der EU-Kommission zu verteidigen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit seiner Kulturförderung auf unterschiedlichen Ebenen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ein Beispiel gesetzt, welches sie nicht in Frage stellen sollte. Als Vertreter der Künstlerinnen und Künstler unseres Landes fordern wir die Verantwortlichen auf, den Eingriff in die Kulturhoheit der Bundesrepublik Deutschland durch die Forderungen der EU-Kommission im eigenen Interesse und im Interesse Europas scharf zurückzuweisen.

Gerade die Vielzahl der Künstlerinnen und Künstler in diesem Lande, welche sich für eine virulente, engagierte und Bildung fördernde Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur einsetzen, wären durch die Erhöhung des Steuersatzes grundlegend in ihrer Arbeit und Wirkungskraft geschwächt. Künstlerinnen und Künstler, Galerien und der Kunsthandel, Museen und Institutionen, kurz die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland wären gleichermaßen von den Verteuerungen betroffen. Deren ohnehin durch die allgemeine Finanzkrise eher prekäre wirtschaftliche Lage würde sich unweigerlich verschärfen und damit nachhaltig den Kunst- und Kulturbetrieb unseres Landes schädigen.

Weder die Bundesrepublik Deutschland noch die Europäische Union kann sich den Abbau von Gesellschaft prägender Kulturförderung leisten. In diesem Sinne fordern wir die Verantwortlichen eindringlich auf, sich gegen eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes in Deutschland und für eine EU-weite Einführung des ermäßigten Steuersatzes für Kunstgegenstände, Sammlerstücke und Antiquitäten einzusetzen.

Frank Michael Zeidler
Erster Vorsitzender
Offener Brief an den Stadtrat Herrn Michael Townsend | Stadt Bochum


Sehr geehrter Herr Townsend,

mit großer Bestürzung haben wir von dem unangekündigten Abriss der markanten farbigen Beton-Skulptur »3 Schulen unter einem Dach« von Otto Herbert Hajek am ehemaligen Schulzentrum Wiemelhausen erfahren müssen.

Die Werke des ehemaligen Ersten Vorsitzenden des Deutschen Künstlerbundes stehen in der Geschichte Nachkriegs-Deutschlands beispielhaft für den Wiederaufbau der Bundesrepublik und dem damit verbundenen, von Künstlerinnen und Künstlern des Deutschen Künstlerbundes geführten Diskurses um die Freiheit von Kunst und künstlerischem Schaffen nach der Zeit der Diktatur des Nationalsozialistischen Deutschlands.

Eine der großen Errungenschaften dieser Zeit war die Einführung demokratisch  besetzter Gremien zur Sicherung der Meinungsfreiheit und der demokratischen Meinungsfindung im Umgang mit Kunst, hier im Besonderen mit Kunst im öffentlichen Raum. Es ist mehr als bitter, dass gerade ein Kunstwerk eines der großen Verfechter des demokratischen Ringens nun selbst einer Nacht- und Nebelaktion zum Opfer fällt.

Der Vorstand des Deutschen Künstlerbundes ist erschüttert über die Taktlosigkeit  im Umgang mit einer Plastik eines großen Vorkämpfers der Künstlerinnen und Künstler unseres Landes. Ich möchte Sie dringend bitten, sich in Respekt und Würdigung der künstlerischen und kulturpolitischen Lebensleistung von Otto Herbert Hajek öffentlich zu entschuldigen und die Wiederherstellung der Plastik mit allen Mitteln zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Michael Zeidler
Erster Vorsitzender
An den Intendanten des Hessischen Rundfunkes
Herrn Dr. Reitze


Sehr geehrter Herr Dr. Reitze,

mit großem Erstaunen habe ich den Vorgang zu den Verhüllungen der Bilder von  Annegret Soltau in Ihrem Hause zur Kenntnis genommen.

Annegret Soltau ist Mitglied im Deutschen Künstlerbund und wir erleben seit vielen Jahren immer wieder die gleichen Widersprüchlichkeiten in der Rezeption der Werke der Künstlerin. Zum einen erhält Sie Preise und Würdigungen und zum anderen sieht sie sich immer wieder mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Arbeit Veranstalter zu Schließungen von Ausstellungen oder zu empörten Angriffen aus der Zuschauerschaft oder aus unterschiedlichen ethnischen Gruppierungen erfahren muss.

Diese Diskrepanz zwischen Lob und Schelte ist wohl auch der Schlüssel zur Betrachtung der Arbeiten und die Aufforderung an die Verantwortlichen, mutig und besonnen zugleich mit den collagierten Körperbildern umzugehen. Das Urteil der Fachwelt sollte uns stutzig machen und zugleich ermutigen, die Freiheit und die Provokation des Werkes in die gesamte Zuschauerschaft hineinzutragen und den Diskurs, der sich daraus ergibt, zu fördern und in diesem besonderen Falle auch auszuhalten.

Die Kunst von Annegret Soltau erscheint angesichts des Angebotes von öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in Bezug auf die Argumentation um Nacktheit und Sexualität zunächst einmal nahezu harmlos. Die nackte und unverblümte Konfrontation mit unserer eigenen Verletzbarkeit aber und der daraus folgenden, unter Umständen jämmerlichen, schamlosen Sterblichkeit passt nicht in dieses Schema der Unterhaltung. Es ist die Angst um die eigene Versehrtheit, welche viele davon abhält, Annegret Soltaus Bilder mit offenem Blick anzuschauen; es ist nicht die Höflichkeit oder die vermeintliche Möglichkeit einer Beschädigung der Kunstwerke, die uns sagen lässt: verhüllt die Bilder.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich das Recht der freien Meinungsäußerung und das Recht der Freiheit auf künstlerische Äußerung über viele Dekaden der Deutschen Geschichte bitter erkämpft; viele Künstlerinnen und Künstler haben unter Restriktionen und Verfolgungen gelitten. Unsere Bürgerinnen und Bürger ebenso wie  Besucher unseres Landes müssen sich unserem Verlauf der Geschichte und der daraus resultierenden freiheitlichen Grundordnung wie den Möglichkeiten der ungeschminkten Konfrontation mit Kunst zu jeder Zeit gegenwärtig sein, ebenso wie wir als Besucher Einschränkungen und Verfolgung in anderen Ländern der Erde erfahren könnten.

In unserer Großzügigkeit liegt auch die Chance zu Aufklärung und die des unerbittlichem Diskurses: Im Namen des Deutschen Künstlerbundes würde ich mir für uns alle wünschen, dass Sie den Blick in die ungeschminkte Wahrheitssuche der Werke von Annegret Soltau uneingeschränkt zulassen würden, ungeachtet der Tatsache, dass wir alle uns manches Mal gerne den Blicken entziehen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Michael Zeidler
Erster Vorsitzender
Der Gestaltungswettbewerb für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Berlin wurde abgebrochen und die Enttäuschung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist groß. Ebenso aber auch die Enttäuschung der Auslober und der Wettbewerbskommission. Über die Gründe für diesen Ausgang wird angesichts der Vorbereitung für ein neues Verfahren zu diskutieren sein, damit der Ausgang nicht Scheitern bedeutet, sondern auch ein weiterführendes Ergebnis zeigen kann.

Der Deutsche Künstlerbund versteht die derzeitige Ausstellung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge im Kronprinzenpalais als Grundlage für die Diskussion der weiteren Entwicklung des Wettbewerbs. Zur Vorbereitung und Begleitung halten wir eine stärkere Einbeziehung der Künstlerinnen und Künstler und Architektinnen und Architekten sowie deren Verbände für unabdingbar. Der Deutsche Künstlerbund fordert die Auslober auf, mit allen Beteiligten aktiv in einen konstruktiven Dialog zu treten, um entsprechende Rahmenbedingungen zu definieren und Respekt vor der künstlerischen Leistung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu schaffen.

Die Aufgabenstellung eines nationalen Symbols zum Gedenken an die Wiedergewinnung der staatlichen Einheit Deutschlands fordert eine künstlerische, plastische Formulierung, die eine architektonische und städteräumliche Lösung unter Bezugnahme des historischen Kontextes mit einschließt und ist somit hochkomplex. Im Zuge der Diskussion bedürfen sicherlich die inhaltliche Zielsetzung sowie die Vorgaben für Form, Gestaltung und Ort des bisherigen Wettbewerbes einer genauen Betrachtung und Neuformulierung. Nicht zuletzt gilt es, das Verfahren der Vergabe kritisch zu hinterfragen und neu zu definieren.

Der Deutsche Künstlerbund versteht die Debatte als einen Grundstein für praktizierte Demokratie, die dieses Denkmal darstellen soll und kann. Wir fordern alle Beteiligten auf, weiterhin engagiert an diesem Prozess zu partizipieren.


Für den Vorstand des
Deutschen Künstlerbundes
Jo Schöpfer
Empfehlungen des Ausschusses für Innere Angelegenheiten zu Punkt 35 der 847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008 - Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


Herrn
Lothar Hay
Vorsitzender des Ausschusses für Innere Angelegenheiten
Bundesrat

Offener Brief


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

mit diesem Schreiben muss ich meiner Verwunderung über die Empfehlung der Nichtwiederaufnahme zur Eintragung eines Künstlernamens im Melde-, Pass- und Personalausweisrecht Ausdruck verleihen. Nachdem der Bundesrat gerade die Abschaffung der Künstlersozialversicherung (KSK) versuchte, müssen wir mit Empörung feststellen, dass auch hier ein weiterer tiefer Eingriff in die Rechte von Kulturschaffenden seitens des Bundesrates geplant ist.

Ihre Empfehlung mit der Begründung eines erheblichen Verwaltungsaufwandes aufgrund fehlender allgemein anerkannter Kriterien für eine Prüfung von Künstlernamen und der Verweis, dass die Eintragung solcher Namen international unüblich sei, sind nicht nachvollziehbar.

Es ist erstaunlich, dass der Ausschuss für Innere Angelegenheiten die Streichung von Künstlernamen fordert, statt Kriterien für die Prüfung der Eintragsfähigkeit von Künstlernamen aufzustellen. Gerade im Bereich der bildenden Kunst ist eine Zusammenarbeit mit den in Deutschland führenden Künstlerverbänden wie dem Deutschen Künstlerbund sehr gut vorstellbar. Auch wenn ein Eintrag international unüblich ist, so entspricht er doch einer langjährigen deutschen Tradition und sehr viele Künstlerinnen und Künstler machen Gebrauch davon.

Als Folge Ihrer Empfehlung verlieren viele Künstlerinnen und Künstler ihre bisherige Identität im Rechts-, Geschäfts- und Reiseverkehr. Verträge, Zeugnisse, Diplome wie auch Vollmachten, die unter Verwendung des Künstlernamens geschlossen wurden, sowie Eintragungen im Vereinsregister werden gänzlich ungültig. Aber auch bei Bankgeschäften, Postsendungen oder im Reiseverkehr ist ein legitimer Nachweis über das Tragen eines Künstlernamens zu führen.

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Eintragung eines Künstlernamens im Melde-, Pass- und Personalausweisrecht wieder zu ermöglichen.


Für den Vorstand des Deutschen Künstlerbundes

Frank Michael Zeidler
Erster Vorsitzender
Erst im Sommer 2007 hat der Deutsche Bundestag bei der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes bekräftigt, welch wichtige Einrichtung die Künstlersozialkasse (KSK) ist. In diesem Zusammenhang beschreibt Heinrich Tiemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in einem im März 2007 erschienenen Artikel die Künstlersozialversicherung als »das soziale Rückgrat des Kulturstandortes Deutschland«.

Auch die Enquetekommission »Kultur in Deutschland« hat sich ausführlich mit dem Gesetz und seiner Wirkung beschäftigt und seine Bedeutung unterstrichen. Eine Gesellschaft, die sich ihrer kulturellen Aufgaben verantwortungsvoll bewusst ist und die kreativen Kräfte unseres Landes nicht nur als eine zu unterstützende Randgruppe, sondern als einen entscheidenden Antrieb im gesellschaftlich kulturellen Diskurs wie auch der wirtschaftlichen Prosperität unseres Landes ansieht, wäre schlecht beraten, wenn sie eine Einrichtung wie die KSK aufkündigen würde.

Es erstaunt uns umso mehr, dass die Deutsche Wirtschaft, welche stets großen Wert auf das kreative Potential all ihrer Unternehmungen legt, sich den sozialen Verpflichtungen gegenüber ihren »kreativen Mitarbeiten und Zulieferern« entledigen will. Dabei muss man bedenken, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft ein ebenso wichtiger Wirtschaftszweig ist, in dem inzwischen fast zehn Mal so viele Menschen beschäftigt sind wie in der Stahlindustrie. Wir können den Deutschen Industrie- und Handelskammertag nur dringend davor warnen, in kurzatmigen kalkulatorischen Gedankengängen die Tragweite der von ihm geforderten Abschaffung der KSK zu übersehen.

Als Deutscher Künstlerbund, auf dessen Initiative 1983 unter der Regierung Helmut Kohl die Künstlersozialkasse installiert wurde, können wir die Feststellung zur Sicherung der KSK des Deutschen Bundestages nur begrüßen und möchten dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag gleich kluge Entscheidungsfindung anraten.

Kulturelle Förderung und Sicherung bedeutet nicht, Künstlerinnen und Künstler zu subventionieren, sondern in eine kreative Zukunft zu investieren.

 

Für den Vorstand des
Deutschen Künstlerbundes
Frank Michael Zeidler
Erster Vorsitzender
Herrn
Minister Dietrich Austermann
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und
Verkehr des Landes Schleswig-Holstein


Sehr geehrter Herr Minister Austermann,

mit diesem Schreiben muss ich meine Empörung zum Ausdruck bringen, dass Sie dem Kunstfälscher Edgar Mrugalla eine Ausstellung in Ihrem Hause
widmen.

Kunstfälschung ist keine freie Meinungsäußerung in einem freiheitlichen und demokratischen Staat, Kunstfälschung ist kein »kreativer Beitrag« zur
Urheberrechtsdebatte, Kunstfälschung ist und bleibt Diebstahl geistigen und künstlerischen Eigentums und wird zu Recht verfolgt und bestraft.

Mit dieser Ausstellung und der damit verbundenen Würdigung eines »vermeintlich geläuterten Kunstfälschers« werden künstlerische Werte zutiefst missachtet und auf eine nicht zu ertragende Weise relativiert.

Kunstfälschung ist nicht nur ein kriminelles Vorgehen, denn die Absicht ist die alleinige Erzielung eines Erlöses aus gestohlenem geistigen Eigentum. Kunstfälschung und die Aufbereitung derselben zu einem salonfähigen Ereignis bedeutet grundsätzlich und gerade heute in einer Zeit der Suche nach einer
neuen Wertediskussion in unserer Gesellschaft, die Integrität der Autoren – und seien sie auch schon lange tot – auf unzumutbare Weise zu missachten.

Die Vielzahl der Ausstellungsbesucher als Argument für die Richtigkeit der Ausstellung zu nutzen, stellt sich nicht den eigentlichen Fragen einer seriösen
Auseinandersetzung um gesellschaftliche Werte, sondern verwechselt populistische Schaulustigkeit mit ernsthaftem Interesse an künstlerischen und
kulturellen Auseinandersetzungen.

Wir sind nicht angehalten, Herrn Mrugallas Privatvergnügen zu kritisieren, wir sind entsetzt über die Tatsache, dass eine Landesregierung sich eines Kunstfälschers annimmt, Steuermittel für die Ausstellung zur Verfügung stellt und damit ein »vermeintliches Kavaliersdelikt« salonfähig wird.
 

Für den Vorstand des Deutschen Künstlerbundes
Frank Michael Zeidler
Erster Vorsitzender
An den
Staatsminister für Kultur und Medien
Bernd Neumann


Sehr geehrter Herr Neumann,

mit großem Erstaunen mussten wir feststellen, dass nunmehr zum zweiten
Mal seit 2003 die Ankaufskommission des Bundes ohne eine Beteiligung
von Künstlerinnen und Künstlern ins Amt gerufen wurde.

Wie Sie wissen, wurde die Ankaufskommission des Bundes auf Anregung
des Künstlers und Vorsitzenden des Deutschen Künstlerbundes
Georg Meistermann und auf Initiative des damaligen Bundeskanzlers
Willy Brandt gegründet. Der Minister des Innern berief daraufhin im
Sommer 1970 fünf Leiter von Museen zeitgenössischer Kunst und die
gleiche Anzahl Künstlerinnen und Künstler in eine Ankaufskommission.
Dieses Kommissionsmodell, welches demokratische Gedanken klug mit
Sachkompetenz verknüpft, war über lange Jahre hinweg der leitende
Grundgedanke der Ankaufskommission des Bundes.

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung entsprechend der Vorsätze aus
den Gründungsjahren zu überdenken und eine Nachberufung von bildenden
Künstlerinnen und Künstlern in die Kommission in Erwägung zu ziehen.


Für den Vorstand des Deutschen Künstlerbundes
Frank Michael Zeidler
Erster Vorsitzender