Ein Jahr nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel verurteilt der Deutsche Künstlerbund diesen Akt der Gewalt sowie die daraus resultierenden Folgen für alle Zivilist*innen auf beiden Seiten aufs Schärfste. Wir sprechen uns entschieden gegen Terrorismus aus und bekennen uns zu den Werten des Völkerrechts, der Menschlichkeit und eines friedlichen Miteinanders. Der Deutsche Künstlerbund steht für Solidarität und das Recht auf ein Leben in Frieden und Sicherheit für ALLE Menschen.
Kunst und Kultur sind die Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft. Doch die Corona-Krise hat Künstler*innen in Deutschland hart getroffen: geschlossene Kultureinrichtungen, keine Einnahmen, und hohe Produktionskosten, die nicht durch Einnahmen ausgeglichen werden konnten. Die meisten Künstler*innen haben sich davon kaum erholt, und nun drohen erneut existenzgefährdende Kürzungen. Besonders betroffen sind Künstler*innen mit familiären Verpflichtungen.
Eine Kürzung um ca. 50 % wäre verheerend, zumal die Politik zuvor Unterstützung zugesagt hatte. Angesichts des wachsenden gesellschaftlichen Drucks durch rechtsgerichtete Strömungen müssen Kunst und Kultur mehr denn je stabilisiert werden, um den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.
Daher fordert der Deutsche Künstlerbund die Bundesregierung eindringlich auf, die geplanten Mittelkürzungen zurückzunehmen.
Nährere Informationen auf der Website der Stiftung Kunstfonds hier >
Die aktuelle Fassung der RBBau 2022 beinhaltet Vorschläge, die die Regelung K7 - »Beteiligung Bildender Künstler:innen bei Baumaßnahmen« und den Hinweis auf den Leitfaden Kunst am Bau des Bundes abschaffen könnten.
Die Folgen:
- Keine verbindliche Regelung für Kunst am Bau
- Faktische Abschaffung der Kunst im öffentlichen Bauwesen
- Verlust eines wichtigen Elements der Baukultur
- Mögliche Übernahme der Streichung durch Bundesländer
Unsere Forderung:
- Festhalten an der Regelung K7 - »Beteiligung Bildender Künstler:innen bei Baumaßnahmen«
- Verankerung der Bedeutung von Kunst am Bau in der RBBau
- Sicherstellung der hohen Qualität der Baukultur in Deutschland
Dafür setzen wir uns gemeinsam mit Künstler:innenverbänden ein:
BBK Bundesverband, GEDOK, IGBK, IKG, Verdi
Dank des großen Engagements des Deutschen Künstlerbundes, des BBK Bundesverbandes und der GEDOK (Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden), kann wieder der Gabriele Münter Preis vergeben werden!
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien übernimmt die Förderung der 8. Vergabe des Gabriele Münter Preises. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert und richtet sich an professionelle, in Deutschland lebende bildende Künstlerinnen ab einem Alter von 40 Jahren.
Zum genannten Preis wird im Herbst 2025 im Museum Gunzenhauser in der Europäischen Kulturhauptstadt Chemnitz eine Ausstellung mit Werken der Preisträgerin und der Künstlerinnen der Shortlist stattfinden.
Eine unabhängige neunköpfige Fachjury wird in einem mehrstufigen Verfahren die Preisträgerin auswählen.
Die Online Ausschreibung startet am 3. Juli 2024 und endet am 29. September 2024.
Alle weiteren Informationen sind über die Webseite
www.gabriele-muenter-preis.de abrufbar.
Die Nutzung generativer KI ist bereits Alltag. Was bedeutet es, wenn unsere Kunstwerke millionenfach ungefragt genutzt und in große Sprachmodelle integriert werden? Diese Aneignung in bisher nie dagewesenem Umfang bringt unsere Kunstwerke in von Algorithmen bestimmte Kontexte, die außerhalb unserer Kontrolle und Wertesysteme liegen. Welche Auswirkungen hat das auf die Einkommenssituation in der Bildenden Kunst? Wie beeinflusst es die Vielfalt und Authentizität der Kunstwerke generell und was bedeutet es, wenn KI vorrangig mit »westlicher« Kunst trainiert wird? Was passiert mit der Sichtbarkeit genuiner Kunstwerke, wenn der Markt mit KI-generierten Produkten überschwemmt wird?
Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob mit KI-Anwendungen erstellte Bilder als Werk angesehen werden können. Kann und darf KI als Werkzeug den Arbeitsprozess erleichtern?
Diese und weitere Fragen untersucht die Studie, die von der Goldmedia GmbH im Auftrag der Stiftung Kunstfonds in Kooperation mit der Initiative Urheberrecht durchgeführt wurde:
Der Deutsche Künstlerbund ist einer von über 450 Unterzeichner*innen der Berliner Erklärung DER VIELEN und bekennt sich entschieden zur Demokratie.
Vom 2. bis 8. Juni 2024 fand an zahlreichen Orten in Berlin die Aktionswoche »EUROPA DEN VIELEN« statt. Die vielfältigen Veranstaltungen zur Europawahl wurden am 8. Juni 2024 mit einer großen Demonstration unter dem Motto »Rechtsextremismus stoppen« abgeschlossen, bei der alle als glänzender Block für eine Gesellschaft DER VIELEN eintraten.
Wir wollen allen Künstler*innen, Kultureinrichtungen und Akteur*innen für ihre Teilnahme, mit der sie ein starkes Zeichen gegen den zunehmenden Rechtsextremismus gesetzt haben, danken!
Einige dieser Künstlerinnen, wie etwa Dora Hitz, Käthe Kollwitz, Sabine Lepsius und Julie Wolfthorn, waren sehr gut vernetzt und setzten sich aktiv für Frauenrechte in der Kunst ein. So forderten sie z. B. 1904 mit einer Petition den Zugang von Frauen zur Berliner Kunstakademie oder organisierten zusammen mit Clara Arnheim, Maria Slavona und Hedwig Weiss die Ausstellung »Die Frau in der bildenden Kunst«, welche im Kontext des Frauenkongresses 1912 in Berlin stattfand.
Heute sind fast 50 Prozent der Mitglieder des Deutschen Künstlerbundes Frauen, die sich mit aktuellen gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen und die Kunstszene prägen. Zum 75-jährigen Jubiläum der Neugründung wird 2025 die Rolle der Frauen im Deutschen Künstlerbund hervorgehoben und ihre Situation in der Kunstwelt sichtbarer gemacht.
Mit der umkämpften DSM-Richtlinie aus dem Jahr 2019 setzte die Europäische Union diesem Spiel ein Ende – sehr zum Frust von Facebook & Co., die nun eine Abschöpfung ihrer Übergewinne fürchten mussten. Trotzdem dauerte es noch einmal zwei Jahre, bis der deutsche Gesetzgeber die neuen Haftungsregeln im Sommer 2021 in deutsches Recht umsetzte – es galt, den Konflikt zwischen Urheberrecht und Meinungsfreiheit auszugleichen.
Für das stehende Bild präsentiert die VG Bild-Kunst nun eine umfassende Lösung durch eine erweiterte Kollektivlizenz – die „Social-Media-Bildlizenz“. Sie schließt die Lizenzlücke der Plattformbetreiber komplett, denn sie vermittelt das Weltrepertoire des stehenden Bildes. Als erweiterte Kollektivlizenz umfasst sie nämlich auch die Rechte von Außenstehenden. Dabei ist das Repertoire der VG Bild-Kunst schon umfangreich: Es umfasst neben den Rechten ihrer eigenen Mitglieder auch die Rechte ihrer ausländischen Schwestergesellschaften sowie der meisten Bildagenturen. Aber ein großes Repertoire ist eben kein vollständiges Repertoire: Die erweiterte Kollektivlizenz schließt die Lücke zum Weltrepertoire.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Wer alle Rechte aus einer Hand bietet, kann einen höheren Preis verlangen. Die VG Bild-Kunst fordert von Facebook in ihrem Tarif ca. 10 Prozent der Deutschlandeinnahmen des Dienstes – jährlich. Wer das als zu hoch empfindet, sollte sich allerdings vor Augen führen, dass die Erlöse auch an den größtmöglichen Kreis, an Bildautor*innen und Künstler*innen, verteilt werden muss. Wir sprechen hier von einer ganzen Branche.
Die adressierte Lizenzlücke betrifft Uploads urheberrechtlich geschützter Werke durch Privatpersonen, die dafür zuvor keine entsprechende Erlaubnis eingeholt haben. Urlaubsbilder lizenziert die VG Bild-Kunst nicht, denn diese Rechte haben die Plattformen schon über ihre AGB von den Uploader*innen selbst erhalten. Auch Uploads von kommerziellen Nutzer*innen sind außen vor – hier werden die Rechte im Regelfall ganz normal geklärt. Es besteht somit kein Bedarf für eine kollektive Rechtewahrnehmung.
Die VG Bild-Kunst ist überzeugt davon, ein faires Produkt anzubieten: Es profitieren nicht nur die Urheber*innen und Rechteinhabende, sondern auch die privaten User*innen. Diese könnten jetzt alle Bilder im Social Web nach Belieben nutzen – und das legal. Und zwar zu jedem beliebigen privaten Zweck, solange das Urheberpersönlichkeitsrecht gewahrt bleibt (also nicht zur Werbung zum Beispiel). Der Gesetzgeber stellte dagegen nur die Benutzung für Parodien und Karikaturen frei. Aber wer will und kann hier schon abgrenzen? Auch für die Plattformbetreiber hat die Social-Media-Bildlizenz etwas Gutes: Sie erhalten alle Rechte mit einer Unterschrift und machen ihren Dienst damit für private User*innen viel attraktiver als vorher.
Die schöne neue Welt kommt aber nicht automatisch, sondern nur dann, wenn Meta & Co. die Lizenz auch abschließen. Ob sie dazu bereit sind, sich ihrer neuen urheberrechtlichen Verantwortung zu stellen, wird sich zeigen.«
Der Deutsche Künstlerbund unterstützt die Forderung des Deutschen Kunstrates an die Bundesregierung nach einem Schutzprogramm für afghanische Künstlerinnen und Künstler.
Pressemitteilung des Deutschen Kunstrates vom 25.08.2021
Der Deutsche Künstlerbund begrüßt die Initiative des Bundesministers Hubertus Heil und den Beschluss des Deutschen Bundestages für einen flexibleren Versicherungsschutz von Künstler*innen.
Die Möglichkeit, die Pandemie-bedingte Situation nun mit Zuverdiensten in einer Höhe von 1.300 Euro pro Monat zu überbrücken, ohne dass dies zum Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) führt, ist überlebenswichtig für das Gros der in Deutschland lebenden Künstler*innen.
Weil es für viele bildende Künstler*innen existentiell ist, fordert der Deutsche Künstlerbund diese Zuverdienstgrenze nicht nur für das Jahr 2021, sondern in jedem Fall auch noch für das folgende Jahr 2022 anzuheben und die Regelung rückwirkend zum Beginn der Pandemie in Kraft treten zu lassen.
Nach wie vor gilt bei der KSK die Regel, dass Künstler*innen die Mindest-verdienstgrenze von 3.900 € (jährlich) nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Jahren unterschreiten dürfen. So sollen kurzfristige Auftragsrückgänge oder einmalige Investitionen nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Eine Vielzahl von Künstler*innen wird in diesem oder spätestens im nächsten Jahr von dieser Regel betroffen werden und dann wieder vom Verlust des Versicherungsschutzes durch die KSK bedroht sein.
Wir fordern daher die Aussetzung dieser Regelung für die Zeit der Pandemie bzw. bis Ende 2022.
Denn anders als in vielen anderen freien Berufen werden sich die langfristigen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für bildende Künstler*innen erst in den kommenden Jahren in ihrer ganzen Härte abzeichnen. Die Bundesregierung hat darauf mit der Aufstockung und Verlängerung von »NEUSTART KULTUR« richtig reagiert, sodass nun Förderungen von künstlerischer Arbeit bis Ende 2022 möglich sind.
Auch der Deutsche Künstlerbund setzt in diesem Rahmen ein Stipendienprogramm für Bildende Künstler*innen im Teilprogramm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler« bis Ende 2022 um. Der große Bedarf zeigte sich in der Flut von Stipendienanträgen bereits in der ersten Vergaberunde.
Die Pandemie hat uns wieder einmal deutlich vor Augen geführt, wie prekär die Lebens- und Einkommenssituationen vieler bildender Künstler*innen sind. Der Deutsche Künstlerbund fordert daher eine langfristige und wirksame Stärkung und Verbreiterung der Einkommensmöglichkeiten für Künstler*innen.
Dies tun wir in der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG im Zusammenschluss mit anderen bundesweit agierenden Künstlerverbänden, indem wir uns für eine faire Vergütung von künstlerischer Arbeit durch eine bundesweit geltende Festlegung auf Mindesthonorare bei der Produktion, Präsentation und Ausstellung künstlerischer Arbeit einsetzen. Die Initiative, gegründet im Sommer 2016, hat die Kampagne »PAY THE ARTIST« ins Leben gerufen, die am 11. Mai 2021 mit einer Web-Konferenz zum Thema startete und die in den kommenden Monaten u.a. mit einem Aufruf zur Unterstützung an die zur Bundestagswahl aufgestellten Politiker*innen weitergeführt wird.
Auch setzen wir uns seit langem für die Stärkung des Urheberrechts für bildende Künstler*innen ein, indem wir fordern, dass große kommerzielle digitale Plattformen, die deren Werke nutzen, endlich rechtlich in die Verantwortung für eine faire Vergütung genommen werden.
Wir fordern die Politik auf, den Weg für eine zeitgemäße und angemessene Vergütung künstlerischer Arbeit zu ebnen und gesetzlich zu regeln.
Die Digitalisierung ist in der Politik nun kein Neuland mehr. Das sind jedenfalls die Signale, welche viele Politiker*innen seit geraumer Zeit aussenden. Da wird über die Milchkanne, welche 5G benötigt, über das Flugtaxi, welches uns in eine verheißungsvolle Zukunft befördern soll, oder über den digitalen Behördengang gesprochen. Bei Äußerungen im Rahmen der Pandemie und im Zusammenhang mit der Kultur bekommt man aber mitunter den Eindruck, dass einige Protagonist*innen denken, dass man Kulturangebote nur ins Digitale verschieben muss, und alles ist in Butter. Frei nach dem Motto, Digitalisierung ist der ultimative Lösungsansatz. Für Künstler*innen bleibt jedoch der persönliche Kontakt mit Sammler*innen und für das Publikum die direkte und reale Auseinandersetzung mit dem Werk existenziell.
Die Pandemie hat uns zwar gezeigt, wie vorteilhaft digitale Techniken sein können, um in einem Ausnahmefall wie jetzt das kulturelle Leben für eine begrenzte Zeit wenigstens im Ansatz aufrecht zu erhalten. Dass die Künstler*innenverbände im Rahmen von NEUSTART KULTUR die berufliche Stärkung und Entwicklung Bildender Künstler*innen im Bereich Digitalisierung in den Blick nehmen, ist ein wichtiger Anfang. Wir müssen aber weiterdenken und uns Gedanken machen, was wir und andere mit Digitalisierung meinen und welche Auswirkungen diese auf die Ästhetik und Kunst hat. Nachfolgend wird der Versuch unternommen, anhand eines historischen Beispiels einen Denkanstoß für Künstler*innen zu bieten.
Künstler*innen bietet sich die Chance zu überlegen, inwiefern die Gängelung durch Technik künstlerisch zu hinterfragen und zu begleiten ist.
Die digitalen Techniken und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen werden oft mit der Erfindung des Buchdrucks gleichgesetzt. Der Buchdruck hat ohne Frage große gesellschaftliche Veränderungen hervorgerufen. Mit einer Druckpresse wurde es möglich, Text und damit Informationen in kurzer Zeit in Maßen zu vervielfältigen. Für die Verbreitung von neuen Ideen war nur noch die Voraussetzung nötig, dass die Druckerzeugnisse verteilt und die potenziellen Leser*innen des Lesens mächtig waren. Mit Blick auf das Internet kann man durchaus von Parallelen sprechen. Informationen können in einer nun viel schnelleren Geschwindigkeit und größeren Reichweite verbreitet werden.
Doch in einem Punkt unterscheiden sich die zwei Techniken Buchdruck und Internet fundamental. Der Druckstock, das seitenverkehrte Bildelement, welches die Informationen enthält und mit welchem die Druckerzeugnisse hergestellt werden, dient einzig und allein der Vervielfältigung und Herstellung von Büchern, Zeitungen, Grafiken, etc. Ist der Transfer auf Papier abgeschlossen und geht danach der Druckstock oder die Druckerpresse verloren, bleibt das Druckerzeugnis bestehen. Den gleichen Vorgang kennt man in der Digitalen Welt auch, wenn zum Beispiel ein Foto, welches mittels einer Digitalkamera aufgenommen wurde, später ausbelichtet wird. Geht das digitale Bild verloren, besteht das analoge, belichtete Bild im Rahmen der Haltbarkeit des Trägermaterials weiter.
Anders sieht es aus, wenn das digital aufgenommene Bild nur für elektronische Medien wie Webseiten oder digitale Anzeigegeräte hergestellt wurde oder zweitens, wenn es sich um etwas Analoges handelt, welches digitalisiert wurde. Dann handelt es sich um eine Bild- oder Objektinformation, welche nur aus Einsen und Nullen besteht. Nur eine Maschine mit entsprechender Programmierung kann die digitalen Daten in ein sichtbares Bild verwandeln.
Eine dauerhafte Verschiebung der Aufmerksamkeit ins Digitale birgt die Gefahr der Nivellierung von Sehgewohnheiten.
Bezogen auf die Bildende Kunst kann man folgende grobe Unterscheidungen vornehmen: Werke, welche digital erschaffen und digital vorgeführt, gezeigt werden – rein digitale Erzeugnisse. Werke, welche mit digitalen Mitteln geschaffen werden und dann in ein analoges Werk transformiert werden – von digital zu analog. Werke, welche mit analogen Mitteln geschaffen werden und dann in ein digitales Werk transformiert werden – von analog zu digital. Und dann ist da noch der große Bereich, in welchem Werke im digitalen Raum präsentiert, dokumentiert oder vermittelt werden.
In der aktuellen Pandemie liegt der Fokus momentan auf Letzterem, den Werken und ihren Dokumentationen im Internet. Analog zu den Institutionen und Galerien waren Bildende Künstler*innen schon vor der Pandemie im Internet rege präsent. Dies zur großen Mehrheit mit Dokumentationen ihrer Werke aus der analogen Welt. Man darf dabei aber nicht den Fehler machen und die künstlerischen Werke mit den Internetpräsenzen gleichsetzen. Eine direkte Begegnung mit dem Werk können diese nicht ersetzen, und eine dauerhafte Verschiebung der Aufmerksamkeit ins Digitale birgt die Gefahr der Nivellierung von Sehgewohnheiten. Mehr noch, die digitalen Medien unterliegen einem gewissen formalen, technischen Zwang. Vor allem Künstler*innen sollten sich der Gefahr der Normierung von Sehgewohnheiten bewusst werden. Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Blick zurück in der Geschichte.
Vor knapp hundert Jahren begann der Übergang vom Stummfilm zum Tonfilm, zudem gab es unter Filmkünstlern Diskussionen über das Für und Wider des aufkommenden Breitwandfilms. Sergej Eisenstein hielt zu diesem Thema 1930 in der Amerikanischen Filmakademie in Hollywood seinen berühmten Vortrag »Das dynamische Quadrat«. Eisenstein, welcher immer wieder mit dem Seitenverhältnis des Filmbildes experimentierte und mit Maskierungen 13 das Seitenverhältnis bis zu einem Hochkantformat veränderte, plädierte in seinem Vortrag für die Einführung einer quadratischen Leinwand in den Kinos. Er führte dies anhand etlicher Beispiele der vertikalen, stehenden Komposition aus und setzte den menschlichen Körper in Bezug auf das zu betrachtende Bild. Ausdrücklich stemmte er sich gegen die, durch die Technik vorgegebene, passive Horizontale. Gegen Kinosäle, welche sich durch den Breitwandfilm bedingt, in der Horizontalen ausdehnen würden, sprach aus seiner Sicht zusätzlich der damals recht neue Tonfilm. Dazu führte er den Salle Pleyel in Paris an, entworfen von dem Akustiker Gustave Lyon, zusammen mit dem Architekten Jacques Marcel Auburtin. Ein Raumkonzept, welches der Musik die größtmögliche Entfaltung ermöglicht. Eisenstein schlug vor, für die aus seiner Sicht ideale quadratische Leinwand den Salle Pleyel und das Kino Roxy aus New York zu kombinieren. Das Kino Roxy war damals das größte Kino der Welt mit etwas über sechstausend Sitzen. Dies verdeutlicht, in welchen Dimensionen Eisenstein sich ein ideales Kino vorstellte.
Sein Plädoyer für die Quadratische Leinwand sollte der Filmkunst den größten Spielraum, sowohl für das Bild als auch für die Akustik bieten. Für ihn galt es, die festgelegten Normen der Bildbegrenzung zu überprüfen und zu analysieren. Von den sich ankündigenden Normen des Breitbandfilms sprach er von der »grauenhaften Unterjochung des Geistes durch Konventionen und Routine«.
Man kann von einer durch Code beeinflussten Ästhetik sprechen.
Heute wissen wir, sein Plädoyer hatte keinen Erfolg und in der Filmindustrie hat sich die Festlegung auf ein Querformat durchgesetzt. Die gleiche Gefahr sehe ich heute, wenn immer mehr Inhalte von Bildenden Künstler*innen ins Digitale verschoben werden, ohne zu reflektieren, was dies mit dem entsprechenden Werk anstellt.
Zeitgemäße Webseiten werden heute im sogenannten Responsive Design erstellt. Das heißt, die Webseite »reagiert« auf das Endgerät des Nutzers und stellt dann den Inhalt entsprechend dar. Dies erkennt man zum Beispiel, wenn man eine Webseite auf einem Tablet anschaut und dieses dreht. Mitunter verändert sich dann die Darstellung derselben.
Bei Förderungen von Projekten scheint es oft, als ob diese nur gewährt werden, wenn von vornherein erkennbar ist, dass das Resultat ein Mehrwert an Wissen ist.
Man könnte nun denken, dass dadurch die größtmögliche Freiheit des Bildformates erreicht wäre. Doch weit gefehlt. Vielmehr ist es so, dass wir von der Technik dominiert werden. Um eine Webseite im Responsive Design zu erstellen, ist es heutzutage fast unabdingbar, auf vorhandene Programmierungen zurückzugreifen. Dies geschieht zum Beispiel, indem man vorhandene Software-Baukästen für die Grafik, sogenannte »Themes« nutzt. Meistens kann man diese noch in einem gewissen Rahmen auf die eigenen Bedürfnisse anpassen, aber die dem Theme zugrunde liegende Programmierung beeinflusst die Ästhetik in einem nicht unerheblichen Maß. Man kann von einer durch Code beeinflussten Ästhetik sprechen. Gezwungenermaßen unterwerfen wir uns hier einer Ästhetik durch Code, um die Technik überhaupt für uns nutzbar zu machen.
Die Unterwerfung unter das Diktat der Vermittlung und der Ästhetik durch Code kommt einer Normierung gleich und ist Gift für die Freiheit der Kunst.
Die aktuelle Verlagerung in die digitale Welt des Internets stellt für Bildende Künstler*innen eine weitere Frage. Wie schaut es aus mit dem allgemeinen Diktat der Vermittlung von Kunst? Schon vor der Pandemie konnte man den Eindruck bekommen, dass Kunstausstellungen immer einen didaktischen Mehrwert haben müssen. Bei Förderungen von Projekten scheint es oft, als ob diese nur gewährt werden, wenn von vornherein erkennbar ist, dass das Resultat ein Mehrwert an Wissen ist. Oder die Vergabe von Studienaufenthalten ist nur möglich, wenn man schon im Vorhinein sagen kann, was man dort machen will. Die bedingungslose Förderung, bei welcher künstlerisches freies Arbeiten ohne ein vorgegebenes Ziel möglich ist, scheint aus der Zeit gefallen.
Ist dies nicht genauso wie der vorgegebene technische, digitale Rahmen eine Unterjochung des Geistes durch Konventionen und Routine? Die Unterwerfung unter das Diktat der Vermittlung und der Ästhetik durch Code kommt einer Normierung gleich und ist Gift für die Freiheit der Kunst.
Gerade jetzt, wenn immer mehr Inhalte ins Internet verlagert werden, bietet sich Künstler*innen die Chance, dies kritisch zu begleiten und zu überlegen, inwiefern die Gängelung durch Technik künstlerisch zu hinterfragen und zu begleiten ist.
Rainer Eisch
Rainer Eisch ist bildender Künstler und engagiert sich für den Deutschen Künstlerbund ehrenamtlich in verschiedenen Gremien wie dem Verwaltungsrat oder der Stiftung Kulturwerk der VG Bild- Kunst. Er war von 2016 bis 2018 Vorstandssprecher des Deutschen Künstlerbundes.
Bislang hat der Deutsche Künstlerbund noch keine eigene Stellungnahme zur Umsetzung der europäischen Urheberrechts-Richtlinie abgegeben, doch insbesondere die Umsetzung der sogenannten Plattformhaftung verfolgen wir aufmerksam. Unsere Mitglieder sind in doppelter Weise betroffen: Zum einen sind sie selbst aktive Nutzer der Sozialen Medien, zum anderen finden ihre Werke umfangreiche und nicht kontrollierbare Verbreitung auf diesen Plattformen, auf denen die Verwendung von Bild-Material zunehmend den Text ersetzt.
Wir wollen keine Upload-Filter, wir wollen, dass unsere Werke diskutiert und verwendet werden können. Aber wir wollen am »Kuchen«, also an den durch die Kommerzialisierung generierten Gewinnen beteiligt werden!
Den Weg, den das Bundesjustizministerium zur Umsetzung eingeschlagen hat, finden wir im Grundsatz überzeugend: Wenn eine umfassende Lizenzierung durch die Verwertungsgesellschaften stattfindet, ist dies der Königsweg, um die Interessen aller Beteiligten – der Künstler*innen als Werkschaffende, der Nutzer*innen der Plattformen und schließlich der Plattformen selbst – gut und gerecht in Ausgleich zu bringen.
Der Lizenzierung durch unsere Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst stehen jedoch auch in der letzten Entwurfsfassung zwei große Hindernisse im Weg:
Zum einen ist dies die Regelung in § 2 Abs. 1 Ziffer 4 UrhDaG, wonach nur Plattformen haften sollen, die in Konkurrenz zu Online-Diensten derselben Zielgruppen stehen. Für die Kunst und für den gesamten Bildbereich gibt es keine Dienste wie Spotify oder Netflix. Sollen deshalb Facebook, Instagram oder Pinterest nicht haften, sich der Lizenzierung für unsere Werke entziehen können? Das kann nicht sein!
Zum anderen ist die Grenze für »geringfügige Nutzungen« in § 10 UrhDaG viel zu hoch: So gut wie alle Bild-Nutzungen auf Mobilgeräten haben eine Dateigröße von deutlich weniger als 250 KB. Die dort benannten Bagatell-Grenzen sind viel zu hoch und greifen tief in die Rechte der Künstler*innen ein. So besteht kein Anreiz für die Plattformen, sich mit der VG Bild-Kunst zu einigen, was zur Folge haben wird, dass wir Kreative uns auf z.T. jahrzehntelange Gerichtsverfahren einstellen müssen, bis wir irgendwann tatsächlich eine Vergütung für die Nutzung unserer Werke erhalten.
Deswegen unser dringender Appell an alle Mitglieder des Bundestages: Setzen Sie sich im nun beginnenden parlamentarischen Beratungsverfahren dafür ein, dass diese beiden Probleme, die uns Künstler*innen besonders auf den Nägeln brennen, beseitigt werden, damit schnell Lizenzverträge geschlossen werden können und es keine Diskussion über Upload-Filter geben wird!
2,5 Millionen Euro für den NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler
Erste Ausschreibungen ab 15. September 2020
Der Deutsche Künstlerbund e.V. und der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. (BBK) setzen das Teilprogramm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler« um. Für dieses Programm stellt die Kulturstaatsministerin einmalig bis zu 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Programm umfasst vier Module: Die Module A – C setzt der BBK um, Modul D realisiert der Deutsche Künstlerbund. Die Module zielen auf die berufliche Stärkung und Entwicklung bildender Künstler*innen vor allem im Bereich Digitalisierung ab. Gefördert werden berufsbezogene Fortbildung und Beratung zur Stärkung der Web-Präsenz (Modul A), ein qualifiziertes Mentoring für Berufsanfänger*innen (Modul B), die Konzipierung und Umsetzung innovativer Kunstprojekte (Modul C) sowie Stipendien zur Entwicklung digitaler Vermittlungsformate (Modul D).
Die ersten Ausschreibungen für die Module A und B starten am 15. September 2020, die Ausschreibung für Modul C am 21. September 2020 und die Ausschreibung für Modul D voraussichtlich am 15. Oktober 2020.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind professionell arbeitende bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland. Immatrikulierte an einer Hoch- oder Fachhochschule sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Modul A: DIGITAL-GUTSCHEIN (BBK)
Bildende Künstler*innen können einen »Digital-Gutschein« beantragen, der ihnen einen Zuschuss für digitale Fortbildungs- oder Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich ihres digitalen Auftritts ermöglicht.
Modul B: MENTORING (BBK)
Gefördert werden Mentor*innen, die Informationsveranstaltungen z. B. in Kooperation mit Kunsthochschulen oder an anderen Kulturorten und individuelle Beratungen anbieten, um Berufsanfänger*innen Einstieg, Orientierung und Netzwerke im Kunstbetrieb zu vermitteln.
Modul C: INNOVATIVE KUNSTPROJEKTE (BBK)
Künstler*innen können Fördermittel zur Konzipierung und Umsetzung künstlerischer Interventionen, Ausstellungen, Performances beantragen, die in Ausstellungsräumen oder im öffentlichen Raum für Interessierte zugänglich gemacht werden.
Modul D: DIGITALE VERMITTLUNGSFORMATE (Deutscher Künstlerbund)
Gefördert mit einem Stipendium entwickeln bildende Künstler*innen innovative Vorhaben im Bereich zeitgenössischer digitaler und medienbasierter Kunst. Mit kreativen Medientechnologien sollen richtungsweisende Ideen für audiovisuelle Inhalte auf (neuen) digitalen Plattformen entworfen werden.
Wie hoch sind die Fördersummen?
Modul A
max. 1.000 Euro
Modul B
max. 1.700 Euro
Modul C
max. 15.000 Euro
Modul D
6.000 Euro
Ausschreibungen und Projektlaufzeiten im Überblick
Modul A
Ausschreibung I 15.09.2020 bis 15.10.2020 Juryentscheidung bis 31.10.2020
Projektlaufzeit I 15.11.2020 bis 30.04.2021
Ausschreibung II 01.01.2021 bis 31.01.2021 Juryentscheidung bis 19.02.2021
Projektlaufzeit II 01.03.2021 bis 31.08.2021
Modul B
Ausschreibung I 15.09.2020 bis 15.10.2020 Juryentscheidung bis 15.11.2020
Projektlaufzeit I 01.12.2020 bis 31.05.2021
Ausschreibung II 01.02.2021 bis 28.02.2021 Juryentscheidung bis 20.03.2021
Projektlaufzeit II 01.04.2021 bis 31.08.2021
Modul C
Ausschreibung 21.09.2020 bis 15.11.2020 Juryentscheidung bis 15.12.2020
Projektlaufzeit 01.01.2021 bis 31.08.2021
Modul D
Ausschreibung 15.10.2020 bis 30.11.2020 Juryentscheidung bis 15.02.2021
Projektlaufzeit 01.03.2021 bis 31.08.2021
Weitere Informationen
> Website Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
Antragstellung für die Module A – C sowie Einzelheiten zu den Fördergrundsätzen
> Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
zum Teilprogramm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler«
> Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR
Das Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR dient der Erhaltung der kulturellen Infrastruktur und der Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für alle im Kulturbereich Tätigen.
Eine digitale Veranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen
»Malen nach Zahlen. Bildende Kunst in der Corona-Krise«
Wann: Dienstag, 07.07.2020, 17:00 – 18:30 Uhr
Begrüßung und politische Einführung:
Claudia Roth MdB
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags
Sprecherin für Auswärtige Kulturpolitik
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
Moderation:
Erhard Grundl MdB
Sprecher für Kulturpolitik
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
Diskussion mit
Johann König, Galerist
Marcel Noack, Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
Albert Weis, Deutscher Künstlerbund e.V.
Andrea Büttner, Künstlerin, Professorin für Bildende Kunst/Kunst im zeitgenössischen Kontext, Kunsthochschule Kassel
»Das Coronavirus ist auch ein Angriff auf ein Lebensmodell der vielen Künstlerinnen und Künstler, die die Kulturnation Deutschland ausmachen und prägen«, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters der Deutschen Presse-Agentur am 20. März 2020 in Berlin.
Die drastische Zuspitzung der Lebens- und Arbeitsumstände trifft Kulturschaffende, Freiberufler*innen sowie Kunstinstitutionen erheblich und bedroht ihre Existenz.
Der Deutsche Künstlerbund hat sich in den letzten Wochen für rasche und unbürokratische Hilfsprogramme eingesetzt. Er begleitet bildende Künstler*innen in der derzeit extremen Notlage und informiert zu aktuellen Entwicklungen.
Es gilt, sich miteinander zu solidarisieren, um die Existenz und Arbeitsfähigkeit von bildenden Künstler*innen zu schützen.
Um selbstständige Künstler*innen in der derzeitigen Situation zu unterstützen, gibt es folgende Maßnahmen.
RETTUNGSSCHIRM AUF BUNDESEBENE
Am 27. März 2020 hat der Bundesrat abschließend über das umfassende Hilfspaket der Bundesregierung entschieden. Damit stehen den Ländern die Gelder für Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen zur Verfügung.
Hilfen für Künstler*innen und Kreative
Die Maßnahmen im Überblick:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438
HILFSPROGRAMME AUF LANDESEBENE
Bundes- und Landesmittel sind in vielen Bundesländern inzwischen kombiniert oder zusammengeführt worden.
Das Vorgehen der Länder für ihre Maßnahmen unterscheidet sich mitunter erheblich voneinander, insofern auch die Voraussetzungen für die Bewilligung von Soforthilfen.
Aktuell gibt es keine verbindliche und einheitliche Aussage, dass Soforthilfen der Länder zum Lebensunterhalt verwendet werden dürfen oder nicht.
Baden-Württemberg
Solo-Selbständige und Freiberufler*innen können im Antrag auf Soforthilfe Lebenshaltungskosten bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag, der u.a. private Miete, Lebenshaltung und Versicherungen umfasst.
Soforthilfeprogramm:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Bayern
Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstler*innen: 1.000 Euro mtl. über 3 Monate, sollten die fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Voraussetzung ist die Erfüllung der Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit:
https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/meldung/6504/informationen-zum-neuen-hilfsprogramm-fuer-freischaffende-kuenstlerinnen-und-kuenstler-antragstellung-online-moeglich.html
Weitere Informationen:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Berlin
Zuschussprogramm des Bundes:
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html
Brandenburg
Corona-Soforthilfe:
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
Bremen
Einzelzuschüsse bis zu 2.000 Euro, Antragsschluss: 26.04.2020:
https://www.kultur.bremen.de/startseite/corona__hinweise_fuer_kulturakteure-17312
Hamburg
Förderprogramm für freie Kulturschaffende mit u.a. pauschaler Förderung in Höhe von 2.500 Euro:
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs
Hessen
Corona-Soforthilfe:
https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe
Mecklenburg-Vorpommern
Überbrückungsstipendien von je 2.000 Euro. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der KSK:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/ueberbrueckungsstipendium-schutzfonds-kultur.html
Niedersachsen
Hannoversches Stabilitätspaket:
https://stabilitaetspaket.hannover-stadt.de/
Einmaliger Zuschuss für Freiberufler*innen mit Sitz in Hannover:
https://corona-soforthilfe.hannover-stadt.de/
Nordrhein-Westfalen
NRW-Soforthilfe 2020:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Rheinland-Pfalz
Soforthilfen des Bundes und des Landes:
https://www.isb.rlp.de
Saarland
Kleinunternehmer-Soforthilfe:
https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/soforthilfe_node.html
Stipendien für Kulturschaffende von bis zu 3.000 Euro:
https://www.saarland.de/dokumente/thema_kultur/Antrag_Stipendium_140520_(2).pdf
Sachsen
Förderung von Künstler*innen mit Stipendien in Höhe von 2.000 Euro:
http://www.kdfs.de/foerderung/programme/denkzeit/
Soforthilfezuschuss des Bundes:
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-bund.jsp
Sachsen-Anhalt
Soforthilfe für Künstler*innen:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kultur-denkmalschutz/kultur/
Schleswig-Holstein
Soforthilfe für Unternehmen:
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
Thüringen
Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige:
https://mobil.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#foerderzweck
GRUNDSICHERUNG
Kleinunternehmer und Solo-Selbständige verfügen in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.
Weitere Informationen unter:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
DEUTSCHER KULTURRAT
Mehrmals in der Woche erscheint der Corona versus Kultur-Newsletter des Deutschen Kulturrates mit Einschätzungen, Auswirkungen und Maßnahmen im Kulturbereich:
https://www.kulturrat.de
EINNAHMEAUSFÄLLE
Dokumentieren Sie detailliert Ihre Einnahmeausfälle und schätzen Sie Ihren Einkommensverlust. Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler bietet eine Dokumentationshilfe an:
https://www.bbk-bundesverband.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/Dokumentationshilfe_19.03.2020.pdf
KÜNSTLERSOZIALKASSE
Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden.
https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html
STEUERENTLASTUNG
Eine zentrale Maßnahme zur Sicherung Ihrer Liquidität dürfte die Änderung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen sein. Mit den Finanzämtern können darüber hinaus Steuervorauszahlungsstundungen vereinbart werden.
STIFTUNG KUNSTFONDS
Die Stiftung prüft derzeit Unterstützungsprogramme.
VG BILD-KUNST
Die VG Bild-Kunst prüft derzeit Unterstützungsprogramme.
Neueste Informationen finden Sie unter:
https://www.bildkunst.de/index.html
VER.DI
ver.di bietet umfassende Informationen und Handlungsempfehlungen für Selbstständige zur Entschädigung bei Auftragsausfällen und Arbeitsausfall, zu Krediten, Sozialversicherung, Steuerentlastungen, Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeitsgeld an. Alle Informationen sind gut verlinkt mit weiteren wichtigen Informationen und Antragsunterlagen. Alle Informationen sind auch für Nichtmitglieder von ver.di zugänglich:
https://selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool
Bleiben Sie gesund!
Ihr Deutscher Künstlerbund
Der Deutsche Künstlerbund begrüßt das am 04. Juni 2020 von der Bundesregierung beschlossene Programm NEUSTART KULTUR, für das rund eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden soll. Ziel der Maßnahmen ist es, das durch die Corona-Pandemie lahmgelegte kulturelle Leben wieder anzukurbeln und dadurch Arbeitsmöglichkeiten für Künstler*innen und Kulturschaffende zu gestalten.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung zu
NEUSTART KULTUR
DIE VIELEN organisieren am 8. und 9. Mai 2020 GLÄNZENDE AKTIONSTAGE, um den 75. Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus und die Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Gedenken würdig zu feiern sowie am folgenden Tag, dem Europatag, ein offenes EUROPA DER VIELEN zu proklamieren. Verbunden mit den Aktionstagen ist die Idee, die beiden Daten als Erinnerungs- und Gedenktage im kollektiven Bewusstsein zu verankern.
GLÄNZENDE AKTIONSTAGE DER VIELEN
8. und 9. Mai 2020 in Deutschland und Österreich
BETEILIGTE ERKLÄRUNGEN
Augsburg, Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Braunschweig, Brandenburg, Bremen, Celle, Darmstadt, Dresden, Frankfurt, Göttingen, Esslingen, Halle, Hamburg, Lüneburg, Mannheim, Marburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Osnabrück, Rheinland-Pfalz, Region Nordwest , Rostock, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Trier, Wiesbaden
GLÄNZENDER STREAM
Livestream unter: www.dievielen.de/stream (Link freigeschaltet ab dem 4. Mai)
Sendezeiten
8. Mai von 18 bis 24 Uhr
9. Mai von 12.30 bis 13.30 Uhr
Der Deutsche Künstlerbund unterstützt den vom Deutschen Kulturrat geforderten Kulturinfrastrukturfonds.
Lesen Sie hier die Resolution zum:
Kulturinfrastrukturfonds
Der Deutsche Künstlerbund zeichnet den »Offenen Brief an die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten« mit der Forderung nach Unterstützung für die Kultur- und Kreativbranche, insbesondere der Kulturschaffenden, die von der COVID-19-Krise betroffen sind.
Offener Brief an die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten,
mit der Forderung nach Unterstützung für die Kultur- und Kreativbranche, insbesondere Kulturschaffende, die von der COVID-19-Krise betroffen sind
Die Kultur- und Kreativbranche in ganz Europa ist von der COVID-19-Pandemie hart getroffen. Live-Veranstaltungen und -Aufführungen mussten abgesagt werden, während die meisten Kulturstätten gezwungen waren, ihre Türen zu schließen. Kulturschaffende sind stark betroffen vom Wegfall ihrer Ausstellungs- und Aufführungsmöglichkeiten. In Sektoren, die durch Selbständigkeit, Freiberufler und Arbeitsplatzflexibilität gekennzeichnet sind, in Verbindung mit einem geringen oder fehlenden Zugang zu Sozialleistungen, stellen Einkommensverluste eine unmittelbare und sofortige Bedrohung für die Existenz von Autoren, ausübenden Künstlern und allen Kulturakteuren dar, von denen viele bereits lange vor der derzeitigen Notlage mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten.
In Krisenzeiten ist Kultur wichtiger denn je. Für Millionen von Bürgern, die derzeit zuhause eingesperrt sind, sind es Musik, Filme, Bücher und Online-Darbietungen, die eine Quelle für Trost und Hoffnung darstellen. Diese sind ein wesentlicher Faktor des psychischen Wohlbefindens und spielen eine Schlüsselrolle bei der Stärkung des Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühls unserer Gesellschaft. Ohne sofortiges Handeln werden sich die negativen Konsequenzen dieser Krise auf viel mehr als unsere Wirtschaft auswirken. Möglicherweise werden wir uns von diesem »Kulturschock« viele Jahre lang nicht erholen können und einen beträchtlichen Teil des Reichtums und der Vielfalt der europäischen Kulturszene verlieren.
Es ist unsere Verantwortung, das kulturelle Ökosystem und die Kreativen in ganz Europa zu schützen und zu unterstützen, damit sie in diesen schwierigen Zeiten und in Zukunft weiterhin Kultur schaffen können.
Wir fordern die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in koordinierter Weise unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen und alles zu tun, um die negativen Folgen der COVID-19-Krise für die Kultur- und Kreativbranche, insbesondere unabhängige Kulturschaffende sowie kleine und mittlere Unternehmen und Verbände, abzumildern. Proaktive, groß angelegte und integrierte Maßnahmen in allen Politikbereichen sind notwendig, um sowohl kurz- als auch langfristig eine starke und nachhaltige Wirkung zu erzielen.
Kurzfristig fordern wir folgende sofortige und unbürokratische Initiativen:
Sobald die COVID-19-Krise überwunden ist, erwarten wir von der EU:
Auch der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung und Wiederbelebung der Kultur- und Kreativbranche. Wir fordern eine rasche Annahme eines ehrgeizigen MFR mit stärkerer Investition in Kunst und Kultur über die Rubrik Kohäsion und Werte.
Kultur stärkt die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaften in beispiellosen und schwierigen Zeiten. Werden wir in der Lage sein, die Kultur- und Kreativbranche und die Kulturschaffenden vor den verheerenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Krise zu schützen?
Niklas Nienaß, MdEP
Salima Yenbou, MdEP
Petition zeichnen:
www.openpetition.eu/!CCS
Betriebsmittelzuschüsse, Unterstützungen in persönlicher Notlage und die Erhöhung rechtlicher Schutzmechanismen sind Maßnahmen, die auch zahlreiche Akteure aus dem Kultur- und Medienbereich in Anspruch nehmen müssen.
Sie reichen allerdings nicht, um Kunst und Kultur in ihrer bisherigen Vielfalt zu schützen, wiederaufzubauen und langfristig zu sichern. Um Bildende Künstlerinnen und Künstler als wichtigen Teil des kulturellen Lebens zu unterstützen, fordern wir folgende kurzfristigen Maßnahmen:
Kunst und Kultur sind unverzichtbar, nie wurden sie so vermisst wie in diesen Zeiten. Die Auswirkungen dieser Pandemie werden noch lange zu spüren sein, auch für die Bildenden Künstlerinnen und Künstler.
Deshalb bedarf es eines nachhaltigen Kultur-Konjunkturförderprogramms zur Sicherung des künstlerischen Einkommens, u. a. durch
Die unterzeichnenden Verbände unterstützen auch die Forderung des Deutschen Kulturrats, die kulturelle Infrastruktur durch einen nationalen Kulturinfrastrukturförderfonds zu sichern.
Demonstration
»fair share! Sichtbarkeit für Künstlerinnen am Weltfrauentag«
Wann: Sonntag, 08.03. 2020, 14:00 – 16:00 Uhr
Wo: Vor der Alten Nationalgalerie (Museumsinsel, Bodestr. 1-3, Berlin)
Zur Demonstration aufgerufen haben der Verein der Berliner Künstlerinnen 1867, das Frauenmuseum Berlin e.V., das Künstlerinnennetzwerk kunst + kind berlin und die GEDOK Berlin.
Pressemitteilung des Bündnisses
Der Deutsche Künstlerbund schließt sich dem Appell zur Senkung des geforderten Mindesteinkommens für die Grundrente an.
Kreative zu arm für die Grundrente – Senkung des geforderten Mindesteinkommens
»Lebensleistung verdient Respekt.« Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative.
Das bundesweite Durchschnittseinkommen lag 2018 bei 37.873 €. Bildhauer*innen in der Künstlersozialkasse hatten im gesamten Jahr 2018 durchschnittlich ein künstlerisches Einkommen von 11.668 €, Maler*innen von 12.253 €; Konzeptkünstler*innen von 9.389 € und Performancekünstler*innen von 9.207 € erwirtschaftet.
Künstlerisches Einkommen unterliegt großen Schwankungen. Viele Künstler*innen mit klassischen Erwerbsbiografien werden aus objektiven Gründen diese beiden Hürden nicht gleichzeitig nehmen können – diese Bedingungen widersprechen schlicht der gelebten künstlerischen Realität und schließen daher viele Kreative von der Grundrente aus.
Die unterzeichnenden Verbände fordern daher die Bundesregierung, die Abgeordneten des Bundestags und den Bundesrat auf, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.
Der Deutsche Künstlerbund schließt sich mit dem Projekt »Vote together« zusammen und präsentiert auf seiner Website sowie in den Schaufenstern seines Ausstellungsraumes von Wolfgang Tillmans entworfene Plakate zur Europawahl am 26. Mai 2019.
»Vote together« wurde von »Between Bridges« ins Leben gerufen, einer 2017 von Wolfgang Tillmans gegründeten Stiftung zur Förderung der Demokratie, der Völkerverständigung, der LGBT-Rechte und der Künste.
Das Projekt möchte Wähler*innen dazu ermutigen, sich an der diesjährigen Europawahl zu beteiligen und das Bewusstsein dafür zu schärfen. Auf seiner Website heißt es dazu weiter:
»Diesen Mai haben wir die Chance, an der zweitgrößten Wahl der Welt teilzunehmen: 420 Millionen Wahlberechtigte auf dem ganzen Kontinent werden darüber entscheiden, wer sie zukünftig im Europäischen Parlament vertritt.
Wir haben die Gelegenheit, von unserem Recht als Bürgerinnen und Bürger Gebrauch zu machen und ein Statement zu setzen für das Europäische Projekt – für ein dauerhaft friedliches und gemeinschaftliches Europa.
Lasst uns diese Wahl feiern als einen Moment, in dem wir zusammenkommen können. Wählen ist ein Privileg, und es ist Handeln im Plural – also nehmt Eure Freundinnen und Freunde mit, Eure Familie, Eure Nachbarinnen und Nachbarn.«
Für weitere Informationen: https://votetogether.eu/de/blog/
Für den 19. Mai 2019 rufen DIE VIELEN zu bundesweiten GLÄNZENDEN DEMONSTRATIONEN in Berlin und weiteren Städten auf: Für ein Europa der Vielen! Solidarität statt Privilegien! Die Kunst bleibt frei!
In vielen Städten, Regionen und Bundesländern setzen bereits an die 2000 unterzeichnende Kultur- und Kunstinstitutionen mit ihren zahlreichen Künstler*innen und Aktiven der Kulturlandschaft im Rahmen von ERKLÄRUNGEN DER VIELEN wirkungsvolle Signale für eine offene Gesellschaft, die Fortentwicklung ihrer demokratischen Gestaltung in Respekt, Vielfalt und Toleranz sowie gegen Rassismus, Diskriminierung und den rechts-nationalen Autoritarismus.
Die Unterzeichnenden verpflichten sich in Veranstaltungen, Diskussionen und öffentlichen Aktionen zur aktiven Solidarität untereinander und mit Menschen, die durch rechtsextreme Politik mehr und mehr an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. In weiteren Städten und Bundesländern sind ERKLÄRUNGEN DER VIELEN in Vorbereitung.
Für weitere Informationen: www.dievielen.de
Der Deutsche Künstlerbund gehört zu den Unterzeichnenden eines gemeinsamen Briefes der deutschen Kultur-, Medien- und Kreativbranche an den Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments.
Gefordert wird die Verabschiedung der Richtlinie in dieser Legislaturperiode für den besseren Schutz der Urheber*innen und Rechtsinhaber in Europa und für eine gerechte Beteiligung der Urheber*innen, ausübenden Künstler*innen und Rechtsinhaber an den Gewinnen der Online-Plattformen.
Der Appel kann unter https://urheber.info/aktuelles/2019-02-25_ja-zur-eu-richtlinie-zum-urheberrecht nachgelesen werden.
Der Deutsche Künstlerbund unterzeichnet am 15.11.2018 die Berliner ERKLÄRUNG DER VIELEN.
Berliner Kulturinstitutionen schließen sich zusammen und setzen mit der Unterzeichnung der ERKLÄRUNG DER VIELEN ein Zeichen gegen Rechtspopulismus und Diskriminierung. In gemeinsamen Aktionen, Veranstaltungen und Demonstrationen treten sie ein für Kunstfreiheit, eine offene, demokratische Gesellschaft, Solidarität und den kritischen gesellschaftspolitischen Dialog.
Sie kann unter https://www.dievielen.de/erklaerungen/berlin nachgelesen werden.
Der Deutsche Künstlerbund, eine der renommiertesten Künstlervereinigungen in Europa und bundesweite Interessensvertretung Bildender Künstler*innen, unterstützt die Resolution der VG Bild-Kunst. Gefordert wird damit eine angemessene Vergütung für jede Werk-Nutzung, so auch auf Internet-Plattformen.
Die Resolution zur geplanten europäischen Urheberrechts-Richtlinie hat die Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst auf ihrer jährlich stattfindenden Sitzung am 28. Juli 2018 in Bonn einstimmig verabschiedet.
Sie kann unter http://www.bildkunst.de/urheberrecht/resolution-der-mitgliederversammlung.html nachgelesen werden.
Im Rahmen einer Podiumsdiskussion wollen wir die derzeit zunehmenden Debatten um Kunstfreiheit im Spannungsfeld von »MeToo« über Rassismus bis Rechtspopulismus aufgreifen. Ist die Kunstfreiheit tatsächlich bedroht oder wird eine solche Bedrohung nur vorgeschoben, um machtkritische Diskurse zu unterlaufen? Und inwieweit unterscheidet sich die Freiheit und die Verantwortung von Künstler*innen von der Freiheit der Institutionen, die den Kanon der Kunst festschreiben? Diese Fragen möchten wir in der Gesprächsrunde differenziert betrachten.
Wir diskutieren mit:
Manaf Halbouni | Bildender Künstler, Dresden, Prof. Dr. Dirk Pilz | Universität der Künste Berlin, nachtkritik.de, Prof. Ulrike Rosenbach | Bildende Künstlerin, Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), GEDOK, Prof. Dr. Gabriele Werner | Weißensee Kunsthochschule Berlin
Moderation:
Anna Steinkamp | Projektmanagerin und Kuratorin für kulturelle Zusammenarbeit
Einführung:
annette hollywood | Bildende Künstlerin, Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), Deutscher Künstlerbund
Eintritt frei. Die verfügbaren Plätze sind begrenzt. Anmeldung erforderlich bis zum 28. Mai 2018 per E-Mail unter juni@igbk.de
Eine Kooperationsveranstaltung von:
Gefördert von: