Der Deutsche Künstlerbund e.V. ist in folgenden Organisationen vertreten bzw. kooperiert mit folgenden Institutionen:
ADKV
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Art: Kooperation
Seit ihrer Gründung 1980 hat sich die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine das Ziel gesetzt, die kulturpolitischen Interessen der in Deutschland ansässigen Kunstvereine zu vertreten, diese in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, in strukturellen und administrativen Fragen zu beraten sowie Koordinierungsaufgaben zu übernehmen.
Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds
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Das Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds wurde im Jahr 2010 im früheren Gutshof der Abtei Brauweiler eröffnet. Es stellt einen weiteren Meilenstein für eine umfassende Betreuung von Nachlässen dar. Ziel des Archivs ist die fachgerechte Erfassung, Sicherung und Aufbewahrung gesamter Werkkomplexe der jüngeren Kunst. Nicht die einzelne Arbeit, sondern das Gesamtwerk einer jeden Künstlerin, eines jeden Künstlers steht im Vordergrund und wird der kunst- und restaurierungswissenschaftlichen Forschung zur Verfügung gestellt, um neue Perspektiven zum künstlerischen Prozess zu gewinnen. Darüber hinaus sollen die Kunstwerke dem institutionellen Ausstellungsbetrieb als Leihgaben anvertraut und so der interessierten Öffentlichkeit gezeigt werden. Das Konzept erlaubt nicht, jedes angebotene Oeuvre in die Stiftung Kunstfonds aufzunehmen, da die räumlichen Kapazitäten zwar großzügig bemessen, aber doch begrenzt sind. Die Auswahl hinsichtlich der künstlerischen Qualität der Bewerber trifft deshalb eine Kommission, die mehrheitlich aus bildenden Künstlerinnen und Künstlern besteht. Mitglieder des Deutschen Künstlerbundes begleiten diese Kommission.
Beratungsausschuss Kunst (BAK)
Delegierter: Susanne Ahner, Jo Schöpfer
Amt: Sachverständige
Beratung der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung Berlin zu Kunst am Bau und der Kunst im Stadtraum. Die Beschlüsse gelten als Empfehlung.
Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel e.V.
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Art: Institutionelles Mitglied
Die Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel e.V. dient satzungsgemäß der Weiterbildung der kulturellen Bildung in unserer Gesellschaft. Sie versteht sich als Ort für Kunst, Kultur und ihrer Vermittlung, veranstaltet Fortbildungsseminare, Tagungen und veröffentlicht Publikationen. Die Bundesakademie berät in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur, Musik, Theater, Museum und Kulturpolitik.
Fachkommission der Künstlerselbstverwaltung
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Delegierte: Ursula Döbereiner, Kerstin Drechsel
Gremium: Kommission
Das Atelierbüro im Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künstler (bbk berlins e.V.) ist Dienstleister für die Künstler und ihr Interessenvertreter gegenüber Politik, Verwaltung, Investoren und Immobilieneigentümern. Das Büro versucht, die kulturelle Infrastruktur weiterzuentwickeln und damit die Existenzbedingungen der bildenden Kunst in Berlin zu sichern. Die Fachkommission besteht aus zwölf Mitgliedern, die vom bbk berlins berufen werden. Die Mitglieder prüfen in den Ateliervergabesitzungen die Professionalität der Bewerberinnen und Bewerber und vergeben die Ateliers.
IGBK | Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste
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Delegierte:
im Vorstand der IGBK: Annette Hollywood, Andreas Schmid, Frank Michael Zeidler
weitere Delegierte: Andrea Knobloch, Thomas Sterna, Myriam Thyes
Die IGBK wurde 1957 mit dem Ziel gegründet, die deutschen bildenden Künstlerinnen und Künstler in das internationale Informations- und Austauschnetz der »International Association of Art« (IAA) einzubinden. Seit 1972 fungiert sie als Dachverband der bundesweit agierenden Künstlerverbände BBK, Deutscher Künstlerbund und GEDOK. Die IGBK versteht sich als Interessenvertretung bildender Künstlerinnen und Künstler auf nationaler und internationaler Ebene und arbeitet daran, deren Status in gesellschaftlicher, sozialer und rechtlicher Hinsicht zu verbessern. Der Deutsche Künstlerbund ist Gründungsmitglied der IGBK.
Kulturpolitische Gesellschaft
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Art: Institutionelles Mitglied
Die Kulturpolitische Gesellschaft ist eine bundesweite Vereinigung für die Entwicklung der Kulturpolitik. Ihre Mitglieder verstehen sich als kulturpolitische Arbeitsgemeinschaft, die sich in den alten und neuen Bundesländern für eine zeitgemäße und demokratische Kulturpolitik engagiert, damit Kunst und Kultur die ihr angemessene Förderung in der Gesellschaft erfahren können. Seit mehr als zwanzig Jahren setzt sie sich ein für die Entwicklung kultureller Chancengleichheit sowie für neue Formen und Orte der kulturellen (Selbst-)Darstellung und Begegnung, damit eine möglichst plurale Trägerstruktur kunstschaffender und -vermittelnder Einrichtungen entstehen und gesichert werden kann.
KSK | Künstlersozialkasse
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Delegierter: Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Gremium: Beirat
Zur Durchführung der Künstlersozialversicherung wurde die Künstlersozialkasse geschaffen. Mit ihr steht den Kunstschaffenden, Publizisten und ihren Verwertern ein kompetenter Partner in Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung zur Seite. Die Künstlersozialkasse (KSK) hat im Wesentlichen zwei Aufgabenbereiche: Zum einen prüft die KSK die Zugehörigkeit zum versicherungspflichtigen Personenkreis. Zum anderen zieht die KSK den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuss ein.
Künstlerstätte Schloss Bleckede
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Seit ihrer Gründung 1979 hat sich die Künstlerstätte Schloss Bleckede zum Ziel gesetzt, junge KünstlerInnen zu fördern, die im Bereich der zeitgenössischen Kunst innovative Positionen beziehen. Gerade KünstlerInnen, die in ihrer Arbeit komplexe künstlerische, kulturelle oder gesellschaftspolitische Fragestellungen behandeln, finden heute leider nur selten die nötige Unterstützung, um ihre zeitaufwendigen Projekte zu realisieren. Ihnen möchte die Künstlerstätte Schloss Bleckede deshalb die Möglichkeit geben, ihre Arbeit im Rahmen eines 3 oder 6 monatigen Aufenthaltsstipendiums weiter zu entwickeln.
Kunstrat | Sektion Bildende Kunst im Deutschen Kulturrat
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Delegierte/r: Vorstandsmitglied
Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. In ihm sind 210 Bundesverbände des gesamten kulturellen Lebens der Bundesrepublik zusammengeschlossen. Seine unmittelbaren Mitglieder sind acht Sektionen, die die künstlerischen Sparten repräsentieren. Das gemeinsame Ziel dieser Bundesverbände ist, die Rahmenbedingungen von Kunst und Kultur zu verbessern. Dies betrifft in erster Linie den Gesetzgebungsprozess im Bereich des Steuerrechts, des Urheberrechts, der Arbeits- und Sozialgesetzgebung sowie anderer Rechtsgebiete, die die Rahmenbedingungen von Kunst und Kultur setzen. Sie treten für die Verbesserung der Chancen für bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich, für faire Marktchancen für Künstlerinnen und
Künstler sowie für die Kulturwirtschaft und für Entwicklungsmöglichkeiten von Kultureinrichtungen ein. Der Deutsche Künstlerbund ist Gründungsmitglied der Sektion Bildende Kunst im Deutschen Kulturrat.
PIK | Privatinitiative Kunst
Art: Institutionelles Mitglied
Zur Privatinitiative Kunst haben sich – PIK – hat sich ein Kreis von Menschen zusammengefunden, denen die bildende Kunst wichtig ist und die sich für die Anerkennung ihrer Bedeutung und ihrer Bedürfnisse im öffentlichen Leben einsetzen wollen. Dazu gehören Künstler ebenso wie Sammler, Galeristen wie Museumsleute, Journalisten und Kritiker wie Ausstellungsmacher, Politiker wie Kulturverwalter – und einfach nur Freunde der Kunst. Die PIK möchte erreichen, dass die bildende Kunst optimale Entwicklungsbedingungen in der Gesellschaft vorfindet. Der Kunstbetrieb soll sich mit allen seinen Formen so autonom wie möglich vollziehen. Der Deutsche Künstlerbund ist Gründungsmitglied der Privatinitiative Kunst.
Rat für die Künste in Berlin
Der Rat für die Künste in Berlin vertritt die Interessen von Kunst und Kultur gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Er wird getragen von über 400 Berliner Kulturinstitutionen und -initiativen aller Sparten und Größen, mit denen er sich regelmäßig in Plenarversammlungen abstimmt. Der Rat für die Künste in Berlin ist parteipolitisch und institutionell unabhängig. Seine Arbeit wird von der Akademie der Künste Berlin-Brandenburg, Abteilung Darstellende Kunst, koordiniert.
Sachverständigenkreis Kunst am Bau beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Delegierter: Jo Schöpfer
Amt: Sachverständiger
Bei den projektübergreifenden Grundsatzfragen der Kunst am Bau lässt sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) durch Sachverständige beraten. Zu Grundsatzfragen gehören die Evaluation der Verfahren und Regelungen des Bundes, die Verbesserung des Informationsflusses zwischen Künstlerinnen und Künstlern und den Bauverwaltungen, die Verbesserung der Öffentlichkeit für Kunst am Bau, sowie die Stärkung des Engagements anderer öffentlicher sowie großer privater Bauherren für Kunst am Bau.
Stiftung Kunstfonds
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Delegierte/r: Vorstandsmitglied
Gremium: Stiftungsrat
Delegierte: Thomas Huber, Gisela Kleinlein
Gremium: Kuratorium
Delegierter: Florian Haas
Gremium: Kommission
Aufgabe der Stiftung Kunstfonds ist die Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland. Die Stiftung schreibt zu diesem Zweck verschiedene Förderprogramme aus. Aus den jährlich rund 1700 Bewerbungen – ca. 1350 im Künstlerprogramm und 350 Anträge von Künstlergruppen, Kunstvermittlern und Verlagen – wählen zwei Jurys die Stipendiaten und die zu fördernden Projekte bzw. die Ausstellungs- und Publikationsförderungen aus. Die Gründungsmitglieder des Kunstfonds im Jahr 1980 waren der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Deutsche Künstlerbund, die Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfreunde, der Bundesverband Deutscher Galerien, die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und die Künstlerin Rune Mields.
Stiftung Sozialwerk
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Delegierte: Dorothee Rocke, Frank Michael Zeidler
Gremium: Vergabebeirat
Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst gewährt - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - Bildenden Künstlern, Fotografen, Designern und Filmschaffenden Unterstützungen in Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und im Alter. Ihre Mittel erhält die Stiftung Sozialwerk in erster Linie aus den Erträgen der VG Bild-Kunst. In den Verteilungsplänen ist jeweils ein Anteil der Ausschüttungen für soziale Zwecke bestimmt. Bei der Vergabe von Leistungen lehnt sich die Stiftung an die Struktur der Muttergesellschaft an: Die Bewilligungsausschüsse sind mit Urhebern aus den drei Berufsgruppen besetzt.
VG Bild-Kunst
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Delegierte: Rune Mields, Hartmut Neumann
Gremium: Verwaltungsrat
Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst ist ein von den Urhebern gegründeter Verein (Künstler, Fotografen und Filmurheber) zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Sie nimmt für ihre Mitglieder und die Mitglieder ausländischer Schwesterorganisationen alle die Urheberrechte im visuellen Bereich wahr, die der einzelne Urheber aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann. Sie hat folgende Aufgaben: Inkasso und Verteilung von pauschalen Urheberrechtsabgaben, Lizenzierung und Durchsetzung von individuellen Rechten sowie politische und rechtliche Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes. Davon profitieren Urheber wie Nutzer gleichermaßen. Der Urheber, weil er als Einzelner seine Rechte häufig nicht wirkungsvoll verteidigen kann und die
Nutzer, weil sie aus einer Hand sämtliche notwendigen Rechte erwerben können. Der Deutsche Künstlerbund ist Gründungsmitglied der VG Bild-Kunst.
Villa Aurora
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Amt: Vorschlagsrecht von vier Künstlern zur Auswahl für die Jury Die Villa Aurora ist ein internationaler Treffpunkt für Künstler und Intellektuelle und fördert den deutsch-amerikanischen Austausch in Literatur, Kunst, Wissenschaft und Politik. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Villa Aurora liegt auf dem »Artists in Residence« Stipendiatenprogramm. Jährlich leben und arbeiten insgesamt bis zu 16 Schriftsteller, Theaterleute, Filmemacher, Musiker und Bildende Künstler für jeweils drei Monate in der Villa. Sie haben in dieser Zeit die Möglichkeit, künstlerische Projekte zu bearbeiten sowie Kontakt und Austausch mit kulturellen Institutionen und Kollegen in Los Angeles herzustellen und zu entwickeln. Villa Aurora organisiert für die Künstler Lesungen, Konzerte, Ausstellungen, Filmvorführungen etc. in Zusammenarbeit mit amerikanischen Partnern.
Villa Romana
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Delegierte/r: Vorstandsmitglied
Art: Institutionelles Mitglied
Die Villa Romana wurde im Januar 1905 vom Deutschen Künstlerbund gegründet, um ein von Künstlern bestimmtes und vom Staat unabhängiges Forum zu schaffen, das allen künstlerischen Ausdrucksformen Raum bieten sollte. Der Villa Romana-Preis diente als Gegenmodell zu den Auszeichnungen der staatlichen Akademien und wurde an Teilnehmer der Jahressausstellungen des Deutschen Künstlerbundes vergeben. Der Villa Romana-Preis ist der älteste deutsche Kunstpreis. Seit 1905 wurden jährlich drei, nach dem Zweiten Weltkrieg vier Künstler mit dem Villa Romana-Preis ausgezeichnet. Bis heute gilt er als einer der renommiertesten Preise für zeitgenössische Kunst in Deutschland und ist verbunden mit einem Studienaufenthalt von zehn Monaten in Florenz, einem freien Atelier sowie einem monatlichen Stipendium.