Der Deutsche Künstlerbund gehört zu den Gründungsmitgliedern des Kunstfonds, der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, der Privatinitiative Kunst (PIK), der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) und der Sektion Bildende Kunst im Deutschen Kulturrat. Er ist Mitglied der Villa Romana in Florenz. Er war maßgeblich an der Neuregelung für das Künstlersozialversicherungsgesetz und an der Ausarbeitung des Nutzungsrechts von Kunstwerken beteiligt.
Bereits 1974 wurde ein Ausstellungshonorar für die in seinen Ausstellungen vertretenen Künstlerinnen und Künstler eingeführt. Auf Anregung des damaligen Vorsitzenden Georg Meistermann wurde die Sammlung des Bundes gegründet, die der Künstlerförderung und der staatlichen Repräsentation im öffentlichen Raum dient. Im Rahmen der Diskussion über die Errichtung einer Deutschen Nationalstiftung veranstaltete der Deutsche Künstlerbund 1978 ein Kolloquium, dessen Ergebnisse die Konzeption und Errichtung der Kunst- und Ausstellungshalle des Bundes zur Folge hatten.
Der Deutsche Künstlerbund ist auf Grund seiner langjährigen Aktivitäten kompetenter Ansprechpartner in kulturpolitischen Fragestellungen und in 24 Gremien vertreten. Ziel ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau der vielfältigen Mandate in den Gremien, um politische Verantwortung zu übernehmen. Der Deutsche Künstlerbund bietet dank der ehrenamtlichen Bereitschaft vieler seiner Mitglieder wegweisende Beratung und zeigt hohes bürgerschaftliches Engagement. Dieses bürgerschaftliche Engagement ist nicht auf materiellen Gewinn oder Ausstellungsmöglichkeit einzelner Mitglieder gerichtet, sondern setzt ein starkes Zeichen der Solidarität der Künstlerinnen und Künstler.



Der Deutsche Künstlerbund ist Gründungsmitglied der Sektion Bildende Kunst (heute Deutscher Kunstrat) im Deutschen Kulturrat und beteiligt sich aktiv an gemeinsamen Initiativen.

Stellvertretender Sprecher (Urheber) des Deutschen Kunstrates im Deutschen Kulturrat: Frank Michael Zeidler
Fachausschuss Arbeit und Soziales: Uwe Jonas
Fachausschuss Bildung: Nezaket Ekici
Fachausschuss Digitalisierung und künstliche Intelligenz: Ulrike Flaig
Fachausschuss Europa/Internationales: Ulrike Flaig
Fachausschuss Kulturerbe: Philip Kojo Metz
Fachausschuss Medien: Sandra Becker
Fachausschuss Nachhaltigkeit: Anita Stöhr Weber
Der Deutsche Kulturrat e.V. ist der Ansprechpartner der Politik und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in allen die einzelnen Sparten des Deutschen Kulturrates e.V. übergreifenden kulturpolitischen Angelegenheiten. Ziel des Deutschen Kulturrates e.V. ist es, bundesweit spartenübergreifende Fragen in die kulturpolitische Diskussion auf allen Ebenen einzubringen.
Die Expert*innen in den Fachausschüssen des Deutschen Kulturrates erarbeiten Empfehlungen und Stellungnahmen, die kultur- und medienpolitische Problemfelder benennen und Handlungsperspektiven aufzeigen.

Mitglieder der INITIATIVE AUSSTELLUNGSVERGÜTUNG:
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
Deutscher Künstlerbund
GEDOK
ver.di Fachgruppe Bildende Kunst
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst


im Vorstand der IGBK: María Linares, Andreas Schmid, Moira Zoitl
weitere Delegierte: Maria Anna Dewes, Nezaket Ekici, Rona Rangsch
Die IGBK wurde 1957 mit dem Ziel gegründet, die deutschen bildenden Künstler*innen in das internationale Informations- und Austauschnetz der »International Association of Art« (IAA) einzubinden. Seit 1972 fungiert sie als Dachverband der bundesweit agierenden Künstlerverbände BBK, Deutscher Künstlerbund und GEDOK. Die IGBK versteht sich als Interessenvertretung bildender Künstler*innen auf nationaler und internationaler Ebene und arbeitet daran, deren Status in gesellschaftlicher, sozialer und rechtlicher Hinsicht zu verbessern. Der Deutsche Künstlerbund ist Gründungsmitglied der IGBK.




Der Kulturrat NRW e.V. sieht seine Aufgabe darin, der Kunst und Kultur im Bundesland Nordrhein-Westfalen mehr Geltung zu verschaffen und die Voraussetzungen für ihre Entwicklung zu fördern.

Zu den Aufgabenfeldern der Kommission Kunst im Stadtraum gehört unter anderem:
- Beratung über Anträge auf Sondernutzung für Kunst im Stadtraum
- Vorbereitung und Begleitung von Kunst-am-Bau-Vorhaben des Bezirks
- Beratung über die Erhaltung und Bewahrung von bestehenden Kulturgütern
im öffentlichen Raum des Bezirks
Die Kommission Kunst im Stadtraum setzt sich aus Vertreter*innen der für Kunst und Kultur, Stadtentwicklung, Denkmalschutz, Straßen- und Grünflächen zuständigen Abteilungen des Bezirksamts Mitte sowie des Berufsverbunds Bildender Künstler Berlins (BBK), des Deutschen Künstlerbundes, des Büros für Kunst im öffentlichen Raum und freien bildenden Künstler*innen zusammen. Den Vorsitz hat die Bezirksstadträtin für Kultur, Sabine Weißler.


im Stiftungsrat:
Albert Weis
im Vorstand:
Monika Brandmeier (Sprecherin), Bjørn Melhus, Frank Michael Zeidler
Jurymitglied Förderprogramme für bildende Künstler*innen:
Beate Engl, Moira Zoitl
Jurymitglied Förderprogramme für Künstlergruppen, Kunstvermittler*innen und Verlage:
Klaus Schmitt
Aufgabe der Stiftung Kunstfonds ist die Förderung der zeitgenössischen Bildenden Kunst in Deutschland. Die Stiftung schreibt zu diesem Zweck verschiedene Förderprogramme aus. Aus den jährlich rund 1.700 Bewerbungen – ca. 1.350 im Künstlerprogramm und 350 Anträge von Künstlergruppen, Kunstvermittlern und Verlagen – wählen zwei Jurys die Stipendiat*innen und die zu fördernden Projekte bzw. die Ausstellungs- und Publikationsförderungen aus.
Die Gründungsmitglieder des Kunstfonds im Jahr 1980 waren der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Deutsche Künstlerbund, die Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfreunde, der Bundesverband Deutscher Galerien, die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und die Künstlerin Rune Mields.

Die Stiftung Kulturwerk erfüllt den kulturellen Auftrag der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Sie vergibt Projektstipendien an Fotografen, Illustratoren, Grafiker und Grafik-Designer und unterstützt kulturell bedeutende Vorhaben im Filmbereich. Die Mittel des Kulturwerkes stammen aus den Erträgen der VG Bild-Kunst. Diese ist durch das Wahrnehmungsgesetz dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Erlöse, die sie aus der Wahrnehmung von Urheberrechten erzielt, in allen drei Berufsgruppen zur Förderung kultureller Zwecke einzusetzen. In den Bereichen Fotografie, Illustration und Design zählt das Kulturwerk zu einem der größten Förderer in Deutschland. In den 13 Jahren seines Bestehens hat es rund 550 Projekte mit einem Gesamtvolumen von drei Millionen Euro unterstützt.

Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst gewährt – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – Bildenden Künstlern, Fotografen, Designern und Filmschaffenden Unterstützungen in Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und im Alter. Ihre Mittel erhält die Stiftung Sozialwerk in erster Linie aus den Erträgen der VG Bild-Kunst. In den Verteilungsplänen ist jeweils ein Anteil der Ausschüttungen für soziale Zwecke bestimmt. Bei der Vergabe von Leistungen lehnt sich die Stiftung an die Struktur der Muttergesellschaft an: Die Bewilligungsausschüsse sind mit Urhebern aus den drei Berufsgruppen besetzt.

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst ist ein von den Urhebern gegründeter Verein (Künstler, Fotografen und Filmurheber) zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Sie nimmt für ihre Mitglieder und die Mitglieder ausländischer Schwesterorganisationen alle die Urheberrechte im visuellen Bereich wahr, die der einzelne Urheber aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann. Sie hat folgende Aufgaben: Inkasso und Verteilung von pauschalen Urheberrechtsabgaben, Lizenzierung und Durchsetzung von individuellen Rechten sowie politische und rechtliche Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes. Davon profitieren Urheber wie Nutzer gleichermaßen. Der Urheber, weil er als Einzelner seine Rechte häufig nicht wirkungsvoll verteidigen kann und die Nutzer, weil sie aus einer Hand sämtliche notwendigen Rechte erwerben können. Der Deutsche Künstlerbund ist Gründungsmitglied der VG Bild-Kunst.

Die Villa Romana wurde im Januar 1905 vom Deutschen Künstlerbund gegründet, um ein von Künstlern bestimmtes und vom Staat unabhängiges Forum zu schaffen, das allen künstlerischen Ausdrucksformen Raum bieten sollte. Der Villa Romana-Preis diente als Gegenmodell zu den Auszeichnungen der staatlichen Akademien und wurde an Teilnehmer der Jahressausstellungen des Deutschen Künstlerbundes vergeben. Der Villa Romana-Preis ist der älteste deutsche Kunstpreis. Seit 1905 wurden jährlich drei, nach dem Zweiten Weltkrieg vier Künstler mit dem Villa Romana-Preis ausgezeichnet. Bis heute gilt er als einer der renommiertesten Preise für zeitgenössische Kunst in Deutschland und ist verbunden mit einem Studienaufenthalt von zehn Monaten in Florenz, einem freien Atelier sowie einem monatlichen Stipendium.
